Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8414.59.15.00: Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8414.59.15.00 steht für Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8414.59.15.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8414.59.15.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8414Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter
  3. 8414.59Ventilatoren, andere
  4. 8414.59.15Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art
  5. 8414.59.15.00Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8414.59.15.00

HS-Code8414.596 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8414.59.158 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8414.59.15.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26013/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Lüfter zum Kühlen, - aus einem einstufigen, siebenflügeligen Lüfterrad mit Elektromotor in einem Kunststoff-Einbaurahmen (Abmessungen: 60 x 60 x 25 mm) mit vier Bohrungen, Anschlusskabel (Länge: 300 mm) und einem 4-poligen Anschlussstecker, - zur Erzeugung eines Drucks von weniger als 2 bar, - zum Kühlen von Mikroprozessoren. "Ventilator, keine Ware der TARIC-Codes 8414 5100 10 bis 8414 5100 90, von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren verwendeten Art"

FRBTIFR-BTI-2026-01217Erteilt von FRGültig bis 2029-05-17

Bloc 1 ou 2 ventilateurs pour baie informatique (coffret de type LKOOF). Ces blocs de 1 ou 2 ventilateurs permettent d'assurer la ventilation mécanique d'une baie dédiée à plusieurs types d'applications : réseau local (LAN), intégration de switchs et autre types d'équipements rackables format 19''. Ils sont dotés d’un interrupteur Marche/ Arrêt ainsi que d’un fusible de protection. Bloc 1 ou 2 ventilateurs équipé de grille de protection : – Doté d’un interrupteur et d’un fusible de protection – Equipé d’un cordon d’alimentation (1.2 m) avec prise type E – Capacité moyenne d’un ventilateur: 2.5m³/ min – Niveau sonore moyen d’un ventilateur : 45 db – Se fixe à l’aide de 4 vis et écrous cage M6 fournis

DEBTI3146/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-19

Lüftermodul (Abbildung siehe Anlage), - in unterschiedlichen Bauformen, bestehend aus einstufigen Axialventilatoren mit je einem Lüfterrad, einer Leiterplatte mit aktiven und passiven Bauelementen und einem mehradrigen Kupferdraht, in einem Einschubgehäuse mit Drehreglern, - zur Erzeugung eines Drucks von weniger als 2 bar, - zum Einbau in Telekommunikationsgeräte zur Verwendung als Lüfter durch Ansaugen der Umgebungsluft. "Ventilator, kein Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilator, von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art"

DEBTI14476/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-16

Lüfter - aus einem siebenflügeligen Ventilator in einem quadratischen Einbaurahmen mit je einer runden Montagebohrung in der Ecke sowie einem Stromanschluss mit teilweisem Schrumpfschlauch-Überzug, Abmessungen 40x40x10 mm, - zur Erzeugung eines Luftdrucks von weniger als 2 bar, - zum Kühlen des Mikroprozessors eines Netztrennschalters für Solarwechselrichter. "Ventilator, keine Ware der TARIC-Codes 8414 5100 10 und 8414 5100 90, von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren verwendeten Art"

FRBTIFR-BTI-2026-01057Erteilt von FRGültig bis 2029-04-07

Bloc 2 ou 4 ventilateurs pour baie de brassage informatique 19''. Ces blocs de 2 ou 4 ventilateurs permettent d'assurer la ventilation mécanique d'une baie dédiée au brassage informatique. - Matériau : tôle acier 15/10mm - Peinture époxy RAL 7016 - Dimension : L 300 x P 351 x H 42 mm - Capacité de ventilation : 150 m3 / h par ventilateur - Niveau sonore : ACB2V = 43 db / ACB4V = 46db - Fixation de l'intérieur par 4 vis de type M6 (non fournis)

DEBTI32053/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-04

Lüfter, - aus einem einstufigen Lüfterrad in einem Gehäuse mit Bohrungen (Abmessungen BxHxT ca. 45 x 45 x 34 mm), Kabel und Elektromotor, - zur Erzeugung eines Drucks von weniger als 2 bar, - zum Kühlen von Mikroprozessoren. "Ventilator, keine Ware der TARIC-Codes 8414 5100 10 bis 8414 5100 90, von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren verwendeten Art"

