Zolltarifnummer 8215.20.10.00.0: Löffel, aus nicht rostendem Stahl
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8215.20.10.00.0 steht für Löffel, aus nicht rostendem Stahl. Der Drittlandszollsatz beträgt 8,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8215.20.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8215.20.10.00.0
- Drittlandszoll
- 8,5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
- 8215Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren
- 8215.20andere Zusammenstellungen
- 8215.20.10aus nicht rostendem Stahl
- 8215.20.10.00.0Löffel, aus nicht rostendem Stahl
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8215.20.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
"Grillbesteck 3-er Set", Art.-Nr. 116325 Zusammenstellung von Waren der Position 8215, bestehend aus - einer Ware mit verschiedenen Funktionen - - in Form eines Grillwenders mit einer in etwa rechteckigen, mehrfach gelochten Laffe, mit einer gezahnten Schneidkante auf einer Seite; am Griffende mit einer Öse ausgestattet (Pos. 8215) - - mit einem Flaschenöffner in der Laffe (Pos. 8205) - - aufgrund der verschiedenen Funktionen gehört die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (Pos. 8215) - einer Grillfleischgabel mit zwei spitz zulaufenden Zinken und einer Aufhängeöse am Griffende - einer aus einem Stück gebogenen, spitz zulaufenden Grillzange mit Greifzähnen - alle Erzeugnisse mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl und Handgriffen aus Kunststoff - gemeinsam mit einem Draht aus unedlem Metall verbunden und an einem bedruckten Hangtag (Ware mit geringem Wert) aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Zusammenstellungen von Gabeln, den Tortenhebern und Zuckerzangen ähnlichen Waren, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, andere als in den Codenummer 8215 1020 00 0 bis 8215 1080 00 0 genannte" zur Codenummer 8215 2010 00 0 des Zolltarifs.
"BBQ-Set Exclusive" Zusammenstellung von Waren der Positionen 8211 und 8215, bestehend aus - einer Ware mit verschiedenen Funktionen - - in Form eines Grillwenders mit einer trapezförmigen, mehrfach gelochten Laffen mit einer gezahnten Schneidkante auf einer Seite und einer gezackten Reinigungskante auf der anderen Seite (Pos. 8215) - - mit einem Flaschenöffner zwischen Laffe und Griff und einer Aufhängeöse aus Stahldraht am Griffende (Pos. 8205) - - aufgrund der verschiedenen Funktionen gehört die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (Pos. 8215) - einer Grillfleischgabel mit zwei Zinken und einer Aufhängeöse aus Stahldraht am Griffende - einer aus einem Stück gebogenen Grillzange mit zueinander gebogenen Greifzähnen - einem Messer mit schneidender, feststehender nach vorne spitz zulaufender Klinge mit glattem Klingenschliff und einer Aufhängeöse aus Stahldraht am Griffende - alle Erzeugnisse mit arbeitendem Teil und Handgriffen aus verschiedenen nicht rostenden Stählen - gemeinsam in einem speziell zur Aufnahme der o. g. Erzeugnisse gestalteten und zum dauernden Gebrauch geeigneten Aluminiumkoffer aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Zusammenstellungen von Messern, Gabeln, den Tortenhebern und Zuckerzangen ähnlichen Waren, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, andere als in den Codenummern 8215 1020 00 0 bis 8215 1080 00 0 genannte" zur Codenummer 8215 2010 00 0 des Zolltarifs.
"3-teiliges Besteckset" Besteckzusammenstellung, bestehend aus - einer Gabel mit vier Zinken - einem Tafelmesser mit schneidender Klinge - einem Esslöffel - jeweils vollständig aus nicht rostendem Stahl (18/10) - gemeinsam in einer passgenauen, für die dauerhafte Aufbewahrung bestimmten Kunststoffbox verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Zusammenstellung von Löffel, Gabel und Messer, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, keinen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthaltend" zur Codenummer 8215 2010 00 0 des Zolltarifs.
"Grillbesteck 3-er Set" Zusammenstellung von Waren der Position 8215, bestehend aus - einer Ware mit verschiedenen Funktionen - - in Form eines Grillwenders mit einer in etwa rechteckigen, mehrfach gelochten Laffen mit einer gezahnten Schneidkante auf einer Seite und einer gezackten Reinigungskante auf der anderen Seite, Länge: etwa 450 mm (Pos. 8215) - - mit einem Flaschenöffner am Griffende (Pos. 8205) - - aufgrund der verschiedenen Funktionen gehört die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (Pos. 8215) - einer Grillfleischgabel mit zwei Zinken und einer Aufhängeöse aus Stahldraht am Griffende, Länge: etwa 440 mm - einer aus einem Stück gebogenen, spitz zulaufenden Grillzange mit Greifzähnen, Länge: etwa 405 mm - alle Erzeugnisse mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl (430) und Handgriffen aus Kunststoff (PP) - aufgemacht auf einem bedruckten Pappreiter (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Zusammenstellungen von Gabeln, den Tortenhebern und Zuckerzangen ähnliche Waren, weder vergoldet noch versilbert oder platiniert, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl" zur Codenummer 8215 2010 00 0 des Zolltarifs.
