Zolltarifnummer 8207.80.11: Drehwerkzeuge, aus Cermets
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8207.80.11 steht für Drehwerkzeuge, aus Cermets. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8207.80.11 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8207.80.11
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
- 8207Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
- 8207.80Drehwerkzeuge
- 8207.80.11Drehwerkzeuge, aus Cermets
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8207.80.11
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
"Wendeschneidplattenhalter" - Grundkörper aus Stahl zur Aufnahme von Schneidplatten ausschließlich aus Cermets bestehend (nicht Bestandteil dieser vZTA) bestimmt, welche den arbeitenden Teil des Erzeugnisses bilden - zur Verwendung in Drehmaschinen für die Metallbearbeitung Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von auswechselbaren Werkzeugen (Drehwerkzeugen), zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus Cermets" zur Unterposition 8207 8011 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
"Kniehebel für Wendeplattenhalter" - spezifisch geformtes Erzeugnis aus gesenkgeschmiedetem Stahl in Form eines rechtwinkligen Knies, mit einem Kupferband an einem Schenkel als Sicherung gegen unbeabsichtigtes Herausfallen des Kniehebels aus dem Drehhalter und zum Erreichen einer bestimmten Gleitwirkung - - Abmessungen ca. 10 x 9 mm - zum Festklemmen oder Entnehmen einer Wendeschneidplatte an einem Drehhalter mittels einer Schraube (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA) bei der fallweisen Verwendung als Drehwerkzeug bei der Metallbearbeitung Durch das Anziehen der Schraube wird der Kniehebel nach hinten bewegt und die Wendeschneidplatte in den Plattensitz gepresst. - zur Verwendung mit Wendeschneidplatten, ausschließlich aus Cermets (auf der Grundlage von Titancarbonnitrid oder Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel) und einer PVD- oder CVD-Beschichtung aus Titan-Aluminium-Nitrid als Verschleißschutz - in einem Polybeutel verpackt (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von auswechselbaren Werkzeugen (Drehwerkzeuge), für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus Cermets" zur Unterposition 8207 8011 der Kombinierten Nomenklatur.
"Innendrehhalter für negative Wendeschneidplatten" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem auswechselbaren Grundkörper aus Stahl in Form eines teildurchbohrten, runden Schaftes mit zwei abgeflachten Seiten und einer Skala bis 80 mm sowie einer spezifisch geformten Aufnahme für Wendeschneidplatten an einem Ende (Pos. 8207) - - zur Verwendung mit Wendeschneidplatten, ausschließlich aus Cermets (auf der Grundlage von Titancarbonnitrid oder Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel) und einer PVD- oder CVD-Beschichtung aus Titan-Aluminium-Nitrid als Verschleißschutz - - Abmessungen 20 x 25 x 200 mm - - mit Schneidplatte zur fallweisen Verwendung als Drehwerkzeug bei der Herstellung von rotationssymmetrischen Stahlwerkstücken - einem Winkelschraubendreher aus Stahl (Pos. 8204) - zusammen in einer verschließbaren Kunststoff-Box verpackt (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Der Innendrehhalter bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von auswechselbaren Werkzeugen (Drehwerkzeuge), für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus Cermets" zur Unterposition 8207 8011 der Kombinierten Nomenklatur.
"Spannpratze für Wendeplattenhalter" - spezifisch geformtes Erzeugnis aus Stahlguss in der Art einer Kralle mit breiter Basis mit Lochung und spitz zulaufend sowie zwei Montagezapfen - zum Fixieren oder Entnehmen einer Wendeschneidplatte an einem Drehhalter mittels einer Schraube (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA) bei der fallweisen Verwendung als Drehwerkzeug bei der Metallbearbeitung - zur Verwendung mit Wendeschneidplatten, ausschließlich aus Cermets (auf der Grundlage von Titancarbonnitrid oder Wolframcarbid mit Cobalt als Bindemittel) und einer PVD- oder CVD-Beschichtung aus Titan-Aluminium-Nitrid als Verschleißschutz - - Abmessungen ca. 32 x 14 mm - in einem Polybeutel verpackt (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von auswechselbaren Werkzeugen (Drehwerkzeuge), für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus Cermets" zur Unterposition 8207 8011 der Kombinierten Nomenklatur.
