Zolltarifnummer 8302.60.00: Beschläge und ähnliche Waren, automatische Türschließer
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8302.60.00 steht für Beschläge und ähnliche Waren, automatische Türschließer. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
8302.60.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 83. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8302.60.00
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 83VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
- 8302Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen
- 8302.60automatische Türschließer
- 8302.60.00Beschläge und ähnliche Waren, automatische Türschließer
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8302.60.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um noch nicht zusammengesetzte, im Wesentlichen aus unedlem Metall gefertigte Türschließer, bestehend aus einem quaderförmigen Schließkörper, der über eine flache, rechteckige Stange mit einem quaderförmigen Verbindungselement aus Kunststoff mit einer U-förmigen Schiene verbunden ist. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Montage- und Befestigungsmaterial, einer Montageanleitung, Sicherheitshinweisen und einer Bohrschablone in zwei bedruckten Pappkartons und einem Umkarton verpackt. Sie werden an Türen angebracht und dienen als automatische Türschließer. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Der Charakter der für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellungen wird aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und des Umfangs durch die Türschließer bestimmt. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Türschließer wird aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und des Umfangs durch die unedlen Metalle bestimmt. Derartige Erzeugnisse gehören als "automatische Türschließer aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 6000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um Türschließer, bestehend aus einem in etwa L-förmigen Aufsteckelement aus Zink, mit annähernd U-förmigem Querschnitt, aus einem spezifisch geformten Bügel aus Zink, aus einer schraubenlinienförmigen Feder aus Stahl, aus einer Unterlegscheibe aus Stahl sowie aus einer Rändelmutter aus Stahl und Kunststoff. Der Bügel ist zusätzlich teilweise mit einem Filzpolster versehen. Die Erzeugnisse werden an Türen angebracht und dienen als automatische Türschließer. Sie sind gemeinsam mit einer Montageanleitung in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Die Türschließer bestimmen insbesondere hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellungen in Aufmachung für den Einzelverkauf. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Türschließer wird insbesondere aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch die unedlen Metalle bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "automatische Türschließer" zur Unterposition 8302 6000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um i. W. aus unedlen Metallen gefertigte Erzeugnisse, bestehend aus einem Zentralstift, der an einem Ende um ca. 90° abgewinkelt ist, einer Torsionsfeder, einer Unterlegscheibe, einer Sicherungsmutter, einem Federring, einer Sechskantmutter und einer Buchse aus Kunststoff. Die jeweilige Ware wird in Verbindung mit einem Eckverbinder (nicht Gegenstand dieser vZTA) in Kühlschranktüren eingebaut und dient zum "Selbstschließen" dieser Türen. Länge der Erzeugnisse: ca. 19,3 cm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "automatische Türschließer" zur Unterposition 8302 6000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um nach Zeichnung vollständig aus unedlem Metall gefertigte, nahezu herzförmig ausgearbeitete, massive Erzeugnisse, die im oberen Bereich mit einer kreisrunden Lochung (Durchmesser 13,5 mm) versehen sind. Die Erzeugnisse werden mit der Achse verschweißt, in einem automatischen Türschließer aus unedlem Metall verbaut und dienen der Übertragung von Drehmomenten. - Antragstellerangaben - Länge x Breite: etwa 40 x 40 mm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von automatischen Türschließern aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 6000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um aus Stahl gefertigte, nahezu zylindrische Erzeugnisse, die an einem Ende zu einem mittigen, mit einer kreisrunden Lochung versehenen Sechskant ausgearbeitet und an dem anderen Ende mit einer nahezu kegelstumpfförmig zulaufenden Vierkantlochung versehen sind. Die Erzeugnisse werden als Verbindungsstück zwischen dem Antrieb und dem Gestängearm eines automatischen Türschließers aus unedlem Metall verwendet und dienen der Kraftübertragung und der Drehbewegung. - Antragstellerangaben - Durchmesser etwa 3,5 cm, max. Höhe etwa 2,4 cm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von automatischen Türschließern aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 6000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um noch nicht zusammengesetzte, automatische Türschließer aus unedlem Metall, bestehend aus einem Gehäuse, einer Gleitschiene und zwei Endkappen. