Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8108.20.00: Titan in Rohform; Pulver

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8108.20.00 steht für Titan in Rohform; Pulver. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8108.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 81. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8108.20.00
Drittlandszoll
5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 81ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS
  2. 8108Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
  3. 8108.20Titan in Rohform; Pulver
  4. 8108.20.00Titan in Rohform; Pulver

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8108.20.00

HS-Code8108.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8108.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1C002aMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:
  • 1C002bMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:
  • 1C004Uranium titanium alloys or tungsten alloys with a "matrix" based on iron, nickel or copper, having all of the following:
  • 1C002aMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:
  • 1C002bMetal alloys, metal alloy powder and alloyed materials, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26761/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-08

Pulver aus einer Titanlegierung Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um ein Mikrogranulat, welches aus einer Titanlegierung (Ti6Al4V) und einem organischen Binder besteht. Die Titanlegierung ist gewichtmäßig überwiegend. Das Mikrogranulat weist einen Siebdurchgang bei einer Maschenweite von 1 mm von 90 GHT oder mehr auf. Die Ware ist als Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott, Titan in Rohform; Pulver, in die Unterposition 8108 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI42482/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-26

Titan in Rohform Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um eine Titanlegierung in Form von Stangen, die durch Gießen und heißisostatisches Pressen (HIP) hergestellt werden. Die Stäbe haben einen Durchmesser von ca. 50 mm bzw. 58 mm und eine Länge von ca. 245 mm. Die Oberfläche der Erzeugnisse wird nicht bearbeitet. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott, Titan in Rohform, in die Unterposition 8108 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI42512/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-26

Titan in Rohform Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um eine Titanlegierung in Form von Stangen, die durch Schmelzen und heißisostatisches Pressen (HIP) hergestellt werden. Die Oberfläche der Ware ist wie gegossen, eine weitere Bearbeitung der Oberfläche wird nicht durchgeführt. Die Stäbe haben einen Durchmesser von ca. 210 mm und eine Länge von ca. 405 mm. Die Ware ist als Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott, Titan in Rohform, in die Unterposition 8108 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI42481/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-13

Titan in Rohform Bei der Ware handelt es sich um Stangen aus einer Titan-Aluminium-Legierung in Rohform. Die Stangen sind gegossen. Die Erzeugnisse haben einen Durchmesser von 49 mm und eine Länge von 450 mm. An einem Ende verfügt die Ware über eine Spitze mit einem 45 ° Winkel. Die Ware ist als Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott, Titan in Rohform, in die Unterposition 8108 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI22524/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-24

Titanpulver Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Titanpulver mit einer Reinheit von mindestens 99 %. Das Erzeugnis wird zur Beschichtung von Werkstoffen verwendet. Die Ware ist als Titan in Form von Pulver in die Unterposition 8108 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE11222/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-24

Titanpulver Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Titanpulver mit einer Reinheit von mindestens 99 %. Das Erzeugnis wird zur Beschichtung von Werkstoffen verwendet. Die Ware ist als Titan in Form von Pulver in die Unterposition 8108 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE9659/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-09

Titan in Rohform; Presslinge Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Presslinge aus metallischem Titan (ca. 75 %) und Aluminium (ca. 25%). Der Durchmesser beträgt ca. 90 mm, das Gewicht ca. 667 g. Verwendet wird das Erzeugnis als Legierungszusatz zum Einbringen von Titan in Aluminiumschmelzen. Nach der Beschaffenheit ist die Ware als Titan in Rohform in die KN-Unterposition 8108 2000 einzureihen.