"Außendrehhalter für negative Wendeschneidplatten" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem sog. Grundkörper (charakterbestimmend) vollständig aus Stahl - - in Form eines quaderförmigen Klemmhalters, vorne mit einer Aufnahme (Plattensitz) versehen, auf dem mittels einer Spannpratze eine Wendeschneidplatte (nicht Gegenstand der vZTA) aus gesintertem Hartmetall auf der Grundlage von Wolframcarbid oder Titancarbonitrid und jeweils Cobalt als Bindemittel (Cermets) positioniert wird die den arbeitenden Teil des Erzeugnisses bildet - - Abmessungen: 20 x 20 x 125 mm - - zur Verwendung in Drehmaschinen für die Metallbearbeitung - einem L-förmiger Winkelschraubendreher (Innensechskantschlüssel) - gemeinsam in einer speziell zur Aufnahme des o. g. Erzeugnisses gestalteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten transparenten Kunststoffbox verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von auswechselbaren Werkzeugen (Drehwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbei- tendem Teil aus Cermets" zur Unterposition 8207 8011 der Kombinierten Nomenklatur.
"Kartusche" - in etwa rechteckiges Formteil (Grundkörper) aus Stahl zur Aufnahme von Schneidplatten, ausschließlich aus Cermets bestehend (nicht Gegenstand dieser vZTA), welche den arbeitenden Teil des Erzeugnisses bilden - (mit Schneidplatte) zur Verwendung als fallweise auswechselbares Werkzeug in Drehmaschinen zur Metallbearbeitung (Radsatzbearbeitung von Schienenfahrzeugen) (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von auswechselbaren Werkzeugen (Drehwerkzeugen), zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus Cermets" zur Unterposition 8207 8011 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
"Schneideinsatzträger" - Grundkörper aus Stahl zur Aufnahme von Schneidplatten ausschließlich aus Cermet (nicht Bestandteil dieser vZTA) bestimmt, welche den arbeitenden Teil des Erzeugnisses bilden - zur Verwendung in Drehmaschinen für die Metallbearbeitung, nach Vervollständigung, als auswechselbares Stech-/Drehwerkzeug (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von auswechselbaren Werkzeugen (Drehwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus Cermets" zur Unterposition 8207 8011 der Kombinierten Nomenklatur.
"Wendeplattenträger" - Grundkörper aus Stahl zur Aufnahme von Schneidplatten ausschließlich aus Cermets (nicht Bestandteil dieser vZTA) bestimmt, welche den arbeitenden Teil des Erzeugnisses bilden - zur Verwendung in Drehmaschinen für die Metallbearbeitung Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von auswechselbaren Werkzeugen (Drehwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus Cermets" zur Unterposition 8207 8011 der Kombinierten Nomenklatur.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Während zu den vorhergehenden Positionen des Kapitels (abgesehen von einigen Ausnahmen wie z. B. Sägeblätter) hauptsächlich Handwerkzeuge gehören, die im Wesentlichen oder nach Anbringen von Griffen gebrauchsfertig sind, umfasst diese Position dagegen eine große Anzahl von auswechselbaren Werkzeugen, die nicht unmittelbar verwendet werden können, sondern die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, fallweise jeweils eingesetzt zu werden in A) mechanische oder nicht mechanische Handwerkzeuge (z. B. Handbohrer, Brustbohrer, Schneidkluppen), B) Werkzeugmaschinen der Pos. 8457 bis 8465 oder in Werkzeugmaschinen, die nach Anmerkung 8 zu Kapitel 84 zu Pos. 8479 gehören, C) Werkzeuge oder Werkzeugmaschinen der Pos. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1288/91 der Kommission vom 14. Mai 19911)) (RV L 1288/91): 1. Plättchen für auswechselbare Werkzeuge, bestehend aus einer kompakten Schicht Diamanten, die auf einem Träger aus Hartmetall dauerhaft angebracht ist Unterposition 8207 9010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8207, 8207 90 und 8207 9010. Da das Erzeugnis eine Arbeitsoberfläche aus synthetischen Diamanten aufweist, kann es nicht in den KN-Code 8209 eingereiht werden. 1) ABl. EG Nr. L 122/11.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Steckschlüssel- und Schraubendrehereinsätze, auch maschinenbetätigte, entsprechen der Definition für Schraubenschlüssel und Schraubendreher. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …
1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8207.80.11?
Die Zolltarifnummer 8207.80.11 umfasst Drehwerkzeuge, aus Cermets. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8207.80.11?
Der Drittlandszollsatz für 8207.80.11 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8207.80.11?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820780. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8207.80.11?
8207.80.11 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8207.80.11 im Zolltarif eingeordnet?
8207.80.11 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge > 820780 Drehwerkzeuge. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8207.80.11?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8207.80.11 erfasst, zum Beispiel DEBTI26777/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8207.80.11?
KN-Code 8207.80.11 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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