Zolltarifnummer 8302.49.00.91: Teleskopgriff aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Reisegepäck
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8302.49.00.91 steht für Teleskopgriff aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Reisegepäck. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8302.49.00.91 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8302.49.00.91
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
- 8302Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen
- 8302.49andere
- 8302.49.00andere Beschläge und andere ähnliche Waren, andere
- 8302.49.00.91Teleskopgriff aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Reisegepäck
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8302.49.00.91
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um Erzeugnisse, im Wesentlichen bestehend aus einem teleskopartig ausziehbaren, mehrteiligen Rohrabschnitt mit ovalem Querschnitt aus Aluminium. Am oberen Ende befindet sich ein T-förmiger Kunststoffgriff, auf dem sich mittig ein länglicher Knopf zur Arretierung der Rohrabschnitte befindet. Zudem sind die Erzeugnisse unterhalb des Griffs mit einer spezifisch geformten Halterung aus Kunststoff, zur Befestigung des Gestänges an einem Koffer ausgestattet. Die Erzeugnisse dienen als ausziehbare Teleskopgriffe für Koffer bzw. Einkaufstrolleys. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird insbesondere hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch das Aluminium bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Teleskopgriff aus Aluminium zur Verwendung bei der Herstellung von Reisegepäck) aus unedlen Metallen, für Koffer und andere derartige Waren" zum TARIC-Code 8302 4900 91.
Een telescopische handgreep met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - ontworpen om een handkar of een trolley met de hand voort te bewegen; - hoofdzakelijk vervaardigd van aluminium; - 2 parallel liggende 3 delige telescopische buizen; - aan de onderzijde voorzien van doppen van kunststof; - in de onderste buizen bevinden zich gaten voor de borging van de middelste telescoopbuizen; - de onderste telescopische buizen zijn aan de bovenzijde verbonden met een brug van kunststof, voorzien van 2 bevestigingsschroeven; - op de brug is een sticker met een waarschuwingstekst aangebracht; - de middelste telescoopbuizen hebben elk een beweegbare borgpen en zijn voorzien van gaten voor de borging van de bovenste telescoopbuizen; - de bovenste telescoopbuizen hebben elk een beweegbare borgpen en zijn aan de bovenzijde onderling verbonden door een handgreep van kunststof; - afmeting in ingeschoven toestand van 45,5 x 24 x 7 cm; - voorzien van een merknaam. Het artikel wordt per 20 stuks verpakt in een doos.
Poignée télescopique destinée à être installée sur un sac de sport (en remplacement de la poignée d’origine) afin d’assurer la manutention et le transport du sac. Elle comprend les éléments suivants : - 2 tubes en aluminium (pour 65 % de l’ensemble) ; - 2 parties en matière plastique (ABS pour 20 % et Polypropylène pour 15 % de l’ensemble), dont une permettant la fixation de la poignée sur le sac, et l’autre permettant la prise en main de la poignée.
Es handelt sich um Erzeugnisse, im Wesentlichen bestehend aus zwei, jeweils vierteilig ausgeführten, teleskopartig ausziehbaren Rohrabschnitten mit spezifischem Querschnitt aus Aluminium. Am oberen Ende der parallel angeordneten Rohrabschnitte befindet sich ein waagerecht angebrachter Kunststoffgriff, auf dem sich mittig ein Knopf zur mehrstufigen Arretierung der teleskopartigen Rohrabschnitte befindet. Am unteren Ende sind die Rohrabschnitte mit Lochungen zur Befestigung versehen. Die Erzeugnisse dienen als ausziehbares Tragegestänge bzw. als Teleskopgriff für Koffer. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird insbesondere hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch das Aluminium bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Teleskopgriff aus Aluminium zur Verwendung bei der Herstellung von Reisegepäck) aus unedlen Metallen, für Koffer und andere derartige Waren" zum TARIC-Code 8302 4900 91.
