Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8113.00.90.90: Cermets und Waren daraus, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8113.00.90.90 steht für Cermets und Waren daraus, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8113.00.90.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 81. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8113.00.90.90
Drittlandszoll
5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 81ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS
  2. 8113Cermets und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
  3. 8113.00Cermets und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
  4. 8113.00.90andere
  5. 8113.00.90.90Cermets und Waren daraus, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8113.00.90.90

HS-Code8113.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8113.00.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8113.00.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
  • 1C007Ceramic powders, ceramic-"matrix" "composite" materials and 'precursor materials', as follows:
  • 1C226Tungsten, tungsten carbide, and alloys containing more than 90 % tungsten by weight, other than that specified in 1C117, having both of the following characteristics:
  • 1C007Ceramic powders, ceramic-"matrix" "composite" materials and 'precursor materials', as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-01215Erteilt von FRGültig bis 2029-05-09

Pointe en cermet destinée a être insérée dans un fourreau en acier ou aluminium (non repris dans ce RTC), afin de constituer un crampon anti dérapant pour pneumatique spécial en vue d'assurer la sécurité sur route dans des conditions hivernales. La pointe est composée de carbure de tungstène à 8% et d cobalt à 12%. Selon les références elle se présente sous des dimensions (diamètre-longueur) différentes.

DEBTI2682/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-28

Stäbe aus Cermet Bei der Ware handelt es sich um Stäbe mit einem rechtseckigem Querschnitt. Die Ware hat eine Breite von 14 mm und eine Höhe von 2 mm. Die Länge beträgt 200 mm. Die Stäbe sind aus Wolframcarbid (90 %) und Cobalt (10 %) hergestellt. Sie weisen keine weiteren Bearbeitungen auf. Die Ware wird als Abstreifer an Förderbändern verwendet. Abbildungen siehe Anlage. Aufgrund der neutralen Formgebung ist eine Einreihung in die Pos. 8431 ausgeschlossen. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als Cermets und Waren daraus, andere, andere, in den TARIC-Code 8113 0090 90 eingereiht.

DEBTI2681/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-22

Bei den sog. „Platten für Sonder-Wendeschneidplatten“ handelt es sich um quadratische, flache Erzeugnisse aus Cermet (88% Wolframcarbid als keramischer Bestandteil und 12% Cobalt als Bindemittel). Die Erzeugnisse werden zur Herstellung von Wendeschneidplatten verwendet, die zur Bearbeitung von Metallen bestimmt sind. Abmessungen (Länge x Breite x Höhe): etwa 100 mm x 100 mm x 4,0 mm - Antragstellerangaben - Fertige Formstücke für Werkzeuge der Position 8209 liegen nicht vor. Aufgrund ihres geringen Verarbeitungsgrades sowie der einfachen Form und Gestaltung können die Waren für eine Vielzahl von Verwendungszwecken eingesetzt werden, etwa als Verstärkungselemente. Weitergehend verarbeitet können die Waren für Werkzeuge und als Werkzeuge verwendet werden. Somit ist eine Einreihung in diese Position ausgeschlossen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 8113 0020 10 bis 8113 0090 20 genannte) Waren aus Cermets" zum TARIC-Code 8113 0090 90.

DEBTI2680/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-21

Bei den sog. „Ronden für Plottermesser“ handelt es sich um kreisrunde, scheibenförmige Erzeugnisse aus Cermet (90% Wolframcarbid als keramischer Bestandteil und 10% Cobalt als Bindemittel), die mit einer mittigen Lochung versehen sind und keine Schleifkanten am Außendurchmesser aufweisen. Nach Fertigstellung (Schleifen des Außendurchmessers) werden die Erzeugnisse als Messer in Plotter zum Schneiden von z. B. Textilien verwendet. Abmessungen (Außendurchmesser x Innendurchmesser x Dicke): etwa 25,5 x 8,0 x 0,6 mm, 28,7 x 8,0 x 0,6 mm und 32,5 x 8,0 x 0,6 mm. - Antragstellerangaben - Eine Einreihung in die Pos. 8209 kommt nicht in Betracht, da die Waren sich nicht als erkennbare Formstücke für Werkzeuge darstellen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 8113 0020 10 bis 8113 0090 20 genannte) Waren aus Cermets zum TARIC-Code 8113 0090 90.

ESBTIESBTI2022SOL937Erteilt von ESGültig bis 2025-09-26

Barras, varillas macizas y cilíndricas de metal duro sinterizado con diferentes longitudes y diámetros. Se utilizan para fabricar fresas y brocas. La composición química de las varillas consiste en una mezcla de diferentes carburos metálicos entre los que se encuentran los siguientes: carburo de wolframio (WC) con un 55-95 % aproximadamente, carburo de silicio y cobalto principalmente y otros metales en diferentes proporciones, cobalto, níquel y cromo.

