Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8201.50.00.00.0: Gartenscheren, Rosenscheren und ähnliche mit einer Hand zu betätigende Scheren…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8201.50.00.00.0 steht für Gartenscheren, Rosenscheren und ähnliche mit einer Hand zu betätigende Scheren (einschließlich Geflügelscheren). Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8201.50.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8201.50.00.00.0
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8201Spaten, Schaufeln, Spitzhacken, Hacken aller Art, Gabeln, Rechen und Schaber; Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten; Geflügelscheren, Gartenscheren, Baumscheren und ähnliche Scheren; Sensen und Sicheln, Heu- und Strohmesser, Heckenscheren, Keile und andere Handwerkzeuge für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft
  3. 8201.50Gartenscheren, Rosenscheren und ähnliche mit einer Hand zu betätigende Scheren (einschließlich Geflügelscheren)
  4. 8201.50.00.00.0Gartenscheren, Rosenscheren und ähnliche mit einer Hand zu betätigende Scheren (einschließlich Geflügelscheren)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8201.50.00.00.0

HS-Code8201.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8201.50.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8201.50.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8201.50.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI25355/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-26

"10-in-1 Garten-Werkzeug" aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einer mit freiem Arm zu handhabenden Schere (charakterbestimmend), mit einem konkaven und einem konvexen Schneidblatt (= arbeitender Teil) aus Stahl (= unedles Metall), versehen mit einem Federmechanismus mit Arretiervorrichtung und zwei sich um einen Stift, welcher ungefähr bei 3/4 der Läge angebracht ist, beweglichen Armen aus unedlem Metall mit Griffschalen aus Buchenholz, ohne ringförmige Ösen zum Durchstecken der Finger - mit einer Feile - gleichzeitig als Schlitzschraubendreher verwendbar, einem Wurzelentferner, einem Messer mit glattem Schliff (Klingenlänge etwa 55 mm), einer Schaufel, einer Säge, einem Unkrautentfernerhaken und einem Unkrautstecher, alle vollständig aus Stahl (= unedles Metall), unlösbar und ausklappbar in die Griffschalen eingesetzt - zusammengeklappt sind die Scherenblätter zwischen den übrigen arbeitenden Teile in den Griffschalen untergebracht - Abmessungen (zusammengeklappter Zustand): etwa 100 x 36 x 18 mm - mit einer Hand zu betätigen - für die Gartenarbeit, zum Beispiel zum Schneiden von Ästen und Trieben, zum Ziehen und Entfernen von Wurzeln und Unkraut - in einem Karton verpackt (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "mit einer Hand zu betätigende Gartenscheren, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8201 5000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI6692/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-17

Geflügelschere - mit einer Hand zu betätigende Schere mit einem konkaven und einem konvexen Scherenblatt aus nicht rostendem Stahl (arbeitender Teil), die sich um einen Stift bewegen und zwei Griffen aus Kunststoff, von denen der untere mit einer Öffnung zum Durchstecken der 4 Finger (ohne Daumen) für eine optimale Kraftübertragung ausgestattet ist - das konkave Scherenblatt ist mit einer Einkerbung zum Brechen von Knochen versehen - mit einer Feder ausgestattet, wodurch sich die Scherenarme selbsttätig öffnen - mit einer Arretierung aus nicht rostendem Stahl versehen, die ein leichtes Öffnen und Schließen mit einer Hand ermöglicht - mit einer Länge von ca. 24 cm - auf einer Pappkarte mit produktbezogenen Hinweisen aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Geflügelschere, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8201 5000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI32165/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-27

"Multifunktions-Schere" - mit einer Hand zu betätigende Schere mit zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten geraden Scherenblättern (ein Scherenblatt gezahnt) aus unedlem Metall (arbeitender Teil) mit einer Titanbeschichtung - mit Griffen aus Kunststoff, an einem Ende mit einer Öse zum Aufhängen - ohne ringförmige Ösen zum Durchstecken der Finger - mit einer Feder und einer Sicherheitsschließe - zur Verwendung im Haushalt und Garten - zusammen mit einem Klingenschutz aus Pappe in einem bedruckten Pappkarton verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Gartenscheren oder Rosenscheren ähnliche, mit einer Hand zu betätigende Schere, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8201 5000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI41403/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-29

„Rosenschere“; (Artikel-Nr. 654227) - mit freiem Arm zu handhabende Schere, mit einem konkaven und einem konvexen Schneidblatt aus unedlem Metall (= arbeitender Teil), versehen mit einem Federmechanismus mit Arretiervorrichtung und zwei sich um einen Stift, welcher ungefähr bei 3/4 der Läge angebracht ist, mit Kunststoff überzogenen, beweglichen Armen aus unedlem Metall - am Ende ohne ringförmige Ösen zum Durchstecken der Finger - zum Schneiden von z. B. dünnen Ästen und Trieben im Garten Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Gartenscheren, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8201 5000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI35133/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-11-04

