Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8207.50.90.00.0: Bohrwerkzeuge, mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen, andere, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8207.50.90.00.0 steht für Bohrwerkzeuge, mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8207.50.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8207.50.90.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8207Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
  3. 8207.50Bohrwerkzeuge
  4. 8207.50.90andere
  5. 8207.50.90.00.0Bohrwerkzeuge, mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen, andere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8207.50.90.00.0

HS-Code8207.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8207.50.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8207.50.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8207.50.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI46432/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-12

"sog. 50X Stufenbohrer"; Art.-Nr.: 499985 - auswechselbares Werkzeug, vollständig aus Stahl, in Form eines einmal abgestuften Bohrers - zum Bohren von Holz - zur fallweisen Verwendung in Werkzeugen oder Werkzeugmaschinen (Bohrmaschinen) - in einer Blisterverpackung aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge (Bohrwerkzeuge) zur Verwendung in mechanischen Handwerkzeugen oder Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, kein Mauerbohrer, nicht für die Metallbearbeitung" zur Codenummer 8207 5090 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI6039/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-04-19

„Flachfräsbohrer-Set“ - sechs auswechselbare Bohrer aus Carbon-Stahl - Bohrköpfe spatenförmig mit je zwei Schneiden und einer Zentrierspitze - Durchmesser von 10 - 25 mm - zum Einsetzen in mechanische Handwerkzeuge oder Werkzeugmaschinen - ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt, fallweise ausgewechselt zu werden - zum Bohren von Löchern in Holz - aufgemacht in einer speziell zur Aufnahme der Bohrer gestalteten und für den dauernden Gebrauch geeigneten Kunststoff-Box (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Bohrwerkzeuge zur Verwendung in mechanischen Handwerkzeugen oder Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, kein Mauerbohrer, nicht für die Metallbearbeitung“ zur Codenummer 8207 5090 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI10621/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-07

"217tlg. Bohrer und Bitsatz"; Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - 46 Spiralbohrern aus Schnellarbeitsstahl, zum Bearbeiten von Metall - 13 Steinspiralbohrern, davon zwei mit einer Länge von 300 mm - acht Holzspiralbohrern, aus unedlem Metall - sieben Flachholzbohrern, davon zwei mit einer Länge von 300 mm - einem Senkbohrer zum Bearbeiten von Holz - 104 Schraubendrehereinsätzen (Bits) mit einer Länge von 25 bzw. 50 mm - 20 Steckschlüsseleinsätzen - einem T-Griff und einem geraden Antriebsteil, jeweils mit Innensechskantaufnahme - drei Tiefenmessern - einem Sechskantschlüssel - einer Lochsäge, bestehend aus einem Lochsägeblatt und einem Zentrierbohrer - drei weiteren Lochsägenblättern - einem flexiblen Antrieb - zwei Nagelsets - einem Maßband, einer Wasserwaage, zwei Bleistiften - alle Werkzeuge mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall - auf Positionsebene bestimmen die auswechselbaren Werkzeuge (Bits, Bohrer und Lochsäge) den Charakter der Warenzusammenstellung; auf HS-Unterpositionsebene sind die Bohrer aufgrund des Wertes und des Gewichts charakterbestimmend; innerhalb der KN-Unterposition kann kein charakterverleihender Bestandteil festgestellt werden, die Einreihung erfolgt deshalb unter Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Unterpositionen - gemeinsam aufgemacht in einem speziell gestalteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Koffer aus Kunststoff und in einem bedruckten Karton verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge (Bohrwerkzeuge) zur Verwendung in mechanischen Handwerkzeugen oder Werkzeugmaschinen mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als die in den Codenummern 8207 5010 00 0 bis 8207 5070 00 0 genannten," zur Codenummer 8207 5090 00 0 des Zolltarifs.

