Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8215.99.10: Löffel, aus nicht rostendem Stahl

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8215.99.10 steht für Löffel, aus nicht rostendem Stahl. Der Drittlandszollsatz beträgt 8,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8215.99.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 82. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8215.99.10
Drittlandszoll
8,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8215Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren
  3. 8215.99andere, andere
  4. 8215.99.10Löffel, aus nicht rostendem Stahl

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8215.99.10

HS-Code8215.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8215.99.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-03669Erteilt von FRGültig bis 2029-07-07

L'article est un coffret en carton avec un couvercle en plastique transparent (PET) contenant 6 mini fourchettes apéritives en acier inoxydable, sa boite de rangement en fer-blanc et un livret de 15 recettes (livre de 24 pages format 70mm x 130 mm) Le livre permet de réaliser des recettes simples pour transformer vos boîtes de sardines en tapas créatives. Dimensions du coffret en carton: 180mm x 134mm x 30mm. Dimensions du livre de 24 pages: 70mm x 130 mm.

DEBTI2202/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-08

"Schöpflöffel“ - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis, vollständig aus nicht rostendem Stahl (18/10), mit einer annähernd runden, tiefen Laffe (arbeitender Teil) mit eingravierter Kapazitätsmarkierung sowie mit einem leicht abgewinkelten Stiel, am Ende zum Aufhängen spezifisch gebogen - mit unterschiedlichen Größen der Laffe (5 - 20 cm) - dient zum Dosieren und Entnehmen von Speisen (z. B. Soßen, Suppen) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schöpflöffel mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl“ zur Unterposition 8215 9910 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI2194/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

"Kippbratpfannenschaufel" - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis, vollständig aus nicht rostendem Stahl (18/10), mit einer flachen, nahezu rechteckigen und mehrfach gelochten Laffe (arbeitender Teil) und einem leicht abgewinkelten Stiel, am Ende zum Aufhängen spezifisch gebogen - je nach Größe 25 oder 30 cm lang - dient dem Einlegen, Wenden und Ausheben von Pfannengerichten Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Tortenhebern ähnliche Waren, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall (nicht rostender Stahl), andere als in den Unterpositionen 8215 1020 bis 8215 9100 der Kombinierten Nomenklatur genannte" zur Unterposition 8215 9910 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI2203/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

"Schaumlöffel" - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis, vollständig aus nicht rostendem Stahl (18/10), mit einer runden und mehrfach gelochten Laffe (arbeitender Teil) sowie mit einem leicht abgewinkelten Stiel, am Ende zum Aufhängen spezifisch gebogen - mit unterschiedlichen Größen der Laffe (8 - 20 cm) - zum Entnehmen von Lebensmitteln (z.B. Frittiergut) in der Küche Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schaumlöffel mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl“ zur Unterposition 8215 9910 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI2192/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-19

"Frittierlöffel" - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis aus einem laffenartig geformten Drahtgeflecht aus nicht rostendem Stahl und einem Griff aus Metalldraht, am Ende zu einem Haken zum Aufhängen ausgearbeitet - je nach Ausführung mit unterschiedlichen Längen (10, 16 und 20 cm) - zum Entnehmen von frittierten Lebensmitteln aus heißem Öl Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Schöpflöffeln ähnliche Waren, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, andere als in den Unterpositionen (KN) 8215 1020 bis 8215 9100 genannte" zur Unterposition 8215 9910 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI8973/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-16

"Streichpalette" - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis, vollständig aus nicht rostendem Stahl - mit einer langen, rechteckigen, an einem Ende abgerundeter Streichfläche (arbeitender Teil) sowie am entgegengesetzten Ende mit Griff und Drahtöse zum Aufhängen - zum Streichen von Cremes, Backmassen und Glasuren usw. - an einem bedruckten Hangtag (Ware mit geringem Wert) aufgemacht Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Buttermessern ähnliche Waren, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl" zur Unterposition 8215 9910 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI59179/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-30

"Mini-Winkelpalette" - mit freiem Arm zu handhabendes Erzeugnis mit einer langen rechteckigen, an einem Ende abgerundeten Streichfläche aus nichtrostendem Stahl (arbeitender Teil) und am entgegengesetzten Ende mit einem Kunststoffgriff mit einer Öffnung als Öse zum Aufhängen - Abmessungen: Nutzlänge ca. 8 cm, Breite ca. 2 cm - zum Bestreichen von Plätzchen, Cup Cakes und anderen filigranen Gebäcken - auf einer Unterlage aus Pappe aufgemacht Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als "den Buttermessern ähnliche Waren, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl, nicht versilbert, vergoldet oder platiniert" zur Unterposition 8215 9910 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI50793/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-26

"Grillspieße" Set, bestehend aus - sechs mit freiem Arm zu handhabenden Gabeln mit zwei Zinken - vollständig aus nicht rostendem Stahl - am Ende des Griffes mit einer rechteckigen Aussparung versehen, durch die ein aufklappbarer Schlüsselring (Ware mit geringem Wert) zum Zusammenhalten geführt ist - zum Wenden und Aufnehmen von Grillgut - in einer Pappschachtel verpackt Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Gabeln aus nicht rostendem Stahl, andere als solche der Unterposition (KN) 8215 9100" zur Unterposition 8215 9910 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8215

Zu Unterposition 8215 9910: Nicht rostender Stahl ist in Anmerkung 1 e) zu Kapitel 72 definiert.

Pos. 8215

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Löffel aller Art, einschließlich der Salz- oder Senflöffel. 2) Gabeln aller Art: Essgabeln der üblichen Art, Tranchiergabeln, Fleischgabeln; Kuchengabeln; Austerngabeln; Schneckengabeln; Toastgabeln mit langem Stiel usw. 3) Schöpflöffel und Schaumlöffel (für Gemüse, Frittiertes usw.). 4) Fischvorlegeschaufeln, Tortenheber, Erdbeerschaufeln, Spargelheber, Speiseeisschaufeln. 5) Fischmesser oder Buttermesser (mit nicht schneidender Klinge). 6) Zuckerzangen aller Art (auch zum Schneiden), Kuchenzangen, Hors d' oeuvre-Zangen, Spargelzangen, Schneckenzangen, Fleischzangen, Eiszangen. 7) Andere Waren zum Gebrauch bei Tisch wie Zangen zum Halten von Kotelettknochen oder Hummergabeln. …

Kapitel 82

1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8215.99.10?

Die Zolltarifnummer 8215.99.10 umfasst Löffel, aus nicht rostendem Stahl. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8215.99.10?

Der Drittlandszollsatz für 8215.99.10 beträgt 8,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8215.99.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 821599. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8215.99.10?

8215.99.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8215.99.10 im Zolltarif eingeordnet?

8215.99.10 steht in dieser Hierarchie: 82 WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN > 8215 Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren > 821599 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8215.99.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8215.99.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-03669. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8215.99.10?

KN-Code 8215.99.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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