Zolltarifnummer 8205.20.00.00.0: Hämmer und Fäustel
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8205.20.00.00.0 steht für Hämmer und Fäustel. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8205.20.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8205.20.00.00.0
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
- 8205Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lötlampen und dergleichen; Schraubstöcke, Schraubzwingen und dergleichen, die nicht Zubehör oder Teile von Werkzeugmaschinen sind; Ambosse; tragbare Feldschmieden; Schleifapparate zum Hand- oder Fußbetrieb
- 8205.20Hämmer und Fäustel
- 8205.20.00.00.0Hämmer und Fäustel
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8205.20.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
"Zimmermannshammer, 600 gr, Art.-Nr. 800378" aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, im Wesentlichen bestehend aus - einem mit freiem Arm zu handhabenden Werkzeug (charakterbestimmend), vollständig aus Stahl, mit gummiertem Handgriff - auf einer Seite zu einem Hammerkopf (Schlagbahn) ausgeformt und mit einem Magnet-Nagelhalter versehen sowie einer Rille mit Ausnehmung und Anschlag für den Kopf, zum Einlegen des Nagels beim ersten Schlag - auf der anderen Seite zu einer asymmetrischen Klaue ausgeformt zur Verwendung als Nagelzieher sowie zum Einschlagen in Holz zum Handhaben schwerer, ungünstig zu greifender Holzbauteile - Länge 330 mm (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Handwerkzeuge (Hämmer), anderweit weder genannt noch inbegriffen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8205 2000 00 0 des Zolltarifs.
"Zimmermannshammer, 600 gr, Art.-Nr. 800378" aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einem mit freiem Arm zu handhabenden Werkzeug (charakterbestimmend), vollständig aus Stahl, mit gummiertem Handgriff - auf einer Seite zu einem Hammerkopf (Schlagbahn) ausgeformt und mit einem Magnet-Nagelhalter versehen sowie einer Rille mit Ausnehmung und Anschlag für den Kopf, zum Einlegen des Nagels beim ersten Schlag - auf der anderen Seite zu einer asymmetrischen Klaue ausgeformt zur Verwendung als Nagelzieher sowie zum Einschlagen in Holz zum Handhaben schwerer, ungünstig zu greifender Holzbauteile - Länge 330 mm (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Handwerkzeuge (Hämmer), anderweit weder genannt noch inbegriffen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8205 2000 00 0 des Zolltarifs.
"Klauenhammer" aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einem mit freiem Arm zu handhabenden Hammer (charakterbestimmend), vollständig aus unedlem Metall, mit einem Kopf, der auf einer Seite eine kreisförmige Schlagfläche und auf der anderen einen Nagelzieher aufweist, sowie mittig zu einer Kombinationszange ausgearbeitet ist; mit einem Griff, der mit einem Federmechanismus versehen ist - in den Griff sind unlösbar und ausklappbar ein Messer sowie ein Flaschenöffner mit Schlitzschraubenzieher, jeweils aus unedlem Metall eingesetzt - am unteren Griffende ist eine Kette mit Schlüsselring an einer Öse angebracht - mit einer Gesamtlänge von ca. 6,5 cm - in einem bedruckten Pappkarton verpackt Abbildung siehe Anlage. Deratige Erzeugnisse gehören als "Handwerkzeuge (Hämmer), anderweit weder genannt noch inbegriffen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Codenummer 8205 2000 00 0 des Zolltarifs (ZT).
"Schlüsselanhänger"; es handelt sich um ein vollständig aus Stahl gefertigtes Erzeugnis, bestehend aus einem Hammer (charakterbestimmend) mit ebener kreisförmiger Schlagfläche, mit einem gegenüber dem Hammerkopf angebrachten Nagelzieher, mit gemeinsamer Griffschale, in die unlösbar zwei heraus schwenkbare Handwerkzeuge (Messer und Flaschenöffner) sowie ein Zangengriff eingesetzt sind. Der Hammerkopf und der Nagelzieher sind mittig zu einer Kombinationszange ausgearbeitet. An einer Öse ist eine Kette mit Schlüsselring angebracht. Die Erzeugnisse sind in einem Kunststoffbeutel und Pappkarton verpackt. Länge des Erzeugnisses (ohne Kette und Schlüsselring) ca. 13 cm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Handwerkzeuge (Hämmer), anderweit weder genannt noch inbegriffen" zur Codenummer 8205 2000 00 0 des Elektronischen Zolltarifs (EZT).