DE18433/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-15

"Zubehörset, 103-teilig"; Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer Zusammenstellung von Werkzeugen der Positionen 8202 bis 8205 (= 8206) aus - - drei Lochsägeblättern aus Stahl (Pos. 8202) - - je einer Flachrundzange und einer Kombinationszange aus Stahl, jeweils mit kunststoffummantelten Griffen (Pos. 8203) - - acht Steckschlüsseleinsätzen für Sechskantschrauben in verschiedenen Größen, mit Vierkantantrieb, aus Stahl, einem Inbusschlüssel (Innensechskantschlüssel) aus Stahl und einem Maulschlüssel aus Stahl, mit verstellbarer Spannweite, zum Lösen und Anziehen von Sechskantschrauben (Pos. 8204) - - einem Hammer aus Stahl, mit Kunststoffgriff, auf der einen Seite zu einem Nagelheber ausgearbeitet (Pos. 8205) - 18 Stahlbohrern aus Hochleistungsschnellschnittstahl, sieben Steinbohrern aus Hartmetall, sieben Holzbohrern aus Stahl, drei Flachfräsbohrern aus unedlem Metall, einem Holzsenker aus Stahl, jeweils für die Holzbearbeitung, 40 Bits (Schraubendrehereinsätzen) aus Stahl, mit einer Länge von 25 mm (10 x Pozidriv, 6 x Schlitz, 4 x Innensechskant, 10 x Kreuzschlitz, 10 x Torx) und einer Aufnahme für ein Lochsägenblatt mit Lochsägeblatt (Pos. 8207) - sowie einem Universalhalter aus Stahl, mit Außensechskantschaft und Innensechskantaufnahme, magnetisch, zur Aufnahme der o. a. Bits, vier Tiefenstopp aus unedlem Metall, einer Durchmesserlehre aus Kunststoff, einem Maßband, einer Wasserwaage und einem Verbindungsstück von Sechs- auf Vierkant - die auswechselbaren Werkzeuge der Position 8207 bestimmen hinsichtlich der Menge und des Wertes den Charakter der Warenzusammenstellung; innerhalb der Position 8207 sind die Bohrer der Unterposition 8207 50 hinsichtlich des Gewichts und des Wertes charakterbestimmend; innerhalb der UPos 8207 50 kann bei keinem der vorliegenden Bohrwerkzeuge eine charakterbestimmende Bedeutung festgestellt werden, die Einreihung erfolgt somit in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Unterpositionen (= 8207 5090) - gemeinsam aufgemacht in einem speziell zur Aufnahme der o. a. Erzeugnisse gestalteten, zum dauernden Gebrauch geeigneten Kunststoffkoffer Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Auswechselbare Werkzeuge (Bohrwerkzeuge) zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, kein Mauerbohrer und nicht für die Metallbearbeitung" zur Codenummer 8207 5090 00 0 des Zolltarifs (ZT).

DE18225/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-01-22

"Zubehörset" ; Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - elf Stahlbohrern in verschiedenen Größen aus Hochleistungsschnellschnittstahl - sechs Steinbohrern in verschiedenen Größen aus Hartmetall - fünf Holzbohrern in verschiedenen Größen aus Stahl - drei Flachfräsbohrern in verschiedenen Größen aus Stahl, für die Holzbearbeitung - einem Senkbohrer aus Stahl, für die Holzbearbeitung - 24 Bits (Schraubendrehereinsätze) mit einer Länge von 25 mm sowie 10 Langbits, mit einer Länge von 50 mm, aus Stahl (insgesamt: 9 x Pozidriv, 5 x Schlitz, 7 x Torx, 9 x Kreuzschlitz, 4 x Innensechskant), eingesteckt in 4 zur Aufnahme der Bits passgenau hergerichteten, zum dauernden Gebrauch geeigneten Kunststoffleisten - einem Universalhalter aus Stahl, mit Außensechskantschaft und Innensechskantaufnahme, magnetisch, zur Aufnahme der o.a. Bits - 7 Steckschlüsseln für Sechskantschrauben in verschiedenen Größen, mit Vierkantantrieb, sowie einem Adapter von Sechs- auf Vierkant aus Stahl, eingesteckt in einer zur Aufnahme der Erzeugnisse passgenau hergerichteten, zum dauernden Gebrauch geeigneten Kunststoffleiste - eine Messlehre für Durchmesser, aus Kunststoff und ein Maßband - mit Ausnahme von Messlehre und Maßband zur Verwendung in Bohrmaschinen, Akkuschraubern, etc. - auf Positionsebene bestimmen die Bohrer und Bits der Pos 8207 den Charakter der Warenzusammenstellung hinsichtlich Menge und Wert; innerhalb der Position 8207 sind die Bohrer hinsichtlich des Wertes und des Gewichts charakterbestimmend, innerhalb der Unterposition 8207 50 kann bei keinem der vorliegenden Bohrwerkzeuge eine charakterbestimmende Bedeutung festgestellt werden, die Einreihung erfolgt somit in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Unterpositionen (= 8207 5090) - gemeinsam aufgemacht in einem speziell für die o.a. Erzeugnisse gestalteten, zum dauernden Gebrauch geeigneten Kunststoffkoffer Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Auswechselbare Werkzeuge (Bohrwerkzeuge) zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, kein Mauerbohrer und nicht für die Metallbearbeitung" zur Codenummer 8207 5090 00 0 des Zolltarifs (ZT).

