Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8427.10.10.90.0: Elektrokraftkarren, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8427.10.10.90.0 steht für Elektrokraftkarren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8427.10.10.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8427.10.10.90.0
Drittlandszoll
4,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8427Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren
  3. 8427.10Elektrokraftkarren
  4. 8427.10.10zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr
  5. 8427.10.10.90andere
  6. 8427.10.10.90.0Elektrokraftkarren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8427.10.10.90.0

HS-Code8427.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8427.10.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8427.10.10.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8427.10.10.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI49543/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-28

Vertikal-Kommissionierer (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines Elektrokraftkarrens mit anhebbarer Fahrerplattform, Elektromotor sowie Hubeinheit aus Hubmast und Gabel- oder Teleskopzinken, - mit einer Hubhöhe von bis zu 9 m und einer Tragfähigkeit von 1200 kg, - zum Heben, Transportieren und Stapeln von üblicherweise auf Paletten befindlichen Waren. "Gabelstapler, keine Ware der Codenummer 8427 1010 10 0 - Vertikal-Kommissionierer"

DEBTI49570/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-26

Elektro-Kommissionier / Elektro-Dreiseitenstapler (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines Elektrokraftkarrens mit anhebbarer Fahrerplattform, Drehstrommotor, Fahrersitz und Lenkrad sowie Hubeinheit aus Hubmast und Gabel- oder Teleskopzinken, - mit einer Hubhöhe von bis zu 11,5 m einer Tragfähigkeit von 1000 kg - zum Heben, Transportieren und Stapeln von üblicherweise auf Paletten befindlichen Waren, "Gabelstapler, keine Ware der Codenummer 8427 1010 10 0 - Elektro-Kommissionier / Elektro-Dreiseitenstapler"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8427

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören auch selbstfahrende Maschinen auf Rädern, ausgestattet mit einem ausfahrbaren Frontausleger — an dem verschiedene auswechselbare Arbeitsorgane (z. B. Gabeln, Palettengabeln, Arme, Zangen, Schaufeln) befestigt werden können —, aufgrund dessen sie für eine Einreihung in die Positionen 8427 oder 8429 infrage kommen. Je nach Konfiguration zum Zeitpunkt der Gestellung erfolgt die Einreihung anhand der folgenden Grundsätze: 1. Maschinen, die mit einem speziellen, auswechselbaren Arbeitsorgan gestellt werden, sind in die Position einzureihen, die der Funktion der mit diesem Arbeitsorgan ausgestatteten Maschinen entspricht. Wird die Maschine beispielsweise mit einer Gabel gestellt, so sollte sie in die Position 8427 eingereiht werden (siehe auch Avise zum Harmonisierten System zu Unterposition 8427 20/1); 2. …

Pos. 8427

Zu Unterposition 8427 10: 1. Selbstfahrende Gelenkhebebühne, bestehend aus einer elektrischen motorgetriebenen Basiseinheit (Karren) mit einem hydraulischen Schwenkarm, an dessen Ausleger eine Arbeitsbühne (Käfig oder Personenkorb) montiert ist. Die Hebebühne hat eine Höchstgeschwindigkeit von 5,2 km/h (Arm eingeklappt) und 0,8 km/h (Arm angehoben), eine maximale Arbeitshöhe von 15,7 m, ein maximales Gesamtgewicht von 6.500 kg und eine maximale Tragfähigkeit der Arbeitsbühne von 227 kg. Sie ist so konzipiert, dass sie einem Arbeiter Platz bietet, um Arbeiten in großer Höhe auszuführen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 8427

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 738/2000 der Kommission vom 7. April 20001) (RV L 738/00): 4. Ein Fahrzeug, mit einer hydraulischen Hebevorrichtung ausgerüstet, die mit einer Arbeitsplattform und Gabeln versehen ist. Das Fahrzeug besitzt einen batteriegetriebenen Elektromotor, der die Hebevorrichtung und das Fahrzeug selbst antreibt. Die Bedienelemente der Hebevorrichtung sind auf der Arbeitsplattform angebracht. Das Fahrzeug ist nicht zum Fahren auf öffentlichen Straßen geeignet. Die Hebevorrichtung erreicht eine maximale Höhe von 2,50 m und kann bis zu 1 200 kg heben. (Siehe Abbildung B)2) Unterposition 8427 1010 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN – Codes 8427, 8427 10 und 8427 1010. …

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1874 DER KOMMISSION vom 23.Juli 2026 (ABl. L, 2026/1874, 29.7.2026) zur Einreihung von bestimmten Waren in die Nomenklatur. (Stand: 05.08.2026) Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in d

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1874 DER KOMMISSION vom 23.Juli 2026 (ABl. L, 2026/1874, 29.7.2026) zur Einreihung von bestimmten Waren in die Nomenklatur. (Stand: 05.08.2026) Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-321/25: Tenor 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/1832 der Kommission vom 12. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8427.10.10.90.0?

Die Zolltarifnummer 8427.10.10.90.0 umfasst Elektrokraftkarren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8427.10.10.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 8427.10.10.90.0 beträgt 4,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8427.10.10.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 842710. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8427.10.10.90.0?

8427.10.10.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8427.10.10.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

8427.10.10.90.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8427 Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren > 842710 Elektrokraftkarren > 84271010 zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr > 8427101090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8427.10.10.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8427.10.10.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI49543/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8427.10.10.90.0?

Warennummer 8427.10.10.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.