Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8431.20.00.80.0: Teile, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8431.20.00.80.0 steht für Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8431.20.00.80.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8431.20.00.80.0
Drittlandszoll
4 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8431Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt
  3. 8431.20von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427
  4. 8431.20.00von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427
  5. 8431.20.00.80andere
  6. 8431.20.00.80.0Teile, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8431.20.00.80.0

HS-Code8431.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8431.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8431.20.00.8010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8431.20.00.80.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50142/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-01

Sog. Schweißbaugruppe Achse - in Form eines maßhaltig nach Werkzeichnung gefertigten, hohlzylindrischen, bolzenähnlichen Werkstücks (Länge: 277 mm, Durchmesser: 20 mm) aus Stahl, einseitig mit einem deltaförmigen Sicherungsblech, auf der anderen Seite mit einer Durchmesser-Reduzierung (Abbildung siehe Anlage), - konzipiert zum Einbau in den Lastrahmen/Hubgerüst eines Flurförderfahrzeuges, - zur Befestigung bzw. Verbindung der Umlenkhebel am Lastteil. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8427 bestimmt, keine Ware der Codenummern 8431 2000 11 0 bis 8431 2000 50 0 - sog. Schweißbaugruppe Achse"

DEBTI50146/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-18

Sog. Achse, - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten, bolzenähnlichen Werkstück (Länge: 70,6 mm, Durch- messer: 25 mm) aus Stahl (Werkstoffnummer 1.0577), in der Mitte mit einer ringförmig eingefassten zentrischen Bohrung (Durchmesser: 9 mm), an der Unterseite mit einer eingekerbten Nut mit abgestuf- ten Kanten (Höhe: 5,6 mm), an der Oberseite mit einer Abstufung (Höhe: 8 mm) sowie einem deltaförmi- gen Abschluss mit einer Bohrung (Durchmesser: 11 mm) am vorderen Ende (Abbildung siehe Anlage), - für den Einbau in den Lastrahmen/Hubgerüst eines Flurförderfahrzeuges zur Aufnahme/Lagerung eines Umlenkhebels. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8427 bestimmt, keine Ware der Codenummern 8431 2000 30 0 bis 8431 2000 50 0 - sog. Achse"

DEBTI46030/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-03-20

Sog. Achse, - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten, bolzenähnlichen Werkstück (Länge: 70,6 mm, Durch- messer: 25 mm) aus Stahl (Werkstoffnummer 1.0577), in der Mitte mit einer ringförmig eingefassten zentrischen Bohrung (Durchmesser: 9 mm), an der Unterseite mit einer eingekerbten Nut mit abgestuf- ten Kanten (Höhe: 5,6 mm), an der Oberseite mit einer Abstufung (Höhe: 8 mm) sowie einem deltaförmi- gen Abschluss mit einer Bohrung (Durchmesser: 11 mm) am vorderen Ende (Abbildung siehe Anlage), - für den Einbau in den Lastrahmen/Hubgerüst eines Flurförderfahrzeuges zur Aufnahme/Lagerung eines Umlenkhebels. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8427 bestimmt, keine Ware der Codenummern 8431 2000 30 0 bis 8431 2000 50 0 - sog. Achse"

DEBTI41327/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-26

Sog. Längsträger für Gabelstapler - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten annähernd quaderförmigen Stahlkörper (Abmes- sungen: L x B x H 1157 x 60 x 165 bzw. 95 mm) mit spezifischen Aussparungen -Abbildungen siehe Anlage -, - dient nach dem Anschweißen an den Querträger und Fahrzeugrahmen eines Gabelstaplers zur Stabilisierung der Radarme. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8427 bestimmt, keine Ware der Codenummern 8431 1000 00 0 bis 8431 2000 50 0 - sog. Längsträger für Gabelstapler"

DEBTI40182/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-10

Stützpilz Sachnummer 51462863, 51462847, 51462850, 51462852 - aus einem spezifisch nach Zeichnung gefertigten nahezu rechteckigen Erzeugnis mit abgerundeten Ecken, einer mittigen runden Befestigungsvorrichtung auf der einen Seite und vier auf der anderen Seite - dient nach Einbau in ein Flurförderfahrzeug als Kippschutz. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8427 bestimmt, keine Ware der Codenummern 8431 2000 11 0 bis 8431 2000 50 0 - sog. Stützpilz"

DEBTI40184/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-09

Aufnahmeblech Sachnummer 51121559, - aus einem spezifisch nach Zeichnung gefertigten flachen Stahlkörper (Höhe: 549 mm) mit verschiedenen Aussparungen und Bohrungen sowie unterschiedlichen Abkantungen, - dient nach Einbau in ein Flurförderfahrzeug als Halterung der E-Anlage. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8427 bestimmt, keine Ware der Codenummern 8431 2000 30 0 bis 8431 2000 50 0 - sog. Aufnahmeblech"

