Zolltarifnummer 8427.10.10.00: Elektrokraftkarren, zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8427.10.10.00 steht für Elektrokraftkarren, zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8427.10.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8427.10.10.00
- Drittlandszoll
- 4,5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- 8427Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren
- 8427.10Elektrokraftkarren
- 8427.10.10zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr
- 8427.10.10.00Elektrokraftkarren, zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8427.10.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Stapler, - aus einem selbstfahrenden Karren, mit einer von Hand zu betätigenden Deichsel mit Bügelgriff und Schwenkrollen, einer gabelförmigen Lastenauflage mit Gabelrollen, Hubmechanik, Elektromotor mit Semitraktionsbatterie für Hub- und Fahrbewegungen sowie integriertem Ladegerät (Abbildung siehe Anlage), - mit einem Gesamthub von max. 1514 mm bzw. 2914 mm und einer Tragfähigkeit von max. 1000 kg, - zum elektrischen Anheben, Absenken und Transportieren von üblicherweise auf Paletten befindlichen Waren, - der Stapler ist in zwei Ausführungen lieferbar. "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, Elektrokraftkarren, zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr - Stapler"
Stapler - aus einem selbstfahrenden Karren, mit einer von Hand zu betätigenden Deichsel mit Bügelgriff und Schwenkrollen, einer gabelförmigen Lastenauflage und Gabelrollen, Hub- mechanik sowie Elektromotor für Hub- und Fahrbewegungen, - mit einem maximalen Gesamthub von 3410 mm und einer Tragfähigkeit von maximal 1500 kg, - zum elektrischen Anheben, Absenken und Transportieren von üblicherweise auf Paletten be- findlichen Waren. "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, Elektrokraft- karren, zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr"
Elektro-Stapler (Abbildung siehe Anlage) - aus einem selbst fahrenden Karren, mit einer von Hand zu betätigenden Deichsel mit Bügelgriff und Schwenkrollen, einer gabelförmigen Lastenauflage, Gabelrollen, Hubmechanik und Elektromotor für Hub- und Fahrbewegungen sowie eine Waage mit vier in den Gabeln eingebauten Wiegezellen, - mit einem Gesamthub von 2808 mm und einer Tragkraft von max. 1000 kg, - zum elektrischen Anheben, Absenken, Transportieren und Wiegen von üblicherweise auf Paletten befindlichen Waren. Der Hubwagen übt die kennzeichnende Haupttätigkeit aus. "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, Elektrokraftkarren, zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr (Kombination aus Elektrostapler -kennzeichnende Haupttätigkeit- und Waage) - Elektro-Stapler"
Elektro-Stapler - aus einem selbstfahrendem Karren, mit einer von Hand zu betätigenden Deichsel mit Bügelgriff und Schwenkrollen, einer gabelförmigen Lastenauflage und Gabelrollen, Hubmechanik sowie Elektromotor für Hub- und Fahrbewegungen, mit einem max. Gesamthub von 2910 mm und einer Tragkraft von maximal 1200 kg (Abbildung siehe Anlage), - zum elektrischen Anheben, Absenken und Transportieren von üblicherweise auf Paletten befindlichen Waren. "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, Elektrokraftkarren, zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr - Elektro-Stapler"
Elektro-Stapler (Abbildung siehe Anlage) - aus einem selbstfahrenden Karren, mit einer von Hand zu betätigenden Deichsel mit Bügelgriff und Schwenkrollen, einer gabelförmigen Lastenauflage und Gabelrollen, Hubmechanik sowie Elektromotor für Hub- und Fahrbewegungen, - je nach Ausführung mit einem max. Gesamthub von 2810 bis 4510 mm und einer max. Tragkraft von 1600 kg, - zum elektrischen Anheben, Absenken und Transportieren von üblicherweise auf Paletten befindlichen Waren. "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, Elektrokraftkarren, zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr - Elektro-Stapler"
Elektro-Stapler (Abbildung siehe Anlage) - aus einem selbstfahrenden Karren, mit einer von Hand zu betätigenden Deichsel mit Bügel- griff und Schwenkrollen, einer gabelförmigen Lastenauflage und Gabelrollen, Hubmechanik, Elektromotor für Hub- und Fahrbewegungen mit Semitraktionsbatterie sowie integriertem Ladegerät, - mit einem maximalen Gabelhub von 1515 mm und 2915 mm sowie einer Tragfähigkeit von maximal 1200 kg, - zum elektrischen Anheben, Absenken und Transportieren von üblicherweise auf Paletten be- findlichen Waren. "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, Elektrokraft- karren, zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr"
