Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8423.10: Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8423.10 steht für Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8423.10 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8423.10
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8423Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art
  3. 8423.10Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8423.10

HS-Code8423.106 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE20909/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-12-09

Körperanalysewaage, - in Form einer elektronischen Personenwaage mit einer quadratischen Glastrittfläche, vier Elektroden, Display und Bedienelementen an der Seite (Abbildung siehe Anlage), - zum Wiegen von Personen bis max. 150 kg mit einer Genauigkeit von 100 g, (kennzeichnende Haupttätigkeit) sowie zur Analyse von Körperfett- und Wasseranteil sowie Muskelmasse. "Waagen mit einer Empfindlichkeit von mehr als 50 mg, Personenwaage, keine Haushaltswaage (Multifunktionsgerät aus Waage- kennzeichnende Haupttätigkeit- und Messgerät) - sog. Körperanalysewaage"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8423

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 273/2013 der Kommission vom 19. März 2013 (ABl. EU Nr. L 84/1) (RV L 273/13) 1. Ein elektronisches Gerät (sogenannte „Körperanalysewaage“) mit einem Display und den Abmessungen von etwa 30 × 30 × 4 cm, das die folgenden Hauptkomponenten umfasst: ¾ zum Wiegen: eine Wägezelle und Hardware für die Verarbeitung und Anzeige des Gewichts; ¾ zum Messen: 2 Elektroden auf der Oberseite der Waage, Bedienknöpfe und Hardware für die Verarbeitung und Anzeige der Messungen. Über die 2 Elektroden, die mit den Füßen in Kontakt sind, sendet das Gerät elektrische Ströme aus, durch die es mithilfe von Bioimpedanzmerkmalen z. B. den Prozentsatz des Körperfetts, den Muskelanteil, die Knochenmasse und den Körperwasseranteil bestimmen kann. Das Gerät kann auch nur als Waage benutzt werden. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8423.10?

Die Zolltarifnummer 8423.10 umfasst Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8423.10?

Der Drittlandszollsatz für 8423.10 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8423.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 842310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8423.10?

8423.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8423.10 im Zolltarif eingeordnet?

8423.10 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8423 Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8423.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8423.10 erfasst, zum Beispiel DE20909/12-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8423.10?

HS-Unterposition 8423.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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