Zolltarifnummer 8207.80.19: Drehwerkzeuge, aus anderen Stoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8207.80.19 steht für Drehwerkzeuge, aus anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8207.80.19 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8207.80.19
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
- 8207Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
- 8207.80Drehwerkzeuge
- 8207.80.19Drehwerkzeuge, aus anderen Stoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8207.80.19
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sog. Drehlinge - stabförmige Erzeugnisse unterschiedlichen Durchmessers aus Tantung (= Cobalt-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Cobalt-Gehalt) - mit unterschiedlichen Querschnitten (quadratisch, rechteckig oder rund) mit verschiedenen Seitenlängen oder Durchmessern und Längen - teilweise mit leicht abgeschrägten (5° oder 7°) Enden - zur unmittelbaren Verwendung als arbeitender Teil von Drehwerkzeugen nach Befestigung an auswechselbaren Grundkörpern in Werkzeugmaschinen (Drehmaschinen) ohne weitere Bearbeitung der Drehlinge - Drehling und Grundkörper bilden gemeinsam ein auswechselbares Werkzeug zum Drehen von Formstählen (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "unvollständige auswechselbare Werkzeuge (Drehwerkzeuge für die Metallbearbeitung) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zur Unterposition 8207 8019 der Kombinierten Nomenklatur.
"Schneidplatten"; - nicht gefasste, unterschiedlich geformte (z. B. dreieckig, rautenförmig usw.) Schneidplatten, bestehend aus einem Träger aus Hartmetall oder Cermet, auf welchem Schneidecken aus polykristallinem Diamant (arbeitender Teil) angebracht sind - zur Verwendung gemeinsam mit einem sog. Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als Zerspanungswerkzeug (auswechselbares Werkzeug gleichermaßen in Fräs- und Drehmaschinen); aufgrund der verschiedenen Funktionen in die zuletzt genannte der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen - zur Bearbeitung von Metallen, Holz, Kunststoffen usw. (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "unvollständige auswechselbare Werkzeuge (Drehwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus polykristallinem Diamant" zur Unterposition 8207 8019 der Kombinierten Nomenklatur.
"Wendeschneidplatte"; es handelt sich um rechteckige ( 2 cm x 2 cm), mittig gelochte, ungefasste Schneidplatten aus Stahl (Werkstoff 1.2379, lt. Antragstellerangabe). Die Erzeugnisse werden als arbeitender Teil von Drehwerkzeugen zur Bearbeitung von Metallen verwendet. Dafür werden sie in eine auswechselbare Halterung in Drehmaschinen eingesetzt (lt. Antragstellerangaben). Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "unvollständige auswechselbare Werkzeuge (Drehwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen" zur Unterposition 8207 8019 der Kombinierten Nomenklatur.
"Bohrstangen"; das sind Vollhartmetallbohrstangen mit einer Spannfläche und zylindrischen runden Hohlraum für die Kühlmittelzufuhr, für auswechselbare Werkzeuge aus gesintertem Hartmetall (sog. Wolfram-Carbid-Legierung) mit einem Schneidteil aus monokristallinem Diamant (MDC), der jeweils an einer Seite der Bohrstangen, durch Löten aufgebracht ist. Die Erzeugnisse werden als arbeitender Teil von Drehwerkzeugen zur Bearbeitung von Metallen verwendet. Derartige Erzeugnisse gehören als " auswechselbare Werkzeuge (Drehwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus monokristallinem Diamant (MDC), " zur Codenummer 8207 8019 des Elektronischen Zolltarifs.
"Diamant-Wendeschneidplatten, PCD"; das sind rautenförmige, mittig gelochte, ungefasste Schneidplatten für auswechselbare Werkzeuge aus gesintertem Hartmetall auf der Grundlage von Wolframcarbid und Cobalt als Bindemittel mit einem Schneidteil aus agglomeriertem Diamant, das jeweils an einer Ecke der Schneidplatten durch Löten aufgebracht ist, lt. Antragstellerangaben. Sie werden als arbeitender Teil von Dreh- und Fräswerkzeugen zur Bearbeitung von Metallen verwendet. Dafür werden sie in das Werkzeug eingeschraubt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "unvollständige auswechselbare Werkzeuge (Drehwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus agglomeriertem Diamant" zur Unterposition 8207 8019 der Kombinierten Nomenklatur.