Es handelt sich um Warenzusammenstellungen in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus jeweils dreiteilig ausgeführten, teleskopartig ausziehbaren Rohrabschnitten mit quadratischem Querschnitt aus mit einem schwarzen Überzug versehenen Aluminium (charakterbestimmend). Am oberen Ende der parallel angeordneten Rohrabschnitte befindet sich ein waagerecht angebrachter Kunststoffgriff, auf dem sich mittig ein Knopf zur mehrstufigen Arretierung der teleskopartigen Rohrabschnitte befindet. Mittig sowie am anderen Ende der Rohrabschnitte befinden sich Kunststoffstreben zur Stabilisierung der Erzeugnisse. Die Erzeugnisse dienen als nachrüstbare Teleskopgriffe für Koffer und sind mit dem erforderlichen, seperat verpacktem Montagematerial (2 annähernd rechteckigen Platten, 4 Schrauben, 4 Muttern, 4 Unterlegscheiben, jeweils vollständig aus Zamak (Zink-Aluminium-Legierung), mit gewichtsmäßig vorherschendem Zinkanteil) in einem gemeinsamen Kunststoffbeutel aufgemacht. Länge im zusammengeschobenen Zustand: ca. 37 cm - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Teleskopgiff aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Reisegepäck) aus unedlem Metall, für Koffer und andere derartige Waren zum TARIC-Code 8302 4900 91.
Es handelt sich um Erzeugnisse, i. W. bestehend aus zwei, jeweils dreiteilig ausgeführten, teleskopartig ausziehbaren Rohrabschnitten mit spezifischem Querschnitt aus Aluminium. Am oberen Ende der parallel angeordneten Rohrabschnitten befindet sich ein waagerecht angebrachter Kunststoffgriff, auf dem sich mittig ein Knopf zur mehrstufigen Arretierung der teleskopartigen Rohrabschnitte befindet. An beiden Enden befindet sich zudem ein spezifisch geformtes Kunststoffteil, zur Befestigung des Gestänges an einem Koffer. Aluminium bestimmt gegenüber dem Kunststoff den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware. Die Erzeugnisse dienen als ausziehbare Griffe für Koffer. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Teleskopgriff aus Aluminium zur Verwendung bei der Herstellung von Reisegepäck) aus unedlen Metallen, für Koffer und andere derartige Waren" zum TARIC-Code 8302 4900 91. Eine Einreihung in die Pos. 7604 ist aufgrund Anm 2 Abs 3 ABS XV ausgeschlossen.
Es handelt sich um Erzeugnisse, i. W. bestehend aus zwei, jeweils dreiteilig ausgeführten, teleskopartig ausziehbaren Rohrabschnitten mit quadratischem Querschnitt aus mit einem schwarzen Überzug versehenem Aluminium (charakterbestimmend). Am oberen Ende der parallel angeordneten Rohrabschnitte befindet sich ein waagerecht angebrachter Kunststoffgriff, auf dem sich mittig ein Knopf zur mehrstufigen Arretierung der teleskopartigen Rohrabschnitte befindet. Mittig und am unteren Ende der beiden äußeren Rohrabschnitte befinden sich jeweils weitere Kunststoffverstrebungen; die untere ist zudem mit zwei Rollen ausgestattet. Die Erzeugnisse sollen als nachrüstbare Teleskopgriffe für Koffer und Boxen dienen und sind mit den erforderlichen Montageteilen und Werkzeugen gemeinsam mit einer Montageanleitung in einer Verpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Länge im zusammengeschobenen Zustand: etwa 56 cm. Maximale Länge: etwa 113 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Teleskopgriff aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Reisegepäck) aus unedlen Metallen, für Koffer und andere derartige Waren" zum TARIC-Code 8302 4900 91.
