Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8207.50.50: Bohrwerkzeuge, aus Cermets

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8207.50.50 steht für Bohrwerkzeuge, aus Cermets. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8207.50.50 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8207.50.50
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8207Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
  3. 8207.50Bohrwerkzeuge
  4. 8207.50.50Bohrwerkzeuge, aus Cermets

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8207.50.50

HS-Code8207.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8207.50.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI10225/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-01

"Einlippen-Tiefbohrschäfte, unfertig" - nahtlose Hohlerzeugnisse mit einer, nicht über die Gesamtlänge, eingebrachten Sicke, vollständig aus Stahl, ohne montierten Bohrkopf aus Cermets (auf der Grundlage von Wolframcarbid mit Kobalt als Bindemittel) - in verschiedenen Außendurchmessern von etwa 2 , 80 mm bis 12 mm und Längen von 100 mm bis zu 2.500 mm - zur Herstellung von auswechselbaren Tieflochbohrern [Unterposition (KN) 8207 5050], zur Metallbearbeitung; somit Teilecharakter - nach Weiterbearbeitung, unter anderem und Richten auf Rundlauf (= unfertig) und Auflöten eines Bohrkopfes und einer Hülse zum Einspannen in eine Tiefbohrmaschine Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen für auswechselbare Werkzeuge (Bohrwerkzeuge) zur Verwendung in mechanischen Werkzeugen oder Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus Cermets für die Metallbearbeitung" in die Unterposition 8207 5050 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI17198/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

"Bohrwerkzeug" - fallweise auswechselbares Werkzeug vollständig aus Cermets (Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel) in Form eines länglichen zylindrischen Schafts, mit einem Durchmesser von etwa 3 mm und einer Länge von etwa 43 mm, an einem Ende zu einem Bohrer (arbeitender Teil), mit einem Durchmesser von etwa 2 mm und einer Länge von etwa 22 mm ausgearbeitet - mit zwei innenliegenden spiralisierten Kühlkanälen und einer Beschichtung zum Verschleiß- schutz - zur fallweisen Verwendung in Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen - in einer zum dauernden Gebrauch geeigneten transparenten Kunststoffbox verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge (Bohrwerkzeuge) zur Verwen- dung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitenden Teil aus Cermets" zur Unterposition 8207 5050 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI38556/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-20

"Wendeplattenbohrkörper" - sog. Grundkörper (charakterbestimmend) vollständig aus Stahl, in Form eines zylindrischen Klemmhalters, ca. in der Mitte mit einem größeren Durchmesser als Spanbrecher ausgestattet, vorne mit zwei Aufnahmen (Plattensitzen) versehen, auf denen mittels Schrauben Wende- schneidplatten (nicht Gegenstand der vZTA) aus gesintertem Hartmetall auf der Grundlage von Wolframcarbid und Cobalt als Bindemittel (Cermets) positioniert werden, die den arbeitenden Teil des Erzeugnisses bilden - Durchmesser: 14 mm, Länge: 94 mm - zur Verwendung in Werkzeugmaschinen zum Bohren bei der Metallbearbeitung - in einer speziell zur Aufnahme des o. g. Erzeugnisses gestalteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten transparenten Kunststoffbox verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von auswechselbaren Werkzeugen (Bohrwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbei- tendem Teil aus Cermets" zur Unterposition 8207 5050 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI38548/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-13

"Anbohrer" - in etwa zylindrisches, aus Cermets (Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel) bestehendes Erzeugnis, an einem Ende zu einem Bohrer ausgeformt und am anderen Ende mit einer Werkzeugaufnahme versehen - Abmessungen: Durchmesser 10 mm, Gesamtlänge 66 mm - zur fallweisen Verwendung in Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen (Antragstellerangaben) - verpackt in einer Kunststoffbox Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge (Bohrwerkzeuge) zur Verwendung in mechanischen Werkzeugen oder Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus Cermets für die Metallbearbeitung" zur Unterposition 8207 5050 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI38549/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-13

"Hochleistungsbohrer" - in etwa zylindrisches, aus Cermets (Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel) bestehendes Erzeugnis, mit einer Beschichtung zum Verschleißschutz, an einem Ende zu einem Bohrer mit zwei innenliegenden spiralisierten Kühlkanälen ausgeformt und am anderen Ende mit zylindrischem Schaft - Abmessungen: Durchmesser 10 mm, Gesamtlänge 103 mm - zur fallweisen Verwendung in Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen - verpackt in einer Kunststoffbox (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge (Bohrwerkzeuge) zur Verwendung in mechanischen Werkzeugen oder Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus Cermets für die Metallbearbeitung" zur Unterposition 8207 5050 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI29971/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-07-14

"Vollhartmetall Bohrer" - auswechselbare Werkzeuge, vollständig aus Cermets (Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel), in Form eines zylindrischen Schafts, der an einem Ende eine geschliffene Schneidgeometrie aufweist - je nach Serie und innerhalb einer Serie mit unterschiedlichen Abmessungen und Schneidgeometrien - zur Verwendung in Werkzeugmaschinen - zur Metallbearbeitung Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Bohrwerkzeuge zur Verwendung in Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus Cermetsfür die Metallbearbeitung" zur Unterposition 8207 5050 der Kombinierten Nomenklatur.

