Zolltarifnummer 8102.10.00.10.0: Molybdän in Form von Pulver, mit, einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und, einer…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8102.10.00.10.0 steht für Molybdän in Form von Pulver, mit, einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und, einer Partikelgröße von 1,0 µm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 µm. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8102.10.00.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 81. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8102.10.00.10.0
- Drittlandszoll
- 4 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 81ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS
- 8102Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
- 8102.10Pulver
- 8102.10.00Pulver
- 8102.10.00.10Molybdän in Form von Pulver, mit - einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und - einer Partikelgröße von 1,0 µm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 µm
- 8102.10.00.10.0Molybdän in Form von Pulver, mit, einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und, einer Partikelgröße von 1,0 µm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 µm
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8102.10.00.10.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1C117Materials for the fabrication of 'missiles' components as follows:
- 1C117Materials for the fabrication of 'missiles' components as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8102 1000: Hierher gehört Molybdänpulver, das durch Reduktion von reinem Molybdänoxid oder Ammoniummolybdat gewonnen wird.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 27. November 2008 in der Rechtssache C-403/07 Tenor Die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif enthaltene Kombinierte Nomenklatur in ihrer im Jahr 2001 geltenden Fassung, also in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. Oktober 2000 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87, ist dahin auszulegen, dass „nur gesinterte“ Stangen aus Wolfram oder Molybdän zu ihren Unterpositionen 8101 91 10 und 8102 91 10 (KN 2009: 8101 94 00 und 8102 94 00) gehören. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Juli 2001 4 K 1244/00 Z zu Molybdän in Rohform: Aus den Entscheidungsgründen: Das entscheidende Kriterium für die Einreihung von Waren ist in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu sehen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln der KN festgelegt sind (vgl. etwa Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), Urteil vom 14. Dezember 1995 ‑ Rs. C‑106/94 und C‑139/94 ‑ Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Gerichts erster Instanz (Slg.) 1995, I-4759 (4781); Urteil vom 12. März 1998 ‑ Rs. C‑270/96 ‑ SIg. 1998, I-1121 (1139), Urteil vom 28. April 1999 ‑ Rs. C‑405/97 ‑ SIg. 1999, I-2397 (2418)). …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8102.10.00.10.0?
Die Zolltarifnummer 8102.10.00.10.0 umfasst Molybdän in Form von Pulver, mit, einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und, einer Partikelgröße von 1,0 µm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 µm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8102.10.00.10.0?
Der Drittlandszollsatz für 8102.10.00.10.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8102.10.00.10.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 810210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8102.10.00.10.0?
8102.10.00.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8102.10.00.10.0 im Zolltarif eingeordnet?
8102.10.00.10.0 steht in dieser Hierarchie: 81 ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS > 8102 Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott > 810210 Pulver > 81021000 Pulver > 8102100010 Molybdän in Form von Pulver, mit - einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und - einer Partikelgröße von 1,0 µm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 µm. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8102.10.00.10.0?
Zu 8102.10.00.10.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8102.10.00.10.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8102.10.00.10.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C117, 1C117. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8102.10.00.10.0?
Warennummer 8102.10.00.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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