Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8431.31.00: Teile, von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8431.31.00 steht für Teile, von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8431.31.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8431.31.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8431Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt
  3. 8431.31von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppen
  4. 8431.31.00Teile, von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8431.31.00

HS-Code8431.316 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8431.31.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI16861/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-22

Glashalter (Abbildung siehe Anlage) - in Form einer verwendungsspezifischen Baugruppe aus Aluminium aus einem gewinkelten Montagebügel mit Verschraubung, Klemmteil und Gegendruckstück, - erkennbar ausschließlich zum Einbau in eine Fahrtreppe (Rolltreppe), - zur Befestigung (Klemmung) der Glasbalustrade der Fahrtreppe, - erhältlich in verschiedenen Größen und Ausführungen zur Befestigung unter- schiedlicher Glasarten und -stärken. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8428 bestimmt - Glashalter für Fahrtreppe (Rolltreppe)"

DEBTI9635/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-14

Nachrüstsatz für Förderhöhenanpassung (Abbildung siehe Anlage) - bestehend aus 3 Stahldraht-Tragseilen, 4 L-Winkeln aus Stahl, 4 Eckstablaschen aus ver- zinktem Stahlblech, 2 T-Profil Führungsschienen, 2 Verbindungslaschen für Führungs- schiene, 2 Gerüstgurten aus Stahlrechteckrohr, 4 Außenklemmwinkeln aus Stahlblech, 12 verzinkten Sechskantschrauben (M8 x 30), 57 Sechskantsperrzahnmuttern (M8), 13 Flachrundschrauben (M8 x 30), 8 Unterlegscheiben (A8), 32 Sechskantschrauben (M8 x 25), einer Steuerleitung und einer Sicherheitsleitung, noch nicht zusammengesetzt, - konzipiert als Funktionserweiterungssatz für das Schachtgerüst eines Standard-Lasten- aufzugs, - dient zur Erhöhung der Förderhöhe (Förderweg) eines Lastenaufzugs, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit Montagematerial (Schrauben, Dübel, Muttern), Zubehör (Holzkeile, Befestigungs- und Klemmwinkel) und einer Bedienungsan- leitung (Beipack). Der Nachrüstsatz für Förderhöhenanpassung bestimmt im Hinblick auf die Anzahl und die Bedeutung für die Verwendung den Charakter des Ganzen. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8428 be- stimmt, von Lastenaufzügen, noch nicht zusammengesetzt (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Nachrüstsatz für Förderhöhenanpassung - charakterbestimmend - und Beipack)

DEBTI2102/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-16

Erweiterungspaket von Förderhöhe für Aufzugsgerüst (Abbildungen siehe Anlage) - aus 3 Stahldraht-Tragseilen, 4 L-Winkeln (Eckstäbe) aus Stahl (L = 2000 mm), 4 Eckstablaschen, 2 Führungsschienen, 2 Verbindungslaschen, 2 Gerüstgurten (b = 700 mm, t = 690 mm), 4 Außenklemmwinkeln, 12 Sechskantschrauben (M8 x 30), 57 Sechskantsperrzahnmuttern, 13 Flachrundschrauben, 8 Unterleg- scheiben, 32 Sechskantschrauben (M8 x 25), 1 Steuer- und 1 Sicherheitsleitung sowie einem sog. Zubehör-Karton mit Befestigungselementen, - als typisierter Erweiterungssatz für ein Aufzugsgerüst zur Erhöhung der Förder- höhe eines Kleingüteraufzugs für Waren (Lastenaufzug) bestimmt, - noch nicht zusammengebaut. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8428 bestimmt, noch nicht zusammengebaut - sog. Erweiterungspaket von Förderhöhe für Aufzugs- gerüst"

