Zolltarifnummer 8207.90.91: Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8207.90.91 steht für Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, für die Metallbearbeitung. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8207.90.91 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8207.90.91
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
- 8207Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
- 8207.90andere auswechselbare Werkzeuge
- 8207.90.91Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, für die Metallbearbeitung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8207.90.91
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
"Kegelsenker" - vollständig aus Stahl (HSS) gefertigte Erzeugnisse, an einem Ende zu einer Kegelfläche mit drei eingearbeiteten geraden Schneidkanten ausgeformt und am anderen Ende mit einem zylindrischen Schaft versehen - Länge: etwa 67 mm - zur fallweisen Verwendung in Werkzeugmaschinen (z. B. Ständerbohr- maschinen) zur spanabhebenden Bearbeitung (Senken und Entgraten) von bestehenden Bohrungen in Metallen Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen Werkzeugen oder Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus Stahl, für die Metallbearbeitung" zur Unterposition 8207 9091.
"5-teiliges Schraubenausdreher Set" - fünf annähernd zylindrische Schraubenausdreher in unterschiedlichen Größen, an einem Ende zu einem Vierkantantrieb und am anderen Ende zu einem spitz zulaufenden Linksgewinde ausgearbeitet - vollständig aus unedlem Metall (Stahl) - zum Herausdrehen von defekten Schrauben - in einer speziell zur Aufnahme der Schraubenausdreher gestalteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Kunststoffbox verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den Unterpositionen 8207 1300 bis 8207 9078 genannte" zur Unterposition 8207 9091 der Kombinierten Nomenklatur.
"Kegelsenker 6er-Set" - vollständig aus HSS Stahl gefertigte Erzeugnisse, an einem Ende zu einer Kegelfläche mit drei eingearbeiteten geraden Schneidkanten ausgeformt und am anderen Ende mit einem zylindrischen Schaft versehen - Größen: 6,3, 8,3, 10,5, 12,4, 16,5 und 20,5 mm - zur fallweisen Verwendung in Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung (Senken und Entgraten) von bestehenden Bohrungen in Metallen, Kunststoff und Holz - verpackt in einer speziell hergerichteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Kunststoffbox Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen Werkzeugen oder Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus Stahl, für die Metallbearbeitung" zur Unterposition 8207 9091.
"Schraubenausdreher" - zwei unterschiedliche, fallweise auswechselbare Werkzeuge, in verschiedenen Größen, in folgenden Ausführungen - - in Form von annähernd zylindrischen Schraubenausdrehern, auf der Antriebsseite mit Sechskant, auf der anderen Seite spitz zulaufend mit Linksgewinde - - in Form eines annähernd zylindrischen Schraubenausdreher, auf der Antriebsseite mit Sechskant, auf der anderen Seite verjüngend, mit vier aufgesetzten quaderförmigen, kreuzförmig angeordnet - vollständig aus unedlem Metall (Stahl) - zur Verwendung mit Stecknüssen (Ratschen, Akkuschraubern), Maul- oder Ringschlüsseln - zum Herausdrehen von defekten Schrauben Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den Unterpositionen 8207 1300 bis 8207 9078 genannte, für die Metallbearbeitung" zur Unterposition 8207 9091 der Kombinierten Nomenklatur.
"HSS-Kegelsenker" - vollständig aus Stahl gefertigte Erzeugnisse, an einem Ende zu einer Kegelfläche mit drei eingearbeiteten geraden Schneidkanten ausgeformt (HSS Stahl) und am anderen Ende mit einem zylindrischen Schaft (HA Stahl) versehen - Länge: etwa 60 mm - zur fallweisen Verwendung in Werkzeugmaschinen (z. B. Ständerbohr- maschinen) zur spanabhebenden Bearbeitung (Senken und Entgraten) von bestehenden Bohrungen in Metallen - verpackt in einer speziell hergerichteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Kunststoffbox Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen Werkzeugen oder Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus Stahl, für die Metallbearbeitung" zur Unterposition 8207 9091.