DE18223/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-01-22

"Zubehörset" ; Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - zwölf Stahlbohrern in verschiedenen Größen aus Hochleistungsschnellschnittstahl - fünf Steinbohrern in verschiedenen Größen aus Hartmetall - fünf Holzbohrern in verschiedenen Größen aus Stahl, einem Senker und drei Flachfräsbohrern, jeweils zur Holzbearbeitung - 18 Bits (Schraubendrehereinsätze) aus Stahl, mit einer Länge von 25 mm ( 4 x Kreuzschlitz, 3 x Schlitz, 4 x Pozidriv, 3 x Torx, 4 x Innensechskant), eingesteckt in zwei für die Aufnahme der Bits passgenau hergerichteten, zum dauerhaften Gebrauch geeigneten Kunststoffleisten. - einem Universalhalter aus Stahl, mit Außensechskantschaft und Innensechskantaufnahme, magnetisch, zur Aufnahme der o.a. Bits - zur Verwendung in Bohrmaschinen, Akkuschraubern, etc. - auf Positionsebene bestimmen die Bohrer und Bits der Pos 8207 den Charakter der Warenzusammenstellung hinsichtlich Menge, Gewicht und Wert; innerhalb der Position 8207 sind die Bohrer hinsichtlich der Menge, des Gewichts und des Wertes charakterbestimmend; innerhalb der Unterposition 8207 50 ist keiner der vorliegenden Bohrwerkzeuge als charakterbestimmend anzusehen, es erfolt somit die Einreihung in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Unterpositionen (=8207 5090) - gemeinsam aufgemacht in einem speziell für die Aufnahme der o. a. Erzeugnisse gestalteten, zum dauernden Gebrauch geeigneten Kunststoffkoffer Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge (Bohrwerkzeuge) zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, kein Mauerbohrer und nicht für die Metallbearbeitung" zur Codenummer 8207 5090 00 0 des Zolltarifs (ZT).

DE18224/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-01-20

"Zubehörset" ; Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem zerlegten Schraubendreher, bestehend aus - - einem geraden Antriebsteil mit Rechts-/Linkslauf, mit Griff aus Kunststoff und einer Innensechskantaufnahme aus Stahl - - einem Bit aus Stahl - 14 weiteren Bits (Schraubendrehereinsätze), mit einer Länge von 25 mm aus Stahl (insgesamt: 3 x Kreuzschlitz, 3 x Torx, 4 x Innensechskant, 3 x Prozidriv und 2 x Schlitz) - zwölf Metallbohrern aus Hochleistungsschnellschnittstahl, fünf Steinbohrern aus Hartmetall und fünf Holzbohrern aus Stahl, jeweils in verschiedenen Größen - einem Senkbohrer aus Stahl für die Holzbearbeitung - vier Steckschlüsseln aus Stahl in verschiedenen Größen sowie ein Adapter von Sechs- auf Vierkant - einem Universalhalter aus Stahl, mit Außensechskantschaft und Innensechskantaufnahme, magnetisch, zur Aufnahme der o.a. Bits - einem Maßband mit Kunststoffgehäuse - mit Ausnahme des Maßbands zur Verwendung in Bohrmaschinen, Akkuschraubern, Handschraubendrehern etc. - auf Positionsebene bestimmen die Bohrer und Bits der Pos 8207 den Charakter der Warenzusammenstellung hinsichtlich Menge und Wert; innerhalb der Position 8207 sind die Bohrer hinsichtlich Menge, Gewicht und Wert charakterbestimmend; innerhalb der UPos 8207 50 kann bei keinem der enthaltenen Bohrwerkzeuge eine charakterbestimmende Bedeutung festgestellt werden, die Einreihung erfolgt somit in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Unterpositionen (= 8207 5090) - gemeinsam aufgemacht in einer speziell für die Aufnahme der o. a. Erzeugnisse gestalteten, zum dauernden Gebrauch geeigneten Mappe aus mit Kunststoff beschichteten Spinnstoffen Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge (Bohrwerkzeuge) zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, kein Mauerbohrer und nicht für die Metallbearbeitung" zur Codenummer 8207 5090 00 0 des Zolltarifs (ZT).