DEBTI49393/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-22

Erweiterungspaket für zusätzliche Haltestelle für Aufzuggerüst (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Schiebetür aus Stahlblech (Türbreite 710 mm, Türhöhe 800 mm) als Abschluss einer Aufzug-Lastenkabine, mit Laufschienen, mittiger Aussparung am Schiebe-Türblatt, 3 Druckknopftafeln, Türverschluss und Hinweisaufklebern, noch nicht zusammengebaut, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit 3 Tragseilen aus Stahldraht, 4 L-Winkel, 4 Eckstablaschen, 2 Führungsschienen, 2 Verbindungslaschen, 5 Gerüstgurten, 9 Außenklemmwinkel, 18 Sechskantschrauben (M8 x 30), 76 Sechskantsperrzahnmuttern, 26 Flachrundschrauben, 18 Unterlegscheiben, 32 Sechskantschrauben (M8 x 25), 1 bestückten Etagenabzweigkasten, 1 Magnetschalter, 1 Steuer- und 1 Sicherheitsableitung (Beipack), - als typisierter Erweiterungssatz für eine zusätzliche Haltestelle im Aufzuggerüst eines Kleingüteraufzugs für Waren (Lastenaufzug) bestimmt, Der Charakter des Erweiterungspaketes wird durch die Schiebetür bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8428 bestimmt (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Schiebetür für Aufzugkabine -charakterbestimmend- und Beipack), noch nicht zusammengebaut - Erweiterungspaket für zusätzliche Haltestelle für Aufzuggerüst"

DEBTI46239/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-09

Erweiterungspaket für zusätzliche Haltestelle für Aufzuggerüst (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Schiebetür aus Stahlblech (Türbreite 460 mm, Türhöhe 800 mm) als Abschluss einer Aufzug-Lastenkabine, mit Laufschienen, mittiger Aussparung am Schiebe-Türblatt, 3 Druckknopftafeln, Türverschluss und Hinweisaufklebern, noch nicht zusammengebaut, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit 3 Tragseilen aus Stahldraht, 4 L-Winkel, 4 Eckstablaschen, 2 Führungsschienen, 2 Verbindungslaschen, 5 Gerüstgurten, 9 Außenklemmwinkel, 18 Sechskantschrauben (M8 x 30), 76 Sechskantsperrzahnmuttern, 26 Flachrundschrauben, 18 Unterlegscheiben, 32 Sechskantschrauben (M8 x 25), 1 bestückten Etagenabzweigkasten, 1 Magnetschalter, 1 Steuer- und 1 Sicherheitsableitung (Beipack), - als typisierter Erweiterungssatz für eine zusätzliche Haltestelle im Aufzuggerüst eines Kleingüteraufzugs für Waren (Lastenaufzug) bestimmt, Der Charakter des Erweiterungspaketes wird durch die Schiebetür bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8428 bestimmt (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Schiebetür für Aufzugkabine -charakterbestimmend- und Beipack), noch nicht zusammengebaut - Erweiterungspaket für zusätzliche Haltestelle für Aufzuggerüst"

DEBTI42978/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-05

Befestigungsset für Tragseile am Gegengewicht, - in Form einer verwendungsspezifischen Baugruppe mit Stahl-Halterung aus Seilschloss mit Augenschraube, drei Splinten, zwei Unterlegscheiben sowie Bolzen, Stahl-Druckfeder, Sechskantmutter, Sicherungsmutter, weiterem Splint und Unterlegscheibe (Abbildung siehe Anlage), - nach Aufnahme eines Tragseils (Durchmesser 6 , 5 mm) zur Seilaufhängung des Gegengewichts in einem Aufzug (Tragseil-Endbefestigung), - noch nicht zusammengesetzt. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8428 bestimmt, von Lastenaufzügen, noch nicht zusammengesetzt - Befestigungsset für Tragseile am Gegengewicht"

DEBTI41275/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Befestigungsset für Tragseile am Fahrkorb - in Form einer verwendungsspezifischen Baugruppe mit einem Seilschloss mit Keil, einer Seilklemme, einem Bolzen, zwei Unterlegscheiben, zwei Splinten und zwei Kunststoff-Isolierschläuchen (Abbildung siehe Anlage), - noch nicht zusammengesetzt, - nach Aufnahme eines Tragseils (Durchmesser 8 mm) zur Seilaufhängung am Fahrkorb in einem Kleingüter- und Güteraufzug. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8428 bestimmt, von Personen- oder Lastenaufzügen, noch nicht zusammengesetzt - sog. Befestigungsset für Tragseile am Fahrkorb"