"5 in 1 Gartenschere"; - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einer mit freiem Arm zu handhabenden Schere (charakterbestimmend), mit einem konkaven und einem konvexen Schneidblatt aus unedlem Metall (= arbeitender Teil), versehen mit einem Federmechanismus mit Arretiervorrichtung und zwei sich um einen Stift, welcher ungefähr bei 3/4 der Läge angebracht ist, beweglichen Armen aus unedlem Metall mit Griffschalen aus Holz, am Ende ohne ringförmige Ösen zum Durchstecken der Finger - mit einem Messer mit glattem Schliff (Klingenlänge 5,5 cm), einem Seilschneider mit Wellenschliff (Klingenlänge 5,5 cm), einem Wurzelzieher und einem Wurzelstecher, alle vollständig aus unedlem Metall, unlösbar und ausklappbar in die Griffschalen eingesetzt - zusammengeklappt sind die Scherenblätter zwischen den übrigen arbeitenden Teile in den Griffschalen untergebracht - Abmessungen in zusammengeklapptem Zustand 90 x 36 x 18 mm - mit einer Hand zu betätigen - zum Schneiden dünner Äste und Triebe und zum Ziehen und Entfernen von Wurzeln von Unkraut - in einen Kunststoffbeutel eingelegt und in einem Karton verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "mit einer Hand zu betätigende Gartenscheren, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8201 5000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI23528/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-07-26

Geflügelschere - mit einer Hand zu betätigende Schere mit einem konkaven und einem konvexen Scherenblatt aus nicht rostendem Stahl (arbeitender Teil), die sich um einen Stift bewegen und zwei Griffen aus Kunststoff, von denen der untere mit einer Öffnung zum Durchstecken der 4 Finger (ohne Daumen) für eine optimale Kraftübertragung ausgestattet ist - das konkave Scherenblatt ist mit einer Einkerbung zum Brechen von Knochen versehen - mit einer Feder ausgestattet, wodurch sich die Scherenarme selbsttätig öffnen - mit einer Arretierung aus nicht rostendem Stahl versehen, die ein leichtes Öffnen und Schließen mit einer Hand ermöglicht - mit einer Länge von ca. 24 cm - auf einer Pappkarte mit produktbezogenen Hinweisen für den Einzelverkauf aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Geflügelschere, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8201 5000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI20693/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-10

"Multifunktions-Schere" - mit einer Hand zu betätigende Schere mit zwei geraden Klingen (eine Klinge gezahnt) aus Stahl (arbeitender Teil) mit einer Titanbeschichtung - mit einer Feder und einer Arretierung ausgestattet - mit Griffen aus Kunststoff, die an den Enden keine ringförmigen Ösen zum Durchstecken der Finger aufweisen - beide Arme bewegen sich um einen Stift - zur Verwendung im Haushalt und Garten - in Luftpolsterfolie aufgemacht und in einem bedruckten Pappkarton verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Gartenscheren oder Rosenscheren ähnliche, mit einer Hand zu betätigende Schere, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8201 5000 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI6263/19-7Erteilt von DEGültig bis 2022-04-10

"Gartenschere" - mit einer Hand zu betätigender Schere mit einem konkaven und einem konvexen Schneidblatt aus unedlem Metall (arbeitender Teil) und Griffen aus Kunststoff; beide Arme bewegen sich um einen Stift, der ungefähr bei 3/4 der Länge angebracht ist - am Ende ohne ringförmige Ösen zum Durchstecken der Finger - mit einem Federmechanismus und einer Arretiervorrichtung ausgestattet - Länge ca. 20 cm - zum Schneiden von z. B. dünnen Ästen und Trieben im Garten - gemeinsam mit einer Tasche und fünf weiteren Gartenwerkzeugen (alle nicht Gegenstand dieser vZTA) in einem Karton verpackt; keine Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b), da nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs dienend Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Gartenscheren, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8201 5000 00 0 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8201

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Handwerkzeuge, die vor allem in der Landwirtschaft, dem Gartenbau oder der Forstwirtschaft, teilweise jedoch auch für andere Zwecke, wie z. B. bei Erdarbeiten, im Bergbau, in Steinbrüchen, beim Wegebau, zu Holzarbeiten, im Haushalt usw. verwendet werden. Zu dieser Position gehören: 1) Spaten und Schaufeln, einschließlich Kohlenschaufeln für den Haushalt, sowie Spezialspaten und -schaufeln (z. B. für Zeltlager, militärische Zwecke usw.). 2) Gabeln, einschließlich Heu- oder Mistgabeln. 3) Spitzhacken, Hacken aller Art, Harken, Rechen und Schaber, einschließlich Besenrechen, Kombihacken, Schabeisen, Jäthacken und Kultivatoren. 4) Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten, einschließlich Handbeile und -äxte, Fälläxte, Dechsel, Hackbeile, Krummäxte und Macheten. …

Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8201.50.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8201.50.00.00.0 umfasst Gartenscheren, Rosenscheren und ähnliche mit einer Hand zu betätigende Scheren (einschließlich Geflügelscheren). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8201.50.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8201.50.00.00.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8201.50.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820150. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8201.50.00.00.0?

8201.50.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8201.50.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8201.50.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8201 Spaten, Schaufeln, Spitzhacken, Hacken aller Art, Gabeln, Rechen und Schaber; Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten; Geflügelscheren, Gartenscheren, Baumscheren und ähnliche Scheren; Sensen und Sicheln, Heu- und Strohmesser, Heckenscheren, Keile und andere Handwerkzeuge für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft > 820150 Gartenscheren, Rosenscheren und ähnliche mit einer Hand zu betätigende Scheren (einschließlich Geflügelscheren). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8201.50.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8201.50.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI25355/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8201.50.00.00.0?

Warennummer 8201.50.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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