DEBTI34721/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Lüfter, - aus einem einstufigen Lüfterrad in einem Gehäuse mit Bohrungen (Abmessungen BxHxT ca. 60 x 60 x 15 mm), Kabel und Elektromotor, - zur Erzeugung eines Drucks von weniger als 2 bar, - zum Kühlen von Mikroprozessoren. "Ventilator, keine Ware der TARIC-Codes 8414 5100 10 bis 8414 5100 90, von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren verwendeten Art"

DEBTI29767/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-26

Axiallüfter, Artikel 4487HQ (Abbildung siehe Anlage), - aus einem einstufigen Lüfterrad mit Elektromotor in einem Gehäuse (Abmessungen: 51,2 x 69,6 mm) mit 3-poligem Anschlussstecker und spezifisch angebrachten Montagebohrungen , - zur Erzeugung eines Drucks von weniger als 2 bar, - zum Kühlen der Elektronik einer Frontkamera eines Kraftfahrzeugs. "Ventilatoren, andere als Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren verwendeten Art"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8414

Zu Unterpositionen 8414 51 00 bis 8414 59 95: Als Ventilatoren im Sinne dieser Unterpositionen gelten nur die Waren, die die in den Erläuterungen zu Pos. 8414 des HS, Abschnitt B, genannten Merkmale besitzen und folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. ihr Luft- oder Gasdruck darf 2 bar nicht übersteigen; 2. sie dürfen nur eine rotierende Oberfläche (eine Stufe) besitzen. Luftverdichter, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu den Unterpositionen 8414 80 11 bis 8414 80 80.

Pos. 8414

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 43/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/5) (RV L 43/13) Eine elektrische Vakuum-Milchpumpe bestehend aus: - einem Gehäuse mit einer integrierten Pumpe, die durch einen Elektromotor angetrieben wird, einer Batterie und Bedienelementen zum Einstellen der Saugstärke und des Saugrhythmus, - einer Absaughaube mit einem trichterförmigen Saugansatz, - einem Anschlussstück aus Kunststoff zum Anschließen einer Milchflasche. Die Pumpe erzeugt in rhythmischen Abständen ein Vakuum um die weibliche Brust, um die Muttermilch abzusaugen. Unterposition 8414 10 89 Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6 sowie nach dem Wortlaut der KN-Positionen 8414, 8414 10 und 8414 10 89. …

Pos. 8414

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Mechanik/Verschiedenes) hat im Rahmen seiner 37. Sitzung zur Einreihung von sog. Minikompressoren wie folgt Stellung genommen: 1. Ein sog. Minikompressor bestehend aus: - einem elektrischen Motor, einem Kühlgebläse (Ventilator) und einer Pumpe in Form eines Kolbens in einem Gehäuse aus Kunststoff, mit den Maßen von etwa 17 x 16 x 7 cm, mit einem An/Aus-Schalter, einem Druckmessgerät und einem Schnappverschluss für eine Flasche mit Dichtungsmittel, - einem Schlauch mit einem Stutzen mit Gewinde am Ende und - einem elektrischen Kabel mit Krokodilklemmen zur Verbindung mit einem Akkumulator. Die Ware arbeitet bei einer Spannung von 12 V und erzeugt einen Überdruck zwischen 0 und 8 bar. Sie bietet eine Liefermenge von 60 m³ oder weniger je Stunde. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8414.59.15.00?

Die Zolltarifnummer 8414.59.15.00 umfasst Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8414.59.15.00?

Der Drittlandszollsatz für 8414.59.15.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8414.59.15.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 841459. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8414.59.15.00?

8414.59.15.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8414.59.15.00 im Zolltarif eingeordnet?

8414.59.15.00 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8414 Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter > 841459 Ventilatoren, andere > 84145915 Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8414.59.15.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8414.59.15.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI26013/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8414.59.15.00?

TARIC-Code 8414.59.15.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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