"Kegelsenker 4er-Set" - vollständig aus HSS Stahl gefertigte Erzeugnisse, an einem Ende zu einer Kegelfläche mit drei eingearbeiteten geraden Schneidkanten ausgeformt und am anderen Ende mit einem zylindrischen Schaft versehen - Größen: 6,3, 8,3, 10,5 und 16,5 mm - zur fallweisen Verwendung in Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung (Senken und Entgraten) von bestehenden Bohrungen in Metallen und Holz - verpackt in einer speziell hergerichteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Kunststoffbox Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen Werkzeugen oder Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus Stahl, für die Metallbearbeitung" zur Unterposition 8207 9091.
"Schraubenausdreher" - sechs, annähernd zylindrische Schraubenausdreher in unterschiedlichen Größen, auf einer Seite zu einem Vierkantantrieb, auf der anderen Seite zu einem spitz zulaufenden Gewinde ausgearbeitet - vollständig aus unedlem Metall - zum Herausdrehen von defekten Schrauben - in einer speziell zur Aufnahme der Schraubenausdreher gestalteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Kunststoffbox aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den Unterpositionen 8207 1300 bis 8207 9078 genannte" zur Unterpo- sition 8207 9091 der Kombinierten Nomenklatur.
"Sog. Aufweitköpfe"; - auswechselbare Werkzeuge in verschiedenen Größen (u. a. V 14) im Einzelnen bestehend aus - - einem Schraubverschluss ähnlichen, runden Kopf mit einer Öffnung im oberen Bereich, mit einer geriffelten Außenmantelfläche und mit einem Innengewinde im inneren Bereich zur passgenauen Aufnahme auf eine sog. Aufweitzange (nicht Gegenstand dieser vZTA) - - sechs im o. a. Kopf integrierten, segmental im Kreis angeordneten und zu einer zylindrischen Fläche geformten Backen (arbeitender Teil) - vollständig aus unedlem Metall - zum fallweisen Einbau in die o. a. Aufweitzange zum Aufweiten von Rohren aus unedlem Metall zur Verwendung im Sanitärbereich Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen Handwerkzeugen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, für die Metallbearbeitung, andere als die in den Unterpositionen (KN) 8207 1300 bis 8207 9078 genannten" zur Unterposition 8207 9091 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Während zu den vorhergehenden Positionen des Kapitels (abgesehen von einigen Ausnahmen wie z. B. Sägeblätter) hauptsächlich Handwerkzeuge gehören, die im Wesentlichen oder nach Anbringen von Griffen gebrauchsfertig sind, umfasst diese Position dagegen eine große Anzahl von auswechselbaren Werkzeugen, die nicht unmittelbar verwendet werden können, sondern die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, fallweise jeweils eingesetzt zu werden in A) mechanische oder nicht mechanische Handwerkzeuge (z. B. Handbohrer, Brustbohrer, Schneidkluppen), B) Werkzeugmaschinen der Pos. 8457 bis 8465 oder in Werkzeugmaschinen, die nach Anmerkung 8 zu Kapitel 84 zu Pos. 8479 gehören, C) Werkzeuge oder Werkzeugmaschinen der Pos. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1288/91 der Kommission vom 14. Mai 19911)) (RV L 1288/91): 1. Plättchen für auswechselbare Werkzeuge, bestehend aus einer kompakten Schicht Diamanten, die auf einem Träger aus Hartmetall dauerhaft angebracht ist Unterposition 8207 9010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8207, 8207 90 und 8207 9010. Da das Erzeugnis eine Arbeitsoberfläche aus synthetischen Diamanten aufweist, kann es nicht in den KN-Code 8209 eingereiht werden. 1) ABl. EG Nr. L 122/11.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Steckschlüssel- und Schraubendrehereinsätze, auch maschinenbetätigte, entsprechen der Definition für Schraubenschlüssel und Schraubendreher. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …
1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8207.90.91?
Die Zolltarifnummer 8207.90.91 umfasst Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, für die Metallbearbeitung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8207.90.91?
Der Drittlandszollsatz für 8207.90.91 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8207.90.91?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8207.90.91?
8207.90.91 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8207.90.91 im Zolltarif eingeordnet?
8207.90.91 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge > 820790 andere auswechselbare Werkzeuge. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8207.90.91?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8207.90.91 erfasst, zum Beispiel DEBTI48242/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8207.90.91?
KN-Code 8207.90.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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