Zolltarifnummer 8207.90.99.00: Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8207.90.99.00 steht für Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8207.90.99.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8207.90.99.00
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
- 8207Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
- 8207.90andere auswechselbare Werkzeuge
- 8207.90.99andere
- 8207.90.99.00Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8207.90.99.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
"Injektoren-Demontage-Satz, 6-tlg.“ Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Innensechskant-Schraubendrehereinsatz mit einer konzentrischen Bohrung, vollständig aus unedlem Metall (=UPos. 8207 9030) - fünf fallweise auswechselbaren Adaptern, vollständig aus unedlem Metall, in unterschiedlichen Größen, beidseitig mit Innen- bzw. Außengewinden (=UPos. 8207 9099); zur Verwendung mit einem Gleithammer (nicht Gegenstand dieser vZTA) - zur Demontage von Düsennadel-Ringmuttern und festsitzenden Injektoren an Dieselmotoren - gemeinsam in einer speziell zur Aufnahme der o. g. Erzeugnisse gestalteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Kunststoffbox aufgemacht und mit einer bedruckten Banderole umwickelt - Die fallweise auswechselbaren Adapter der UPos. 8207 9099 bestimmen in Hinblick auf die Menge und das Gewicht den Charakter der Warenzusammenstellung Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen Handwerkzeugen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall", andere als in den TARIC-Codes 8207 1300 00 bis 8207 9091 00 genannte" zum TARIC-Code 8207 9099 00. Eine Einreihung in die Position 8205 kommt nicht in Betracht, da sich die Waren als auswechsel- bare Werkzeuge der Pos. 8207 darstellen.
„Diesel-Injektoren-Demontage-Satz“ Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Innensechskant-Schraubendrehereinsatz mit einer durchgehenden Bohrung, vollständig aus unedlem Metall (=UPos. 8207 9030) - drei auswechselbaren und unterschiedlich großen Werkzeugen (sog. Injektor-Ausziehklauen), vollständig aus unedlem Metall, annähernd c-förmig, an einer Seite hakenähnlich mit zwei seitlichen, parallelen Klauen ausgeformt, zur fallweisen Verwendung mit einem Gleithammer (=UPos. 8207 9099) - sechs Gleithammer-Adaptern, vollständig aus unedlem Metall, je nach Ausführung in unterschiedlichen Größen und beidseitig mit Innen- bzw. Außengewinden, zur fallweisen Verwendung mit einem Gleithammer (=UPos. 8207 9099) - einem sog. Kugelkopf-Adapter, vollständig aus unedlem Metall, aus zwei miteinander über ein Kugelgelenk verbundenen Teilen, auf einer Seite mit einem M18x1 , 5 Außengewinde und auf der anderen Seite mit einem M18x1 , 5 Innengewinde versehen (=UPos. 8207 9099) - fallweise zur Demontage von Düsennadel-Ringmuttern und festsitzenden Injektoren an Dieselmotoren - zusammen in einem zur Aufnahme der o. g. Erzeugnisse besonders gestalteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Kunststoffkoffer untergebracht Die Waren der UPos. 8207 9099 bestimmen innerhalb der Position 8207 im Hinblick auf die Menge, das Gewicht und den Wert den Charakter der Warenzusammenstellung. Eine Einreihung in die Position 8205 kommt nicht in Betracht, da sich die Waren als auswechselbare Werkzeuge der Pos. 8207 und nicht als Handwerkzeuge darstellen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den TARIC-Codes 8207 1300 00 bis 8207 9091 00 genannte" zum TARIC-Code 8207 9099 00.
„SDS Hammer Bohrersatz 17-tlg.“ Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - fünf Meißeln aus Stahl, in Form eines breiten, zwei schmalen und zwei spitzen Flachmeißel(s), jeweils mit SDS-Schaft (=UPos. 8207 9099) - zwölf Bohrern aus Stahl mit in der Spitze eingesetzten Plättchen aus Cermets, mit unterschiedlichen Durchmessern und Längen (=UPos. 8207 5030) - zum Bohren und Meißeln in z. B. Mauerwerk, Naturstein und Beton mittels eines von Hand geführten Bohrhammers - zusammen in einem zur Aufnahme der o. g. Erzeugnisse besonders gestalteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Metallkoffer untergebracht Abbildung siehe Anlage. Die Meißel bestimmen innerhalb der Position 8207 im Hinblick auf das Gewicht und den Wert den Charakter der Warenzusammenstellung. [Somit keine Einreihung in die Unterposition (KN) 8207 5030]. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den TARIC-Codes 8207 1300 00 bis 8207 9091 00 genannte" zum TARIC-Code 8207 9099 00.
"Farbrührer- und Mörtelmischer-Satz 3-tlg." Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - zwei auswechselbaren Werkzeugen in Form eines Rührers, vollständig aus unedlem Metall, je im Wesentlichen bestehend aus einer 395 mm langen Rührstange mit einem 7 , 7 mm Sechskantschaft für 10 mm Bohrfutter, an deren Ende ein ringförmiger Rührkopf (je nach Größe mit einem Durchmesser von 60 bzw. 77 mm) angebracht ist, welcher zusätzlich durch zwei spiralförmig aufstrebende Metallstreifen mit der Stange verbunden ist (Pos. 8207) - einem weiteren Rührer in Form einer aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer 355 mm langen Rührstange mit einem 6 mm Sechskantschaft für 10 mm Bohrfutter, an deren Ende ein propellerförmiger Rührkopf aus Kunststoff mit einem Durchmesser von 60 mm angebracht ist (Pos. 3926) hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt der Mischkopf aus Kunststoff (arbeitendes Teil) den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware - gemeinsam je mit einer Aufhängevorrichtung in Form eines Kunststoffstöpsels mit einer Öse an einem bedruckten Papieranhänger aufgemacht - zur Verwendung in Bohrmaschinen zum Anrühren von flüssigen Materialien (z. B. Farbe) - die Waren der Pos. 8207 bestimmen hinsichtlich der Menge und des Gewichtes den Charakter der Warenzusammenstellung Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den TARIC-Codes 8207 1300 00 bis 8207 9091 00 genannte" zum TARIC-Code 8207 9099 00.
