Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8302.41.10.00.0: Beschläge und ähnliche Waren, für Türen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8302.41.10.00.0 steht für Beschläge und ähnliche Waren, für Türen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8302.41.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8302.41.10.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
  2. 8302Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen
  3. 8302.41andere Beschläge und andere ähnliche Waren, Baubeschläge
  4. 8302.41.10für Türen
  5. 8302.41.10.00.0Beschläge und ähnliche Waren, für Türen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8302.41.10.00.0

HS-Code8302.416 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8302.41.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8302.41.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8302.41.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI37868/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-13

Es handelt sich um vollständig aus unedlem Metall gefertigte, annähernd L-förmige Griffe, deren kürzerer Schenkel mehrfach abgestuft und deren längerer Schenkel abgeflacht ist. Die Erzeugnisse werden als Türdrücker (Türklinke) für Gartenhäuser verwendet. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Baubeschläge) aus unedlen Metallen, für Türen" zur Codenummer 8302 4110 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI12962/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-27

Es handelt sich um annähernd ovale Erzeugnisse aus Stahl, die mit einer kreisrunden Lochung sowie einer länglichen Aussparung versehen sind. Die Waren dienen als Abdeckung eines Zylinderschlosses, z. B. einer Haustür. Dazu werden sie in eine weitere Abdeckung (nicht Gegenstand dieser vZTA) eingelegt, welche dann an einer Tür verschraubt wird. Abmessungen (Länge x Breite x Höhe): 50,5 mm x 24 mm x 13 mm - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen für Beschläge (Baubeschläge) aus unedlen Metallen, für Türen" zur Codenummer 8302 4110 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI6364/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-03

Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse aus unedlem Metall, die in regelmäßigem Abstand vier umlaufende Einkerbungen aufweisen, in die jeweils ein Ring aus Kunststoff oder Kautschuk eingesetzt ist. Mittig sind die Waren mit einem umlaufenden Bund versehen. Die Erzeugnisse dienen bei einer zweiflügeligen Schiebetür zur Verbindung der sog. Schiebetürstangen (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA) und sind in einem Karton verpackt. Länge: etwa 48,8 mm; Durchmesser: etwa 24,9 mm. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung durch das unedle Metall bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von anderen Beschlägen (Baubeschläge) aus unedlen Metallen, für Türen" zur Codenummer 8302 4110 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI8711/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-23

Es handelt sich um im Wesentlichen aus unedlem Metall gefertigte Erzeugnisse, bestehend aus einem nahezu U-förmigen Grundkörper, der an einem Ende mit einem Bolzen ohne Gewinde versehen, beidseitig gelocht und am anderen Ende mit einem beweglich befestigten Bügel mit Laufrolle aus Kunststoff oder Kautschuk und einer drehbar befestigten Mutter mit Innengewinde ausgestattet ist. Die Erzeugnisse werden mit Gas- bzw. Öldruckdämpfern (nicht Gegenstand dieser vZTA) ausgestattet, an Fahrstuhltüren (nicht Gegenstand dieser vZTA) angebracht und ermöglichen ein sanftes und verzögertes Schließen der Türen. Gesamtlänge: etwa 22 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen für Beschläge (Baubeschläge) aus unedlen Metallen, für Türen" zur Codenummer 8302 4110 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI7822/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-10

Es handelt sich um Erzeugnisse, bestehend aus einem spezifisch geformten und ausgearbeitetem Grundkörper aus Aluminiumguss, an dem ein Bügel aus Stahl mit Laufrolle aus Kautschuk beweglich angebracht ist. Der Bügel weist an einer Stelle eine durchgehende Lochbohrung mit metrischem Innengewinde auf. Die Erzeugnisse werden mit Dämpfern (nicht Gegenstand dieser vZTA) ausgestattet und an Fahrstuhltüren (nicht Gegenstand dieser vZTA) angebracht, um ein sanftes und verzögertes Schließen der Türen zu ermöglichen. Max. Länge x Breite x Höhe etwa: 200 x 85 x 38 mm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen für Beschläge (Baubeschläge) aus unedlen Metallen, für Türen" zur Codenummer 8302 41 10 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch die unedlen Metalle bestimmt wird.

DEBTI7229/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-26

Es handelt sich um vollständig aus unedlem Metall gefertigte, sog. Drückergarnituren in verschiedenen Varianten, jeweils bestehend aus einem L-förmigen Türgriff mit quadratischer Türdrückerrosette, aus verschieden langen, an beiden Enden geschlitzten Vierkantstiften und aus einer Türrosette, die, je nach Variante, eine Aussparung in Form eines Langlochs (für Innentüren) oder in Form eines Schließzylinders (für Außentüren) aufweist oder geschlossen gearbeitet und mit einem drehbarem Einsatz versehen ist (für WC-Türen). Die Waren sind gemeinsam mit Montagematerial und Werkzeug in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. -Antragstellerangaben- Die Beschläge bestimmen den Charakter der Warenzusammenstellungen in Aufmachung für den Einzelverkauf. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Baubeschläge) aus unedlen Metallen, für Türen" zur Codenummer 8302 4110 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI22420/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-01