DE18216/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-01-20

"Universalwerkzeugset"; Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - elf Stahlbohrern in verschiedenen Größen aus Hochleistungsschnellschnittstahl - sechs Steinbohrern in verschiedenen Größen aus Hartmetall - fünf Holzbohrern in verschiedenen Größen aus Stahl - einem Senkbohrer aus Stahl - zwei Flachfräsbohrern in verschiedenen Größen aus Stahl - 18 Bits (Schraubendrehereinsätze) aus Stahl, mit einer Länge von 25 mm ( 4 x Kreuzschlitz, 3 x Schlitz, 4 x Pozidriv, 3 x Torx, 4 x Innensechskant) - einem Universalhalter aus Stahl, mit Außensechskantschaft und Innensechskantaufnahme, magnetisch, zur Aufnahme der o.a. Bits - drei Steckschlüsseln für Sechskantschrauben in verschiedenen Größen, mit Vierkantantrieb - einem Verbindungsstück von Sechs- auf Vierkant - einer Messlehre für Durchmesser aus Kunststoff - einem Teppichmesser aus Kunststoff mit schneidender Abbrechklinge aus Stahl, mit einer Bedienungsanleitung aus Papier - mit Ausnahme der Messlehre und des Teppichmessers zur Verwendung in Bohrmaschinen, Akkuschraubern etc. - die Bohrer bestimmen hinsichtlich des Wertes, der Menge und des Gewichts den Charakter der Warenzusammenstellung; innerhalb der UPos 8207 50 kann bei keinem der vorliegenden Bohrwerkzeugen eine charakterbestimmende Bedeutung festgestellt werden, die Einreihung erfolgt somit in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Unterpositionen (= 8207 5090) - gemeinsam aufgemacht in einem speziell für die Aufnahme der o. a. Erzeugnisse gestalteten, zum dauernden Gebrauch geeigneten Kunststoffkoffer Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Auswechselbare Werkzeuge (Bohrwerkzeuge) zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, kein Mauerbohrer und nicht für die Metallbearbeitung" zur Codenummer 8207 5090 00 0 des Zolltarifs (ZT).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8207

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Während zu den vorhergehenden Positionen des Kapitels (abgesehen von einigen Ausnahmen wie z. B. Sägeblätter) hauptsächlich Handwerkzeuge gehören, die im Wesentlichen oder nach Anbringen von Griffen gebrauchsfertig sind, umfasst diese Position dagegen eine große Anzahl von auswechselbaren Werkzeugen, die nicht unmittelbar verwendet werden können, sondern die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, fallweise jeweils eingesetzt zu werden in A) mechanische oder nicht mechanische Handwerkzeuge (z. B. Handbohrer, Brustbohrer, Schneidkluppen), B) Werkzeugmaschinen der Pos. 8457 bis 8465 oder in Werkzeugmaschinen, die nach Anmerkung 8 zu Kapitel 84 zu Pos. 8479 gehören, C) Werkzeuge oder Werkzeugmaschinen der Pos. …

Pos. 8207

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1288/91 der Kommission vom 14. Mai 19911)) (RV L 1288/91): 1. Plättchen für auswechselbare Werkzeuge, bestehend aus einer kompakten Schicht Diamanten, die auf einem Träger aus Hartmetall dauerhaft angebracht ist Unterposition 8207 9010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8207, 8207 90 und 8207 9010. Da das Erzeugnis eine Arbeitsoberfläche aus synthetischen Diamanten aufweist, kann es nicht in den KN-Code 8209 eingereiht werden. 1) ABl. EG Nr. L 122/11.

Pos. 8207

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Steckschlüssel- und Schraubendrehereinsätze, auch maschinenbetätigte, entsprechen der Definition für Schraubenschlüssel und Schraubendreher. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …

Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8207.50.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 8207.50.90.00.0 umfasst Bohrwerkzeuge, mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8207.50.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8207.50.90.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8207.50.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820750. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8207.50.90.00.0?

8207.50.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8207.50.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8207.50.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge > 820750 Bohrwerkzeuge > 82075090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8207.50.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8207.50.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI46432/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8207.50.90.00.0?

Warennummer 8207.50.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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