DEBTI41276/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Befestigungsset für Tragseile am Fahrkorb - in Form einer verwendungsspezifischen Baugruppe mit einem Seilschloss mit Keil, einer Seilklemme, einem Bolzen, zwei Unterlegscheiben, zwei Splinten und zwei Kunststoff-Isolierschläuchen (Abbildung siehe Anlage), - noch nicht zusammengesetzt, - nach Aufnahme eines Tragseils (Durchmesser 5 - 6,5 mm) zur Seilaufhängung am Fahrkorb in einem Kleingüter- und Güteraufzug. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8428 bestimmt, von Personen- oder Lastenaufzügen, noch nicht zusammengesetzt - sog. Befestigungsset für Tragseile am Fahrkorb"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8431

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe Erläuterungen zu Abschnitt XVI, Allgemeines) gehören die Teile zu dieser Position, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Pos. 8425 bis 8430 bestimmt sind. Viele Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten gehören nicht hierher, weil sie: a) in der Nomenklatur anderweit genannt sind, wie Tragfedern (Pos. 7320), Motoren (Pos. 8407 oder 8408, usw.) und elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser (Pos. 8511), b) nicht erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Pos. 8425 bis 8430 bestimmt sind, da sie mit Kraftfahrzeugteilen identisch und als solche einzureihen sind. Dies gilt insbesondere für Räder und Lenk- oder Bremsvorrichtungen (Pos. 8708). …

Pos. 8431

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/804 der Kommission vom 19. Mai 2015 (ABl. EU Nr. L 128/7) (RV L 15/804) Eine Spinnstoffware, die dazu bestimmt ist, eine Person im Sitzen mithilfe eines Hebezeugs anzuheben. Die Ware besteht aus einem im Großen und Ganzen rechteckigen Gewebe aus Spinnstoffen (Polyester). Eine der beiden kurzen Seiten des Rechtecks hat zwei klappenartige Verlängerungen, die als Sitzfläche dienen. Der übrige Stoff stützt den Rücken und die Seiten der Person. Einige Teile des Stoffs sind gepolstert (Einlagen aus Polypropylenschaum). An die Kanten des Stoffs sind mehrere Spinnstoffriemen angenäht, mit denen die Ware am Hebezeug befestigt und angehoben werden kann. Siehe Abbildungen. …

Pos. 8431

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Kettenglieder für Stetigförderer siehe BFH v. 27.6.2002, VII B 59/02 bei Position 7315. Gerichtliche Entscheidungen (GE)

Pos. 8431

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System der Weltzollorganisation hat auf seiner 71. Sitzung im März 2023 über die Einreihung von verschiedenen „auswechselbaren Werkzeugen (interchangeable tools)“ mehrheitlich wie folgt entschieden: Warenbeschreibung: Ware 1: Spitzmeißel. Der Meißel ist ausschließlich für den Einsatz mit hydraulischen Hämmern bestimmt. Durch die Form dieses Werkzeugs können Staub und Späne auf allen Seiten entweichen, um die Eindringgeschwindigkeit zu verbessern. In erster Linie wird der Meißel zum Brechen von Beton, im Straßenbau oder bei allgemeinen Abbrucharbeiten verwendet. Ware 2: Meißel mit einer Kreuzschnittkonfiguration (Kreuzmeißel). Der Meißel ist ausschließlich für den Einsatz mit hydraulischen Hämmern bestimmt. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8431.31.00?

Die Zolltarifnummer 8431.31.00 umfasst Teile, von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8431.31.00?

Der Drittlandszollsatz für 8431.31.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8431.31.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 843131. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8431.31.00?

8431.31.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8431.31.00 im Zolltarif eingeordnet?

8431.31.00 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8431 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt > 843131 von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8431.31.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8431.31.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI16861/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8431.31.00?

KN-Code 8431.31.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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