Es handelt sich um annähernd ovale Erzeugnisse aus Stahl, die mit einer kreisrunden Lochung sowie einer länglichen Aussparung versehen sind. Die Waren dienen als Abdeckung eines Zylinderschlosses, z. B. einer Haustür. Dazu werden sie in eine weitere Abdeckung (nicht Gegenstand dieser vZTA) eingelegt, welche dann an einer Tür verschraubt wird. Abmessungen (Länge x Breite x Höhe): 50,5 mm x 24 mm x 13 mm - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen für Beschläge (Baubeschläge) aus unedlen Metallen, für Türen" zur Codenummer 8302 4110 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI24744/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-07-25

Es handelt sich um Warenzusammenstellungen, im Wesentlichen bestehend aus - einem Baubeschlag aus unedlem Metall, bestehend aus -- einer 200 cm langen Laufschiene (Durchmesser: 2,5 cm) mit passenden Wandhalterungen, -- zwei sog. Rollenstützen (Aufhängung für Schiebetür) in Form länglicher Haltevorrichtungen, die am oberen Ende jeweils eine Laufrolle mit konkaver Lauffläche und am unteren Ende Anschlagpunkte zur Befestigung einer Glastür (nicht Gegenstand dieser vZTA) aufweisen, -- zwei auf der Laufschiene an den Enden anzubringenden, sog. Türstoppern, -- einer Bodenführung, -- einer Griffschale, sowie aus - Montagematerial bzw. -werkzeug. Die Erzeugnisse dienen zur Verwendung als Schiebesystem für Türen (nicht Gegenstand dieser vZTA) und sind gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Der noch nicht zusammengesetzte Baubeschlag bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Baubeschläge) aus unedlen Metallen, für Türen" zur Codenummer 8302 4110 00 0 des Zolltarifs. Nicht Unterposition 8302 2000, da die sog. Rollenstützen gemeinsam mit den weiteren Komponenten einen Baubeschlag für Türen bilden.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören bestimmte Beschläge aus unedlen Metallen von der z. B. für Möbel, Türen, Fenster, Karosserien verwendeten Art für sehr viele Verwendungszwecke. Diese Waren verbleiben auch dann in dieser Position, wenn sie für besondere Zwecke bestimmt sind, z. B. Griffe oder Scharniere für Autotüren. Die Position erfasst jedoch keine Waren, die wesentliche Bestandteile von anderen Waren sind, wie Fensterrahmen oder Vorrichtungen zum Schwenken und Höhenverstellen bestimmter Sitze. Zu dieser Position gehören: A) Scharniere aller Art (einschließlich Türbänder und Fitschen). B) Laufrädchen oder -rollen, wie sie durch Anmerkung 2 zu diesem Kapitel definiert werden. …

Pos. 8302

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 106/2012 der Kommission vom 7. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/23) (RV L 106/12): Ein scheibenförmiges Bauteil aus Metall mit einem Durchmesser von etwa 8 cm und einer Höhe von 2 cm (so genannter „Round Recliner“). Das Bauteil hat eine ungleichmäßige Oberfläche mit einer Mittelbohrung für eine Welle und besteht aus: - einer Führungsplatte, - einer Spiralfeder, - einer Gelenknocke, - einer Gleitnocke, - zwei gleitenden Klinken, - einer Sperrklinke und - einer Ringplatte Es ist eine Komponente eines Neigungsmechanismus für Kraftfahrzeugsitze. Das Bauteil dient zur Einstellung der Neigung der Sitzlehne gemäß den Bedürfnissen des Fahrers oder der Passagiere und trägt zur Stabilität des Sitzes bei. …

Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …

Pos. 8302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. Juni 2020 Az:- 11 K 3730/16: Einreihung von Rohren eines Baukastensystems für Gardinenstangen Entscheidungsgründe: [...] Bei den von der Klägerin als Gardinenstangen eingeführten Waren handelt es sich jedoch nicht um solche der Position 7306 KN. Sie sind vielmehr als andere Baubeschläge als für Türen, Fenster und Fenstertüren in Unterposition 8302 41 90 KN einzureihen. [...] Für eine Einreihung in Position 8302 HS sprechen auch die ErlHS zu dieser Position unter Abs. 2 Buchst. D Nr. 5, nach denen zu den Waren der Position 8302 HS als "Baubeschläge und ähnliche Waren für Gebäude" unter anderem auch Befestigungsmaterial und Zubehör für Fenster- und Türvorhänge, wie Gardinenstangen, Rohre, Rosetten, Stützen, Vorhanghalter, Klemmen und Ringe gehören. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8302.41.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 8302.41.10.00.0 umfasst Beschläge und ähnliche Waren, für Türen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8302.41.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8302.41.10.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8302.41.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830241. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8302.41.10.00.0?

8302.41.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8302.41.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8302.41.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen > 830241 andere Beschläge und andere ähnliche Waren, Baubeschläge > 83024110 für Türen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8302.41.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8302.41.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI37868/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8302.41.10.00.0?

Warennummer 8302.41.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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