Zolltarifnummer 8102.94.00: Molybdän in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe)
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8102.94.00 steht für Molybdän in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe). Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8102.94.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 81. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8102.94.00
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8102.94.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Molybdän Titan Granulat Bei der Ware handelt es sich um ein gesintertets Granulat aus Molybdän und Titan im Massenverhältnis 51:49. Das Granulat hat eine Korngröße von 1 mm - 9 mm. Das Granulat wird hergestellt, indem Molybdän- und Titanpulver vermischt, komprimiert und anschließend gesintert wird. Abschließend wird das Material zerkleinert. Die Ware ist als Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott, andere, Molybdän in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe), in die Unterposition 8102 9400 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Briketts aus Molybdän Bei der Ware handelt es sich um zylinderförmige Brocken, offensichtlich Bruchstücke aus ehemals stangenförmigem Material (Durchmesser ca. 60 mm, Länge ca. 60 mm). Die Briketts bestehen aus einem graumetallischen Material mit einer rauhen, matten, unregelmäßigen Oberfläche, laut Angaben aus metallischem Molybdän mit einem Molybdängehalt von 97 - 99%. Nach den Angaben zur Herstellung wird metallisches Molybdänpulver, ursprünglich hergestellt aus Molybdäntrioxid, in Formen gepresst und anschließend gesintert. Die erhaltenen Rohformen sollten zur Weiterverarbeitung zu Halbzeugen durch Ziehen, Walzen, Hämmern oder Strangpressen verwendet werden. Aufgrund analytischer Daten (Nebenbestandteile und Verunreinigungen, Molybdängehalt < 99,9%) oder des unvollkommenen Sinterprozesses oder ausgeprägter Oberflächenschäden sollen die Erzeugnisse für die Weiterverarbeitung durch die genannten Bearbeitungsverfahren nicht geeignet sein. Sie werden daher als Produktionsabfall- oder ausschuss zum Einschmelzen als Legierungselement bei der Stahlherstellung verwendet. Der Beschaffenheit und der Verwendung nach handelt es sich zolltariflich um Molybdän in Rohform. Abfall und Schrott im zolltariflichen Sinn liegt nicht vor. Die Ware ist als Molybdän in Rohform in die Unterposition 8102 9400 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Een grijze staaf met inkepingen. De staaf heeft –volgens opgave- onder meer de volgende kenmerken: - bestaat hoofdzakelijk uit molybdeen; - de kern heeft een korrelstructuur; - de hele staven hebben een afmeting van ongeveer 41 x 3 x 3 cm (L x B x D); - inkepingen die dienen om de staven makkelijker te breken en zo te verdelen in kleinere staven. Het product is verpakt in vaten en bevat zowel hele als gebroken staven. Het product is aan te merken als ruw molybdeen, in de vorm van enkel door sinteren verkregen staven, zoals bedoeld bij GN-onderverdeling 8102 9400 van de gecombineerde nomenclatuur.
Molybdän-Aluminium-Rohform Bei der Ware handelt es sich um ein Pulver mit angegebener Korngröße von ca. 1,2 mm. Es besteht aus einer Legierung aus Molybdän (ca. 65 Gew.-%) und Aluminium (ca. 35 Gew.%), hergestellt durch metallothermische Reduktion, und wird als Zuschlagstoff zur Herstellung anderer Legierungen verwendet. Zolltariflich handelt es sich um eine Rohform aus Molybdän.
Dle údajů žadatele se jedná o molybdenové brikety. Popis předloženého vzorku: Šedé kvádry, slisovaný prášek, o rozměrech cca 25 x 25 x 65 mm a jejich úlomky nepravidelných tvarů. Kvádry mají na dvou protilehlých kratších stranách zkosené hrany.
Dle údajů žadatele se jedná o molybdenové brikety. Popis předloženého vzorku: Šedé kvádry, slisovaný prášek, o rozměrech cca 25 x 25 x 65 mm a jejich úlomky nepravidelných tvarů. Kvádry mají na dvou protilehlých kratších stranách zkosené hrany.
Dle údajů žadatele se jedná o molybdenové brikety. Popis předloženého vzorku: Šedé kvádry, slisovaný prášek, o rozměrech cca 29 x 29 x 65 mm a jejich úlomky nepravidelných tvarů. Kvádry mají na dvou protilehlých kratších stranách zkosené hrany.
MoSiB-Verbundwerkstoffe Bei den als "MoSiB-Verbundwerkstoffe" bezeichneten Waren handelt es sich laut Angaben um durch Reaktionssintern von mechanisch aktivierten gepressten Elementpulvermischungen hergestellte Rohformen in Form kleiner kompakter Stücke (Quader, Scheiben) mit Abmessungen < 200 mm. Diese Erzeugnisse bestehen nach den Angaben aus gewichtsmäßig überwiegendem Molybdän (80 - 98 mol-%), Silicium (0 - 10 mol-%) und Bor (0 - 10 mol-%). Danach handelt es sich um zolltariflich um Molybdän in Rohform.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8102 9400: Die Erläuterungen zu Unterposition 8101 9400 gelten sinngemäß.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 27. November 2008 in der Rechtssache C-403/07 Tenor Die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif enthaltene Kombinierte Nomenklatur in ihrer im Jahr 2001 geltenden Fassung, also in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. Oktober 2000 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87, ist dahin auszulegen, dass „nur gesinterte“ Stangen aus Wolfram oder Molybdän zu ihren Unterpositionen 8101 91 10 und 8102 91 10 (KN 2009: 8101 94 00 und 8102 94 00) gehören. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Juli 2001 4 K 1244/00 Z zu Molybdän in Rohform: Aus den Entscheidungsgründen: Das entscheidende Kriterium für die Einreihung von Waren ist in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu sehen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln der KN festgelegt sind (vgl. etwa Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), Urteil vom 14. Dezember 1995 ‑ Rs. C‑106/94 und C‑139/94 ‑ Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Gerichts erster Instanz (Slg.) 1995, I-4759 (4781); Urteil vom 12. März 1998 ‑ Rs. C‑270/96 ‑ SIg. 1998, I-1121 (1139), Urteil vom 28. April 1999 ‑ Rs. C‑405/97 ‑ SIg. 1999, I-2397 (2418)). …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8102.94.00?
Die Zolltarifnummer 8102.94.00 umfasst Molybdän in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8102.94.00?
Der Drittlandszollsatz für 8102.94.00 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8102.94.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 810294. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8102.94.00?
8102.94.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8102.94.00 im Zolltarif eingeordnet?
8102.94.00 steht in dieser Hierarchie: 81 ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS > 8102 Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott > 810294 Molybdän in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8102.94.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8102.94.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI33876/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8102.94.00?
KN-Code 8102.94.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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