Es handelt sich um Erzeugnisse, i. W. bestehend aus zwei, jeweils vierteilig ausgeführten, teleskopartig ausziehbaren Rohrabschnitten mit spezifischem Querschnitt aus Aluminium (charakterbestimmend). Am oberen Ende der parallel angeordneten Rohrabschnitte befindet sich ein waagerecht angebrachter Kunststoffgriff, auf dem sich mittig ein Knopf zur mehrstufigen Arretierung der teleskopartigen Rohrabschnitte befindet. Am unteren Ende sind die Rohrabschnitte mit Lochungen zur Befestigung versehen. Die Erzeugnisse dienen als ausziehbares Tragegestänge bzw. als Teleskopgriff für Koffer. Maße (zusammengeschoben): ca. 360 x 165 x 25 mm -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Teleskopgriff aus Aluminium zur Verwendung bei der Herstellung von Reisegepäck) aus unedlen Metallen, für Koffer und andere derartige Waren" zum TARIC-Code 8302 4900 91.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören bestimmte Beschläge aus unedlen Metallen von der z. B. für Möbel, Türen, Fenster, Karosserien verwendeten Art für sehr viele Verwendungszwecke. Diese Waren verbleiben auch dann in dieser Position, wenn sie für besondere Zwecke bestimmt sind, z. B. Griffe oder Scharniere für Autotüren. Die Position erfasst jedoch keine Waren, die wesentliche Bestandteile von anderen Waren sind, wie Fensterrahmen oder Vorrichtungen zum Schwenken und Höhenverstellen bestimmter Sitze. Zu dieser Position gehören: A) Scharniere aller Art (einschließlich Türbänder und Fitschen). B) Laufrädchen oder -rollen, wie sie durch Anmerkung 2 zu diesem Kapitel definiert werden. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 106/2012 der Kommission vom 7. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/23) (RV L 106/12): Ein scheibenförmiges Bauteil aus Metall mit einem Durchmesser von etwa 8 cm und einer Höhe von 2 cm (so genannter „Round Recliner“). Das Bauteil hat eine ungleichmäßige Oberfläche mit einer Mittelbohrung für eine Welle und besteht aus: - einer Führungsplatte, - einer Spiralfeder, - einer Gelenknocke, - einer Gleitnocke, - zwei gleitenden Klinken, - einer Sperrklinke und - einer Ringplatte Es ist eine Komponente eines Neigungsmechanismus für Kraftfahrzeugsitze. Das Bauteil dient zur Einstellung der Neigung der Sitzlehne gemäß den Bedürfnissen des Fahrers oder der Passagiere und trägt zur Stabilität des Sitzes bei. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. Juni 2020 Az:- 11 K 3730/16: Einreihung von Rohren eines Baukastensystems für Gardinenstangen Entscheidungsgründe: [...] Bei den von der Klägerin als Gardinenstangen eingeführten Waren handelt es sich jedoch nicht um solche der Position 7306 KN. Sie sind vielmehr als andere Baubeschläge als für Türen, Fenster und Fenstertüren in Unterposition 8302 41 90 KN einzureihen. [...] Für eine Einreihung in Position 8302 HS sprechen auch die ErlHS zu dieser Position unter Abs. 2 Buchst. D Nr. 5, nach denen zu den Waren der Position 8302 HS als "Baubeschläge und ähnliche Waren für Gebäude" unter anderem auch Befestigungsmaterial und Zubehör für Fenster- und Türvorhänge, wie Gardinenstangen, Rohre, Rosetten, Stützen, Vorhanghalter, Klemmen und Ringe gehören. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8302.49.00.91?
Die Zolltarifnummer 8302.49.00.91 umfasst Teleskopgriff aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Reisegepäck. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8302.49.00.91?
Der Drittlandszollsatz für 8302.49.00.91 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8302.49.00.91?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830249. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8302.49.00.91?
8302.49.00.91 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8302.49.00.91 im Zolltarif eingeordnet?
8302.49.00.91 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen > 830249 andere > 83024900 andere Beschläge und andere ähnliche Waren, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8302.49.00.91?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8302.49.00.91 erfasst, zum Beispiel DEBTI3901/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8302.49.00.91?
TARIC-Code 8302.49.00.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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