Stapler - aus einem selbstfahrenden Karren, mit einer von Hand zu betätigenden Deichsel mit Bügelgriff und Schwenkrollen, einer gabelförmigen Lastenauflage und Gabelrollen, Hubmechanik sowie Elektromotor für Hub- und Fahrbewegungen (Abbildung siehe Anlage), - mit einem max. Gesamthub von 3515 mm und einer Tragfähigkeit von max. 1500 kg, - zum elektrischen Anheben, Absenken und Transportieren von üblicherweise auf Paletten befindlichen Waren. "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, Elektrokraftkarren, zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr - sog. Elektro-Stapler"
Elektro-Stapler - aus einem selbstfahrenden Karren, mit einer von Hand zu betätigenden Deichsel mit Bügelgriff und Schwenkrollen, einer gabelförmigen Lastenauflage und Gabelrollen, Hubmechanik sowie Elektromotor für Hub- und Fahrbewegungen (Abbildung siehe Anlage), - mit einem max. Gesamthub von 2910 mm und einer Tragkraft von maximal 1200 kg, - zum elektrischen Anheben, Absenken und Transportieren von üblicherweise auf Paletten befindlichen Waren. "Mit Hebevorrichtung ausgerüsteter Karren zum Fördern und für das Hantieren, Elektrokraftkarren, zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr - sog. Elektro-Stapler"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören auch selbstfahrende Maschinen auf Rädern, ausgestattet mit einem ausfahrbaren Frontausleger — an dem verschiedene auswechselbare Arbeitsorgane (z. B. Gabeln, Palettengabeln, Arme, Zangen, Schaufeln) befestigt werden können —, aufgrund dessen sie für eine Einreihung in die Positionen 8427 oder 8429 infrage kommen. Je nach Konfiguration zum Zeitpunkt der Gestellung erfolgt die Einreihung anhand der folgenden Grundsätze: 1. Maschinen, die mit einem speziellen, auswechselbaren Arbeitsorgan gestellt werden, sind in die Position einzureihen, die der Funktion der mit diesem Arbeitsorgan ausgestatteten Maschinen entspricht. Wird die Maschine beispielsweise mit einer Gabel gestellt, so sollte sie in die Position 8427 eingereiht werden (siehe auch Avise zum Harmonisierten System zu Unterposition 8427 20/1); 2. …
Zu Unterposition 8427 10: 1. Selbstfahrende Gelenkhebebühne, bestehend aus einer elektrischen motorgetriebenen Basiseinheit (Karren) mit einem hydraulischen Schwenkarm, an dessen Ausleger eine Arbeitsbühne (Käfig oder Personenkorb) montiert ist. Die Hebebühne hat eine Höchstgeschwindigkeit von 5,2 km/h (Arm eingeklappt) und 0,8 km/h (Arm angehoben), eine maximale Arbeitshöhe von 15,7 m, ein maximales Gesamtgewicht von 6.500 kg und eine maximale Tragfähigkeit der Arbeitsbühne von 227 kg. Sie ist so konzipiert, dass sie einem Arbeiter Platz bietet, um Arbeiten in großer Höhe auszuführen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 738/2000 der Kommission vom 7. April 20001) (RV L 738/00): 4. Ein Fahrzeug, mit einer hydraulischen Hebevorrichtung ausgerüstet, die mit einer Arbeitsplattform und Gabeln versehen ist. Das Fahrzeug besitzt einen batteriegetriebenen Elektromotor, der die Hebevorrichtung und das Fahrzeug selbst antreibt. Die Bedienelemente der Hebevorrichtung sind auf der Arbeitsplattform angebracht. Das Fahrzeug ist nicht zum Fahren auf öffentlichen Straßen geeignet. Die Hebevorrichtung erreicht eine maximale Höhe von 2,50 m und kann bis zu 1 200 kg heben. (Siehe Abbildung B)2) Unterposition 8427 1010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN – Codes 8427, 8427 10 und 8427 1010. …
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1874 DER KOMMISSION vom 23.Juli 2026 (ABl. L, 2026/1874, 29.7.2026) zur Einreihung von bestimmten Waren in die Nomenklatur. (Stand: 05.08.2026) Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-321/25: Tenor 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/1832 der Kommission vom 12. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8427.10.10.00?
Die Zolltarifnummer 8427.10.10.00 umfasst Elektrokraftkarren, zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8427.10.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 8427.10.10.00 beträgt 4,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8427.10.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 842710. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8427.10.10.00?
8427.10.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8427.10.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
8427.10.10.00 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8427 Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren > 842710 Elektrokraftkarren > 84271010 zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8427.10.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8427.10.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI47454/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8427.10.10.00?
TARIC-Code 8427.10.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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