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Montagematerial und einer Montageanleitung in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "automatische Türschließer aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 6000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um aus unedlem Metall gefertigte, noch nicht zusammengesetzte Teile von automatischen Türschließern, bestehend aus einem zylindrischen Gehäuse, das mit seiner Verwendung entsprechenden Ausformungen versehen ist, und einer Verkleidung. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Montagematerial und einer Montageanleitung in einem Karton verpackt und werden mit einem Gestänge (nicht Gegenstand dieser vZTA) an Türen befestigt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von automatischen Türschließern aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 6000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um aus unedlem Metall gefertigte Teile von automatischen Türschließern, bestehend aus einem Gehäuse mit einer Verkleidung. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Montagematerial und einer Montageanleitung in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von automatischen Türschließern aus unedlen Metallen" zur Unterposition 8302 6000 der Kombinierten Nomenklatur.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören bestimmte Beschläge aus unedlen Metallen von der z. B. für Möbel, Türen, Fenster, Karosserien verwendeten Art für sehr viele Verwendungszwecke. Diese Waren verbleiben auch dann in dieser Position, wenn sie für besondere Zwecke bestimmt sind, z. B. Griffe oder Scharniere für Autotüren. Die Position erfasst jedoch keine Waren, die wesentliche Bestandteile von anderen Waren sind, wie Fensterrahmen oder Vorrichtungen zum Schwenken und Höhenverstellen bestimmter Sitze. Zu dieser Position gehören: A) Scharniere aller Art (einschließlich Türbänder und Fitschen). B) Laufrädchen oder -rollen, wie sie durch Anmerkung 2 zu diesem Kapitel definiert werden. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 106/2012 der Kommission vom 7. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/23) (RV L 106/12): Ein scheibenförmiges Bauteil aus Metall mit einem Durchmesser von etwa 8 cm und einer Höhe von 2 cm (so genannter „Round Recliner“). Das Bauteil hat eine ungleichmäßige Oberfläche mit einer Mittelbohrung für eine Welle und besteht aus: - einer Führungsplatte, - einer Spiralfeder, - einer Gelenknocke, - einer Gleitnocke, - zwei gleitenden Klinken, - einer Sperrklinke und - einer Ringplatte Es ist eine Komponente eines Neigungsmechanismus für Kraftfahrzeugsitze. Das Bauteil dient zur Einstellung der Neigung der Sitzlehne gemäß den Bedürfnissen des Fahrers oder der Passagiere und trägt zur Stabilität des Sitzes bei. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Februar 2020 in der Rechtssache C-670/19 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gardinenstangen aus unedlen Metallen von der zolltariflichen Unterposition 8302 41 90 erfasst werden, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt, die nur auf die gewünschte Länge geschnitten wurden, und dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, dies zu prüfen, um die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren anhand der vom Gerichtshof in Beantwortung der ersten Vorlagefrage erteilten Hinweise selb …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. Juni 2020 Az:- 11 K 3730/16: Einreihung von Rohren eines Baukastensystems für Gardinenstangen Entscheidungsgründe: [...] Bei den von der Klägerin als Gardinenstangen eingeführten Waren handelt es sich jedoch nicht um solche der Position 7306 KN. Sie sind vielmehr als andere Baubeschläge als für Türen, Fenster und Fenstertüren in Unterposition 8302 41 90 KN einzureihen. [...] Für eine Einreihung in Position 8302 HS sprechen auch die ErlHS zu dieser Position unter Abs. 2 Buchst. D Nr. 5, nach denen zu den Waren der Position 8302 HS als "Baubeschläge und ähnliche Waren für Gebäude" unter anderem auch Befestigungsmaterial und Zubehör für Fenster- und Türvorhänge, wie Gardinenstangen, Rohre, Rosetten, Stützen, Vorhanghalter, Klemmen und Ringe gehören. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8302.60.00?
Die Zolltarifnummer 8302.60.00 umfasst Beschläge und ähnliche Waren, automatische Türschließer. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8302.60.00?
Für 8302.60.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 8302.60.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 830260. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8302.60.00?
8302.60.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8302.60.00 im Zolltarif eingeordnet?
8302.60.00 steht in dieser Hierarchie: 83 VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN > 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen > 830260 automatische Türschließer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8302.60.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8302.60.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI18669/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8302.60.00?
KN-Code 8302.60.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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