"Injektor-Ausziehklaue 12 mm" - auswechselbares Werkzeug vollständig aus unedlem Metall (Stahl 40Cr), annähernd quaderförmig, an einer Seite hakenähnlich mit zwei seitlichen, parallelen Klauen ausgeformt, Klauenabstand von etwa 12 mm, an der anderen Seite mit einem M18x1 , 5 Innengewinde versehen (Gleithammeranschluss) - Innenabstand zwischen Klaue und Gleithammeranschluss: etwa 75 mm - zur fallweisen Verwendung mit einem Handwerkzeug (Gleithammer der Position 8205), zur schonenden Demontage von festsitzenden Diesel-Injektoren aus dem Zylinderkopf Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall", andere als in den TARIC-Codes 8207 1300 00 bis 8207 9091 00 genannte" zum TARIC-Code 8207 9099 00.
"Universal-Rührquirl" - auswechselbares Werkzeug vollständig aus unedlem Metall, im Wesentlichen bestehend aus einer 40 cm langen Rührstange mit einem Sechskantschaft für 10 mm Bohrfutter an deren Ende ein ringförmiger Rührkopf angebracht ist, dieser ist zusätzlich durch zwei spiralförmig aufstrebende Metallstreifen mit der Stange verbunden ist - zur Verwendung in Bohrmaschinen zum Anrühren von flüssigen Materialien (z. B. Farbe) - mit einer Aufhängevorrichtung in Form eines Kunststoffstöpsels und einem Papieranhänger mit Produktinformationen aufgemacht und in einem Kunststoffbeutel verpackt Abbildungen siehe Anlagen. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den TARIC-Codes 8207 1300 00 bis 8207 9091 00 genannte" zum TARIC-Code 8207 9099 00.
"Akkuschrauber-Verlängerung", Art.-Nr. 75002 - auswechselbares Werkzeug vollständig aus unedlem Metall, bestehend aus einem langen, sechskantförmigen Schaft, an einem Ende mit einem 19 mm Innensechskant versehen - Länge: etwa 540 mm - zur fallweisen Verwendung in Bohrmaschinen oder Akkuschraubern zum Betätigen von Wohnwagenstützen Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall", andere als in den TARIC-Codes 8207 1300 00 bis 8207 9091 00 genannte" zum TARIC-Code 8207 9099 00.
Coffret de 6 extracteurs de goujons. Extracteurs de boulons permettant d'enlever des vis de 3 à 20mm. Leur pas de vis inversé permet d'aller dans le centre du corps de la vis pour l'extraire.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Während zu den vorhergehenden Positionen des Kapitels (abgesehen von einigen Ausnahmen wie z. B. Sägeblätter) hauptsächlich Handwerkzeuge gehören, die im Wesentlichen oder nach Anbringen von Griffen gebrauchsfertig sind, umfasst diese Position dagegen eine große Anzahl von auswechselbaren Werkzeugen, die nicht unmittelbar verwendet werden können, sondern die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, fallweise jeweils eingesetzt zu werden in A) mechanische oder nicht mechanische Handwerkzeuge (z. B. Handbohrer, Brustbohrer, Schneidkluppen), B) Werkzeugmaschinen der Pos. 8457 bis 8465 oder in Werkzeugmaschinen, die nach Anmerkung 8 zu Kapitel 84 zu Pos. 8479 gehören, C) Werkzeuge oder Werkzeugmaschinen der Pos. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1288/91 der Kommission vom 14. Mai 19911)) (RV L 1288/91): 1. Plättchen für auswechselbare Werkzeuge, bestehend aus einer kompakten Schicht Diamanten, die auf einem Träger aus Hartmetall dauerhaft angebracht ist Unterposition 8207 9010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8207, 8207 90 und 8207 9010. Da das Erzeugnis eine Arbeitsoberfläche aus synthetischen Diamanten aufweist, kann es nicht in den KN-Code 8209 eingereiht werden. 1) ABl. EG Nr. L 122/11.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Steckschlüssel- und Schraubendrehereinsätze, auch maschinenbetätigte, entsprechen der Definition für Schraubenschlüssel und Schraubendreher. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (467. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 13. Februar 2009) Platten in verschiedenen Formen und Größen zur Herstellung von Wendeschneidplatten mit einer Schicht aus polykristallinem kubischen Bor-Nitrid, zum Teil auf einem Träger aus gesintertem Hartmetall aufgebracht, sind in ihrer Rohform nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen (Pos. 6909). Wenn die Platten zugeschnitten sind und direkt als Wendeschneidplatten eingesetzt werden können, werden diese Waren in Position 6909 eingereiht, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 zu Kapitel 82 nicht erfüllt sind. …
1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8207.90.99.00?
Die Zolltarifnummer 8207.90.99.00 umfasst Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8207.90.99.00?
Der Drittlandszollsatz für 8207.90.99.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8207.90.99.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 820790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8207.90.99.00?
8207.90.99.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8207.90.99.00 im Zolltarif eingeordnet?
8207.90.99.00 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge > 820790 andere auswechselbare Werkzeuge > 82079099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8207.90.99.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8207.90.99.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI22343/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8207.90.99.00?
TARIC-Code 8207.90.99.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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