DEBTI13127/22-2Erteilt von DEGültig bis 2025-09-25

Die sog. „CBN Blanks" bestehen aus einer Cermetplatte aus Wolframcarbid und Kobalt (im Verhältnis ca. 90:10 = sog. „Grundplatte") und darauf aufgebrachtem kubischem Bornitrit in einem metallischen Binder (Kobalt). Nach Pressung und Sinterung liegen dann sog. „CBN Rohlinge" in Ronden vor (nicht Gegenstand dieser vZTA), aus welchen die sog. "CBN-Blanks" zur Verwendung auf Wendeschneidplatten (nicht Gegenstand dieser vZTA) per Laser in unterschiedlichen Formen (Trapez, Dreieck, Rechtecke, usw.) und Dicken (1,6 – 5 mm) geschnitten werden. Eine Weiterverarbeitung zu CBN-Wendeschneidplatten ist aber noch nicht erfolgt. - Angaben laut Antragsteller – Sowohl die Grundplatte aus Wolframcarbid und Kobalt (= gesinterte Metallcarbide) als auch das darauf befindliche kubische Bornitrit in dem metallischen Binder Kobalt stellen sich zolltariflich als Cermets dar. Eine Einreihung in die Position 8209 kommt nicht in Betracht, da die CBN-Blanks nicht unmittelbar für ein Werkzeug, sondern nur für das arbeitende Teil eines Werkzeugs (= Wendeschneidplatte) bestimmt sind. Dadurch, dass hier zwei unterschiedliche Cermets zusammengepresst und gesintert und anschließend in Form geschnitten worden sind, liegen hier keine Cermets in Rohform der Unterposition 8113 00 20 vor. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 8113 0020 10 bis 8113 0090 20 genannte) Waren aus Cermets" zum TARIC-Code 8113 0090 90.

DEBTI13127/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-21

Die sog. „CBN Rohlinge“ bestehen aus einer Cermetplatte aus Wolframcarbid und Kobalt (im Verhältnis ca. 90:10 = sog. „Grundplatte“) und darauf aufgebracht kubischen Bornitrit in einem metallischen Binder (Kobalt). Nach Pressung und Sinterung liegen dann die sog. „CBN Rohlinge“ in Ronden (Durchmesser im rund bis ca. 80 mm) vor, aus welchen sog. CBN-Blanks (nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Verwendung auf Wendeschneidplatten (nicht Gegenstand dieser vZTA) per Laser geschnitten werden. - Angaben laut Antragsteller – Sowohl die Grundplatte aus Wolframcarbid und Kobalt (= gesinterte Metallcarbide) als auch das darauf befindliche kubische Bornitrit in dem metallischen Binder Kobalt stellen sich zolltariflich als Cermets dar. Eine Einreihung in die Position 8209 kommt nicht in Betracht, da die CBN-Rohlinge erst noch zu "Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" weiter verarbeitet werden. Dadurch, dass hier 2 unterschiedliche Cermets zusammengepresst und gesintert worden sind, liegen hier keine Cermets in Rohform der Unterposition 8113 00 20 mehr vor. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 8113 0020 10 bis 8113 0090 20 genannte) Waren aus Cermets zum TARIC-Code 8113 0090 90.

FRBTIFR-BTI-2022-02589Erteilt von FRGültig bis 2025-06-28

Pointe en cermet destinée à être insérée dans un fourreau en acier ou aluminium (non repris dans ce RTC), afin de constituer un crampon antidérapant pour pneumatique spécial en vue d’assurer la sécurité sur route dans des conditions hivernales. La pointe est composée de cabure de tungstène à 8 % et de cobalt à 12 %. Selon les références elle se présente sous des dimensions (diamètre et longueur) différentes.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8113

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Erzeugnisse, die sich aus einem keramischen Bestandteil (der feuerfest bzw. hitzebeständig ist und einen sehr hohen Schmelzpunkt hat) und einem metallischen Bestandteil zusammensetzen, gehören nach ihrem Herstellungsverfahren wie auch wegen ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften sowohl in das Gebiet der Keramik als auch in das der Metallurgie; daher die Bezeichnung Cermet. Der keramische Bestandteil besteht im Allgemeinen aus Oxiden, Carbiden, Boriden usw. Der metallische Bestandteil besteht aus einem Metall wie Eisen, Nickel, Aluminium, Chrom oder Cobalt. Cermets stellt man entweder durch Sintern, durch innige Dispersion oder auf andere Weise her. Die wichtigsten Cermets erzeugt man aus: 1) Einem Metall und einem Oxid: Eisen-Magnesiumoxid, Nickel-Magnesiumoxid, Chrom-Alluminiumoxid, Aluminium-Aluminiumoxid. …

Pos. 8113

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2021/910 der Kommission vom 31. Mai 2021 (ABl. EU Nr. L 199/4) (RV L 21/910) Cermet-Stäbchen mit gleichförmigem, rundem Querschnitt. Die Waren mit unterschiedlichen Längen und Durchmessern können entweder massiv oder gelocht und mit Kühlkanälen versehen sein; die Enden sind stumpf. Manche der Waren sind auch gefast. Die Waren bestehen aus Cermet, und zwar aus gesintertem Hartmetall auf der Grundlage von Wolframcarbid und Cobalt als Bindemittel. Aufgrund ihres geringen Verarbeitungsgrades sowie der einfachen Form und Gestaltung können die Waren für eine Vielzahl von Verwendungszwecken eingesetzt werden, etwa als Verstärkungselemente. Weitergehend verarbeitet können die Waren für Werkzeuge und als Werkzeuge verwendet werden. …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8113.00.90.90?

Die Zolltarifnummer 8113.00.90.90 umfasst Cermets und Waren daraus, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8113.00.90.90?

Der Drittlandszollsatz für 8113.00.90.90 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8113.00.90.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 811300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8113.00.90.90?

8113.00.90.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8113.00.90.90 im Zolltarif eingeordnet?

8113.00.90.90 steht in dieser Hierarchie: 81 ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS > 8113 Cermets und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott > 811300 Cermets und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott > 81130090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8113.00.90.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8113.00.90.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-01215. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8113.00.90.90 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8113.00.90.90 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 1C007, 1C226, 1C007. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8113.00.90.90?

TARIC-Code 8113.00.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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