DEK/1524/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-10-06

"Aufbohrwerkzeug"; es handelt sich um auswechselbare Werkzeuge aus Stahl, im Wesentlichen bestehend aus einem nahezu quaderförmigen Grundkörper, der oben mit einer sog. Brücke, zwei Kassettenträgern sowie zwei Kassetten mit Schrauben ausgestattet ist und unten eine einfach abgestufte, zylinderförmige "Ausbuchtung" mit Innengewinde besitzt. An die Kassetten werden Wendeschneidplatten angeschraubt. Die Wendeschneidplatten aus Cermets (nicht Gegenstand dieser vZTA) bilden den arbeitenden Teil der Erzeugnisse, die in Werkzeugmaschinen (Bohrmaschinen) zur Bearbeitung von Metallen eingesetzt werden. Die Erzeugnisse sind in einem Pappkarton verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von auswechselbaren Werkzeugen (Bohrwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus Cermets" zur Unterposition 8207 5050 der Kombinierten Nomenklatur.

DEK/328/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-03-19

"Bohrwerkzeuge"; das sind auswechselbare Werkzeuge aus gehärtetem Stahl (30CrNiMo8, lt. Antragstellerangabe), bestehend aus einem zylindrischen, auf einer Seite abgeflachten und mit zwei Bohrungen versehenem Schaft mit in etwa pilzkopfförmigem Bund und zwei spiralförmigen Kanälen, die in einer Spannvorrichtung zum Einschrauben von zwei Wendeschneidplatten (nicht Gegenstand dieser vZTA) aus Cermets (lt. Antragstellerangabe) und am äußeren Rand des Bundes enden. Länge etwa 11,5 cm. Die Erzeugnisse sollen nach Bestückung mit Wendeschneidplatten in Werkzeugmaschinen (Bohrmaschinen) zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen eingesetzt werden. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von auswechselbaren Werkzeugen (Bohrwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus Cermets" zur Unterposition 8207 5050 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8207

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Während zu den vorhergehenden Positionen des Kapitels (abgesehen von einigen Ausnahmen wie z. B. Sägeblätter) hauptsächlich Handwerkzeuge gehören, die im Wesentlichen oder nach Anbringen von Griffen gebrauchsfertig sind, umfasst diese Position dagegen eine große Anzahl von auswechselbaren Werkzeugen, die nicht unmittelbar verwendet werden können, sondern die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, fallweise jeweils eingesetzt zu werden in A) mechanische oder nicht mechanische Handwerkzeuge (z. B. Handbohrer, Brustbohrer, Schneidkluppen), B) Werkzeugmaschinen der Pos. 8457 bis 8465 oder in Werkzeugmaschinen, die nach Anmerkung 8 zu Kapitel 84 zu Pos. 8479 gehören, C) Werkzeuge oder Werkzeugmaschinen der Pos. …

Pos. 8207

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1288/91 der Kommission vom 14. Mai 19911)) (RV L 1288/91): 1. Plättchen für auswechselbare Werkzeuge, bestehend aus einer kompakten Schicht Diamanten, die auf einem Träger aus Hartmetall dauerhaft angebracht ist Unterposition 8207 9010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8207, 8207 90 und 8207 9010. Da das Erzeugnis eine Arbeitsoberfläche aus synthetischen Diamanten aufweist, kann es nicht in den KN-Code 8209 eingereiht werden. 1) ABl. EG Nr. L 122/11.

Pos. 8207

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Steckschlüssel- und Schraubendrehereinsätze, auch maschinenbetätigte, entsprechen der Definition für Schraubenschlüssel und Schraubendreher. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …

Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8207.50.50?

Die Zolltarifnummer 8207.50.50 umfasst Bohrwerkzeuge, aus Cermets. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8207.50.50?

Der Drittlandszollsatz für 8207.50.50 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8207.50.50?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820750. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8207.50.50?

8207.50.50 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8207.50.50 im Zolltarif eingeordnet?

8207.50.50 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge > 820750 Bohrwerkzeuge. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8207.50.50?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8207.50.50 erfasst, zum Beispiel DEBTI10225/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8207.50.50?

KN-Code 8207.50.50 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.