"Wendeschneidplatten"; das sind graue, rautenförmige, mittig gelochte (Durchmesser ca. 4,4mm), ungefasste Drehwendeplatten mit spitzem Winkel von 80°, für auswechselbare Werkzeuge aus gesintertem Hartmetall (sog. Wolfram-Carbid-Legierung) mit einem Schneidteil aus polykristallinem Bornitrid, das jeweils an einer Ecke der Schneidplatten, durch Löten aufgebracht ist. Die Erzeugnisse werden als arbeitender Teil von Drehwerkzeugen zur Bearbeitung von Metallen verwendet. Dafür werden sie in das Werkzeug eingeschraubt. Derartige Erzeugnisse gehören als "unvollständige auswechselbare Werkzeuge (Drehwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus polykristallinem Bornitrid" zur Codenummer 8207 8019 des Elektronischen Zolltarifs.
Verwisselbaar gereedschap in de vorm van een draaibeitel. De beitel bestaat uit een staaf van gehard staal, waarop aan één uiteinde een getrapt profiel is aangebracht met een V-vormige uitsparing. In de uitsparing is met een imbusschroef een beitelpunt aangebracht. Deze beitelpunt heeft de vorm van een parallellogram, waarbij op de punt die buiten de staaf reikt een natuurlijke diamant is aangebracht. De beitel heeft een tipradius van 0,5 millimeter en is ontworpen voor het bewerken van zachte metalen, zoals aluminium en koper. Het geheel wordt geleverd met een imbussleutel.
"Diamant-Wendeschneidplatten, PCD"; das sind rautenförmige, mittig gelochte, ungefasste Schneidplatten für auswechselbare Werkzeuge aus gesintertem Hartmetall auf der Grundlage von Wolframcarbid und Cobalt als Bindemittel mit einem Schneidteil aus agglomeriertem Diamant, das jeweils an einer Ecke der Schneidplatten durch Löten aufgebracht ist, lt. Antragstellerangaben. Sie werden als arbeitender Teil von Dreh- und Fräswerkzeugen zur Bearbeitung von Metallen verwendet. Dafür werden sie in das Werkzeug eingeschraubt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "unvollständige auswechselbare Werkzeuge (Drehwerkzeuge) zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil aus agglomeriertem Diamant" zur Unterposition 8207 8019 der Kombinierten Nomenklatur.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Während zu den vorhergehenden Positionen des Kapitels (abgesehen von einigen Ausnahmen wie z. B. Sägeblätter) hauptsächlich Handwerkzeuge gehören, die im Wesentlichen oder nach Anbringen von Griffen gebrauchsfertig sind, umfasst diese Position dagegen eine große Anzahl von auswechselbaren Werkzeugen, die nicht unmittelbar verwendet werden können, sondern die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, fallweise jeweils eingesetzt zu werden in A) mechanische oder nicht mechanische Handwerkzeuge (z. B. Handbohrer, Brustbohrer, Schneidkluppen), B) Werkzeugmaschinen der Pos. 8457 bis 8465 oder in Werkzeugmaschinen, die nach Anmerkung 8 zu Kapitel 84 zu Pos. 8479 gehören, C) Werkzeuge oder Werkzeugmaschinen der Pos. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1288/91 der Kommission vom 14. Mai 19911)) (RV L 1288/91): 1. Plättchen für auswechselbare Werkzeuge, bestehend aus einer kompakten Schicht Diamanten, die auf einem Träger aus Hartmetall dauerhaft angebracht ist Unterposition 8207 9010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8207, 8207 90 und 8207 9010. Da das Erzeugnis eine Arbeitsoberfläche aus synthetischen Diamanten aufweist, kann es nicht in den KN-Code 8209 eingereiht werden. 1) ABl. EG Nr. L 122/11.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Steckschlüssel- und Schraubendrehereinsätze, auch maschinenbetätigte, entsprechen der Definition für Schraubenschlüssel und Schraubendreher. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …
1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8207.80.19?
Die Zolltarifnummer 8207.80.19 umfasst Drehwerkzeuge, aus anderen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8207.80.19?
Der Drittlandszollsatz für 8207.80.19 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8207.80.19?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820780. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8207.80.19?
8207.80.19 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8207.80.19 im Zolltarif eingeordnet?
8207.80.19 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge > 820780 Drehwerkzeuge. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8207.80.19?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8207.80.19 erfasst, zum Beispiel DE20214/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8207.80.19?
KN-Code 8207.80.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.