FR-E4-2007-003943Erteilt von FRGültig bis 2013-10-21

BLOC METALLIQUE DE FORME IRREGULIERE, COMPORTANT UNE FACE PLANE ET BRILLANTE ET D'AUTRES FACES IRREGULIERES DE COULEUR NOIR, MARRON IRISE. TITANE SOUS FORME BRUTE D'UNE TENEUR DE 88% (ALUMINIUM: 5% ET VANADIUM: 3%).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8108

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Titan wird durch Reduktion seiner oxidischen Erze (Rutil, Brookit usw.) und des Illmenits (Titaneisen) gewonnen. Bestimmte Verfahren ergeben Ferrotitan (Kapitel 72) oder Titancarbid (siehe nachstehend). Das Metall wird auch entweder in kompakter Form gewonnen (es ist dann glänzend und von weißer Farbe) oder als Pulver (von dunkelgrauer Farbe), das wie Wolfram agglomeriert werden kann. Titan ist ein hartes Metall, das, wenn es nicht rein ist, bei Hitze spröde ist. Es ist korrosionsbeständig gegen zahlreiche chemische Stoffe. Es dient zur Herstellung von Ferrolegierungen des Kapitels 72 (Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan), die als Desoxidations- und Denitrierungsmittel bei der Eisen- und Stahlherstellung und bei der Herstellung von legierten Stählen verwendet werden. …

Pos. 8108

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (gestrichen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1213/2014 der Kommission vom 11. November 2014 (ABl. EU Nr. L 329/6) (RV L 1213/14) Eine kanülierte, zylindrische Ware mit einem Gewinde, hergestellt aus einer extraharten Titanlegierung, mit einer Länge zwischen 20 und 56 mm. Die Ware hat einen kanülierten Schaft mit einem Außendurchmesser von 4 mm und einen Kopf mit sechseckigem Antrieb. Der Schaft ist über die gesamte Länge mit einem Gewinde mit 2-mm-Steigung versehen. Die Ware entspricht den ISO/TC150-Normen für Implantatschrauben und ist zur Verwendung auf dem Gebiet der Traumachirurgie zur Fixierung von Knochenbrüchen aufgemacht. …

Pos. 8108

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 26. April 2017 in der RS. C-51/16 Tatbestand: Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Rücknahme dreier verbindlicher Zolltarifauskünfte, die die Zollbehörden Stryker für drei Modelle von Implantatschrauben erteilt hatten. Diese sind dazu bestimmt, zur Behandlung von Knochenbrüchen oder zum Einsetzen von Prothesen in den menschlichen Körper eingebracht zu werden. Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass diese Schrauben die folgenden gemeinsamen Merkmale aufweisen: ¾ einen Durchmesser von 6,5 mm, 6,5 mm bzw. 4 mm, ¾ eine Länge von 25 mm, 50 mm bzw. 16 mm, ¾ ein speziell entwickeltes Gewinde, ¾ ein für einen Inbusschlüssel vorgesehenes Kopfende, ¾ einzeln mit Gebrauchsanweisung in einer kleinen Schachtel verpackt, ¾ sterilisiert oder nicht sterilisiert. …

Pos. 8108

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Titan - Interferenz – Schrauben zur Verblockung von Transplantaten im Bereich der Orthopädie/Unfallchirurgie siehe Gerichtliche Entscheidungen (GE) zu Abschnitt XV. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. Dezember 2008 - 4 K 965/08 Z und Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2009 - VII R 7/09: Einreihung von sog. „Transfix Implantaten“ aus Titan in die Kombinierte Nomenklatur Orientierungssatz: 1. Verbindungselemente aus Titan (möglicherweise wegen gegenläufigen Gewindes Schrauben; Befestigung durch einschlagen und ausschrauben), die zur Fixierung von Weichteiltransplantaten bei einem Kreuzbandriss im menschlichen Knie bestimmt sind, können wegen ihrer allgemeinen Verwendungs-möglichkeit gem. Anm. 2 Buchst. a zu Abschn. XV KN und Anm. 1 Buchst. f zu Kap. 90 KN nicht in die Pos. 9021 KN i.d.F. der Verordnung (EG) Nr. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8108.20.00?

Die Zolltarifnummer 8108.20.00 umfasst Titan in Rohform; Pulver. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8108.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 8108.20.00 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8108.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 810820. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8108.20.00?

8108.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8108.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

8108.20.00 steht in dieser Hierarchie: 81 ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS > 8108 Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott > 810820 Titan in Rohform; Pulver. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8108.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8108.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI26761/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8108.20.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8108.20.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C002a, 1C002b, 1C004, 1C002a, 1C002b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8108.20.00?

KN-Code 8108.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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