"Grill Multitool" 2-tlg. Zusammenstellung, bestehend aus - einem Erzeugnis aus nicht rostendem Stahl mit verschiedenen Funktionen in Form - - eines Grillwenders (Pos. 8215) mit einem nahezu rechteckigen arbeitenden Teil mit loch- und schlitzförmigen Öffnungen sowie einem flachen Griff der ein- und ausschwenkbar mit einem weiteren flachen Griffteil verbunden ist; ausgeschwenkt als Griffverlängerung benutzbar - - mit einem in den Grillwender eingearbeiteten Kapselheber (Pos. 8205) - - die Ware mit verschiedenen Funktionen ist in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (hier Pos. 8215) einzureihen - einer Grillgabel (Pos. 8215) mit vier Zinken aus nicht rostendem Stahl (arbeitender Teil), mit einem flachen Griff der ein- und ausschwenkbar mit einem weiteren flachen Griffteil verbunden ist; aus- geschwenkt als Griffverlängerung benutzbar - Grillwender und Grillgabel lassen sich in ausgeschwenktem Zustand mittels der am Griffende des Grillwenders eingearbeiteten Nuten und der am Griffende der Grillgabel federgelagerten Nocken zu einer Grillzange zusammenstecken und sind durch eine lösbare Verriegelung miteinander gesichert - durch eine weitere Nuten-Nocken-Kombination in den Griffflächen lassen sich Grillwender und Grillgabel in eingeschwenktem Zustand für den Nichtgebrauch miteinander zusammenstecken - zum Wenden oder Aufnehmen von Grillgut - mit einem Produktflyer versehen Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Zusammenstellungen von Gabeln und den Tortenhebern ähn- lichen Waren, andere als in den Codenummern 8215 1020 00 0 bis 8215 1080 00 0 genannte, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl" zur Codenummer 8215 2010 00 0 des Zolltarifs.
"Essbesteck" Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (bedruckte Verkaufsumschließung), bestehend aus - einer Besteckzusammenstellung (charakterbestimmend), bestehend aus einer Gabel mit vier Zinken, einem Löffel und einem Messer (Pos. 8215) - - jeweils mit einem arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl und einem demontierbarem Griff aus Kunststoff - einer etwa quaderförmigen Einsteckvorrichtung aus Kunststoff (Pos. 3926) - und einem Seil aus unedlem Metall mit Drehverschluss (Pos. 7312) - mittels der Einsteckvorrichtung können die Erzeugnisse zum Transport zusammengesteckt und mit dem Seil arretiert werden Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Zusammenstellung von Messer, Löffel und Gabel, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, andere als in den Codenummern 8215 1020 00 0 bis 8215 1080 00 0 genannte" zur Codenummer 8215 2010 00 0 des Zolltarifs.
"BBQ-Set" - Zusammenstellung, bestehend aus - - einem sog. Kochmesser mit schneidender, feststehender Klinge aus nicht rostendem Stahl - - einer den Zuckerzangen ähnliche, arretierbare Grillzange, vollständig aus nichtrostendem Stahl - jeweils mit Handgriff bzw. Griffauflagen im Holz-Look aus mit Harz verklebten Holzresten (Stamina-Holz/Pakkawood) - zusammen verpackt in einem Pappkarton mit entsprechend geformten Einlegefächern (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Zusammenstellung aus von den Zuckerzangen ähnliche Waren und Messern, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, weder versilbert, vergoldet noch platiniert" zur Codenummer 8215 2010 00 0 des Zolltarifs.
"Besteckset" - Besteckzusammenstellung, bestehend aus einem Messer mit feststehender, schneidender Klinge, einer Gabel mit vier Zinken, einem Esslöffel und einem Kaffeelöffel - jeweils vollständig aus nicht rostendem Stahl - gemeinsam in einer Pappumschließung verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Zusammenstellungen von Messer, Löffeln und Gabel, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, andere als in den Codenummern 8215 1020 00 0 bis 8215 1080 00 0 genannte" zur Codenummer 8215 2010 00 0 des Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8215 2010: Nicht rostender Stahl ist in Anmerkung 1 e) zu Kapitel 72 definiert.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Löffel aller Art, einschließlich der Salz- oder Senflöffel. 2) Gabeln aller Art: Essgabeln der üblichen Art, Tranchiergabeln, Fleischgabeln; Kuchengabeln; Austerngabeln; Schneckengabeln; Toastgabeln mit langem Stiel usw. 3) Schöpflöffel und Schaumlöffel (für Gemüse, Frittiertes usw.). 4) Fischvorlegeschaufeln, Tortenheber, Erdbeerschaufeln, Spargelheber, Speiseeisschaufeln. 5) Fischmesser oder Buttermesser (mit nicht schneidender Klinge). 6) Zuckerzangen aller Art (auch zum Schneiden), Kuchenzangen, Hors d' oeuvre-Zangen, Spargelzangen, Schneckenzangen, Fleischzangen, Eiszangen. 7) Andere Waren zum Gebrauch bei Tisch wie Zangen zum Halten von Kotelettknochen oder Hummergabeln. …
1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8215.20.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 8215.20.10.00.0 umfasst Löffel, aus nicht rostendem Stahl. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8215.20.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8215.20.10.00.0 beträgt 8,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8215.20.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 821520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8215.20.10.00.0?
8215.20.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8215.20.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8215.20.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8215 Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren > 821520 andere Zusammenstellungen > 82152010 aus nicht rostendem Stahl. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8215.20.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8215.20.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI46566/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8215.20.10.00.0?
Warennummer 8215.20.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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