Zolltarifnummer 7904.00.00: Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zink
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 7904.00.00 steht für Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zink. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
7904.00.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 79. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 7904.00.00
- Drittlandszoll
- 5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7904.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Stangen aus Zink Bei der Ware handelt es sich um massive Stäbe aus Zink mit rechteckigem oder quadratischem Querschnitt. Die Waren haben eine Länge von 100 mm bis 1200 mm. Die Breite liegt zwischen 25 mm und 200 mm. Die Dicke liegt zwischen 10 und 25 mm. In jedem Fall beträgt die Dicke mehr als 1/10 der Breite. Die Ware besteht den Angaben nach aus Zink mit einer Reinheit von 99,995 %. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Stangen (Stäbe), aus Zink, in die Unterposition 7904 0000 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Erzeugnisse, die durch die Anmerkungen 9 a), 9 b) und 9 c) zu Abschnitt XV definiert werden, entsprechen den in den Erläuterungen zu Pos. 7407 oder 7408 beschriebenen Waren aus Kupfer; die Erläuterungen zu diesen Positionen gelten daher sinngemäß. Stangen (Stäbe) und Profile werden häufig zum Herstellen von Waren aus Zink für Bauzwecke der Pos. 7907 verwendet; Zinkdraht dient hauptsächlich als Ausgangsstoff für Überzüge, wobei der Draht durch Acetylenbrenner zerstäubt wird. Zu dieser Position gehören auch gewöhnlich durch Strangpressen hergestellte Lötstäbe aus Zinklegierungen, auch auf Länge geschnitten, vorausgesetzt sie sind nicht überzogen. Überzogene Stäbe gehören zu Pos. 8311. Zu dieser Position gehören auch nicht gegossene Stangen, die z. B. zum Walzen, Ziehen oder zum Gießen in geformte Waren bestimmt sind (Pos. 7901).
Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 79 gelten als: a) nicht legiertes Zink: Metall mit einem Zinkgehalt von 97,5 GHT oder mehr (RV F7901A00). b) Zinklegierungen: metallische Stoffe, in denen Zink gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 2,5 GHT beträgt (RV F7901B00). c) Zinkstaub: Staub, der durch Kondensieren von Zinkdämpfen gewonnen wird und aus kugelförmigen Partikeln besteht, die feiner als beim Pulver sind. Sie müssen mit einem Anteil von 80 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 63 μm (Mikron) hindurchgehen und 85 GHT oder mehr metallisches Zink enthalten (RV F7901C00).
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 7904.00.00?
Die Zolltarifnummer 7904.00.00 umfasst Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zink. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 7904.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 7904.00.00 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 7904.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 790400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 7904.00.00?
7904.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 7904.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
7904.00.00 steht in dieser Hierarchie: 79 ZINK UND WAREN DARAUS > 7904 Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zink. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 7904.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 7904.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI11951/20-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 7904.00.00?
KN-Code 7904.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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