DEBTI40181/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-09

Wippe Sachnummer 50419723, - aus einem spezifisch nach Zeichnung gefertigten flachen Stahlkörper (Höhe: circa 50 mm) mit drei runden Aussparungen (Durchmesser: 30 mm bzw. 14 mm), mit einer Länge von 180 mm und einer maximalen Breite von 15 mm, - dient nach Einbau in die Gabeln von Flurförderfahrzeugen zum Halten der Laufräder. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8427 bestimmt, keine Ware der Codenummern 8431 2000 30 0 bis 8431 2000 50 0 - sog. Wippe"

DEBTI40183/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-09

Röllchenbock Sachnummer 51446382 und 51446003, - aus einem spezifisch nach Zeichnung gefertigten flachen Stahlkörper mit einer einseitigen Abrundung und mehreren darauf angebrachten Schlauchrollen, - dient nach Anbau an das Hubgerüst eines Flurförderfahrzeugs zur Umleitung und zum Schutz von Hydraulikschläuchen. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8427 bestimmt, keine Ware der Codenummern 8431 2000 30 0 bis 8431 2000 50 0 - sog. Röllchenbock"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8431

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe Erläuterungen zu Abschnitt XVI, Allgemeines) gehören die Teile zu dieser Position, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Pos. 8425 bis 8430 bestimmt sind. Viele Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten gehören nicht hierher, weil sie: a) in der Nomenklatur anderweit genannt sind, wie Tragfedern (Pos. 7320), Motoren (Pos. 8407 oder 8408, usw.) und elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser (Pos. 8511), b) nicht erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Pos. 8425 bis 8430 bestimmt sind, da sie mit Kraftfahrzeugteilen identisch und als solche einzureihen sind. Dies gilt insbesondere für Räder und Lenk- oder Bremsvorrichtungen (Pos. 8708). …

Pos. 8431

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/804 der Kommission vom 19. Mai 2015 (ABl. EU Nr. L 128/7) (RV L 15/804) Eine Spinnstoffware, die dazu bestimmt ist, eine Person im Sitzen mithilfe eines Hebezeugs anzuheben. Die Ware besteht aus einem im Großen und Ganzen rechteckigen Gewebe aus Spinnstoffen (Polyester). Eine der beiden kurzen Seiten des Rechtecks hat zwei klappenartige Verlängerungen, die als Sitzfläche dienen. Der übrige Stoff stützt den Rücken und die Seiten der Person. Einige Teile des Stoffs sind gepolstert (Einlagen aus Polypropylenschaum). An die Kanten des Stoffs sind mehrere Spinnstoffriemen angenäht, mit denen die Ware am Hebezeug befestigt und angehoben werden kann. Siehe Abbildungen. …

Pos. 8431

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Kettenglieder für Stetigförderer siehe BFH v. 27.6.2002, VII B 59/02 bei Position 7315. Gerichtliche Entscheidungen (GE)

Pos. 8431

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System der Weltzollorganisation hat auf seiner 71. Sitzung im März 2023 über die Einreihung von verschiedenen „auswechselbaren Werkzeugen (interchangeable tools)“ mehrheitlich wie folgt entschieden: Warenbeschreibung: Ware 1: Spitzmeißel. Der Meißel ist ausschließlich für den Einsatz mit hydraulischen Hämmern bestimmt. Durch die Form dieses Werkzeugs können Staub und Späne auf allen Seiten entweichen, um die Eindringgeschwindigkeit zu verbessern. In erster Linie wird der Meißel zum Brechen von Beton, im Straßenbau oder bei allgemeinen Abbrucharbeiten verwendet. Ware 2: Meißel mit einer Kreuzschnittkonfiguration (Kreuzmeißel). Der Meißel ist ausschließlich für den Einsatz mit hydraulischen Hämmern bestimmt. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8431.20.00.80.0?

Die Zolltarifnummer 8431.20.00.80.0 umfasst Teile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8431.20.00.80.0?

Der Drittlandszollsatz für 8431.20.00.80.0 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8431.20.00.80.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 843120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8431.20.00.80.0?

8431.20.00.80.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8431.20.00.80.0 im Zolltarif eingeordnet?

8431.20.00.80.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8431 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt > 843120 von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427 > 84312000 von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427 > 8431200080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8431.20.00.80.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8431.20.00.80.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI50142/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8431.20.00.80.0?

Warennummer 8431.20.00.80.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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