Handwerkzeug, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Form eines ca. 25 cm langen Hammers mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall und einem mit Kunststoff ummantelten Griff. Die eine Seite des Hammerkopfes ist als Nagelzieher ausgebildet und die andere Seite weist eine runde Schlagfläche mit einem Durchmesser von 2 cm auf. Der Hammer bildet zusammen mit einem Schraubendreher, einem Maßband, einem Werkzeuggürtel und einer Wasserwaage (alle nicht Gegenstand dieser vZTA) ein sog. Werkzeuggürtel-Set, welches in einem Karton verpackt ist. Eine Warenzusammenstellung i. S. der AV 3b) liegt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht vor. Die Waren sind daher getrennt einzureihen. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.
Handwerkzeug, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, Hammer, aus dem sog. Ausgrabungs-Set, Artikel Nr. 193-712. Es handelt sich um einen ca. 17,5 cm großen Hammer mit auf einer Seite spitz zulaufendem, auf der anderen Seite abgeflachtem Hammerkopf aus unedlem Metall, rundem Stiel aus unedlem Metall, dessen Griff mit schwarzem, geriffeltem Kunststoff überzogen ist. Der Hammer ist zusammen mit einer Tasche, einer Schaufel, einer Lupe mit integrierter Pinzette, einem Pinsel und einem Tragebeutel (alle nicht Gegenstand dieser Auskunft) in einem Pappkarton verpackt. Eine Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b) liegt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht vor. Die Waren sind daher getrennt einzureihen. Ein Bild des Sets befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.
"Notfallhammer"; es handelt sich um zusammengesetzte Erzeugnisse, in Form von Hämmern mit zwei zylindrischen Köpfen, die eine spitze Schlagfläche aus unedlem Metall aufweisen, mit einer Kunststofffassung mit Griff und einem in der unteren Hälfte des Griffs ausgearbeiteten Gurtschneider mit geschliffener Klinge aus unedlem Metall. Die Erzeugnisse sind zusammen mit einer entsprechend geformten Halteschale aus Kunststoff zum Befestigen im PKW in einer Blisterverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Waren sind dazu bestimmt, im PKW mitgeführt zu werden, um im Notfall Autoscheiben einzuschlagen und/oder Sicherheitsgurte durchzutrennen. Charakterbestimmender Bestandteil ist insbesondere hinsichtlich des Wertes der Hammer. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Handwerkzeuge (Hämmer), anderweit weder genannt noch inbegriffen" zur Codenummer 8205 2000 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.
Handwerkzeug, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Form eines Hammers mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall (Stahl) und einem mit Kunststoff ummantelten Griff, mit einer Länge von ca. 250 mm; eine Seite des Hammerkopfes ist als Nagelzieher ausgebildet, die andere Seite weist eine runde Schlagfläche auf (Durchmesser ca. 23 mm).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8205 20: 1. Hämmer aus unedlem Metall, die um die Kopfenden abnehmbare Aufsätze haben, von denen einer aus Kautschuk und der andere aus Kunststoff besteht.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 641/2013 der Kommission vom 24. Juni 2013 (ABl. EU Nr. L 186, Seite 1) (RV L641/13) 1. Eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung, ein sogenanntes Kaminbesteck, bestehend aus: - einem gusseisernen Geräteständer, - einem Schürhaken, - einer Schaufel, - einer Zange. Sie ist zum Hantieren mit Kohle, Holzscheiten und Asche in einem Kamin bestimmt. Unterposition 8205 51 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8205 und 8205 51 00. …
1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8205.20.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 8205.20.00.00.0 umfasst Hämmer und Fäustel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8205.20.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8205.20.00.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8205.20.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8205.20.00.00.0?
8205.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8205.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8205.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8205 Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lötlampen und dergleichen; Schraubstöcke, Schraubzwingen und dergleichen, die nicht Zubehör oder Teile von Werkzeugmaschinen sind; Ambosse; tragbare Feldschmieden; Schleifapparate zum Hand- oder Fußbetrieb > 820520 Hämmer und Fäustel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8205.20.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8205.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI48434/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8205.20.00.00.0?
Warennummer 8205.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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