Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8431.43.00.90: Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430 41 oder 8430 49…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8431.43.00.90 steht für Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430 41 oder 8430 49, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8431.43.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8431.43.00.90
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8431Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt
  3. 8431.43Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430 41 oder 8430 49
  4. 8431.43.00von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426, 8429 oder 8430, Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430 41 oder 8430 49
  5. 8431.43.00.90Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430 41 oder 8430 49, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8431.43.00.90

HS-Code8431.436 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8431.43.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8431.43.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FIBTIFI001210-2026-BTI31Erteilt von FIGültig bis 2029-03-19

Kaivostoiminnassa käytettävän kiviporavaunun syöttölaitteen runkopalkki. Palkki muistuttaa alumiiniprofiilia, mutta siinä on epäsäännöllisiä porauksia eikä sen poikkileikkaus ole koko pituudeltaan samanlainen. Se on työstetty tämän päätöksen hakijan toimittamien teknisten piirustusten mukaan. Palkkiin kiinnitetään siihen suunniteltuja osia ja erilaisia toimilaitteita kuten pyörityspää ja letkukelan kelkka. Palkki on valmistettu alumiiniseoksesta.

ATBTI2026000002-DECErteilt von ATGültig bis 2029-02-01

Es handelt sich bei gegenständlicher Ware um einen Stützausleger, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich als anderer Teil eines Tiefbohrgerätes der Position 8430 41 oder 8430 49. Das rechteckige Bauteil mit halbovalen Aussparungen an beiden Enden wird aus mehreren Stahlteilen zusammengesetzt, durch Schweißen verbunden und mechanisch bearbeitet. Die Ware verfügt über spezifisch angeordnete und eigens für Verwendungs- und Transportzwecke erforderliche Bohrungen. Der Stützausleger wird benötigt, um das Tiefbohrgerät während des Bohrvorgangs zu stabilisieren und auszurichten. (siehe Abbildung) (alle Angaben lt. Antragsteller)

ATBTI2026000003-DECErteilt von ATGültig bis 2029-02-01

Es handelt sich bei gegenständlicher Ware um ein Stützdreieck, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich als anderer Teil eines Tiefbohrgerätes der Position 8430 41 oder 8430 49. Das Stützdreieck wird aus mehreren massiven Stahlteilen zusammengesetzt, durch Schweißen verbunden und mechanisch bearbeitet. Das Bauteil weist eine Vielzahl an Bohrungen sowie konstruktiv integrierten Vorrichtungen auf. Das Stützdreieck dient der Stabilität und der Standfestigkeit des Tiefbohrgerätes während des Bohrvorgangs. (siehe Abbildung) (alle Angaben lt. Antragsteller)

ATBTI2026000001-DECErteilt von ATGültig bis 2029-02-01

Es handelt sich bei gegenständlicher Ware um einen Rollenbock, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich als anderer Teil eines Tiefbohrgerätes der Position 8430 41 oder 8430 49. Der Rollenbock ist zusammengesetzt aus einer rahmenartigen Stahlkonstruktion, einer zentralen Rolle, einer bügelartigen Konstruktion oben, sowie zylindrischen Lagerpunkten auf zwei Grundplatten unten. Das Bauteil wird aus mehreren Stahlteilen in Form von Blechen und Rohren zusammengeschweißt. Der Rollenbock dient der Führung und Umlenkung des Arbeitsseils an der Spitze des Bohrmastes eines Tiefbohrgerätes. (siehe Abbildung) (alle Angaben lt. Antragsteller)

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8431

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe Erläuterungen zu Abschnitt XVI, Allgemeines) gehören die Teile zu dieser Position, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Pos. 8425 bis 8430 bestimmt sind. Viele Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten gehören nicht hierher, weil sie: a) in der Nomenklatur anderweit genannt sind, wie Tragfedern (Pos. 7320), Motoren (Pos. 8407 oder 8408, usw.) und elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser (Pos. 8511), b) nicht erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Pos. 8425 bis 8430 bestimmt sind, da sie mit Kraftfahrzeugteilen identisch und als solche einzureihen sind. Dies gilt insbesondere für Räder und Lenk- oder Bremsvorrichtungen (Pos. 8708). …

Pos. 8431

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/804 der Kommission vom 19. Mai 2015 (ABl. EU Nr. L 128/7) (RV L 15/804) Eine Spinnstoffware, die dazu bestimmt ist, eine Person im Sitzen mithilfe eines Hebezeugs anzuheben. Die Ware besteht aus einem im Großen und Ganzen rechteckigen Gewebe aus Spinnstoffen (Polyester). Eine der beiden kurzen Seiten des Rechtecks hat zwei klappenartige Verlängerungen, die als Sitzfläche dienen. Der übrige Stoff stützt den Rücken und die Seiten der Person. Einige Teile des Stoffs sind gepolstert (Einlagen aus Polypropylenschaum). An die Kanten des Stoffs sind mehrere Spinnstoffriemen angenäht, mit denen die Ware am Hebezeug befestigt und angehoben werden kann. Siehe Abbildungen. …

Pos. 8431

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Kettenglieder für Stetigförderer siehe BFH v. 27.6.2002, VII B 59/02 bei Position 7315. Gerichtliche Entscheidungen (GE)

Pos. 8431

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System der Weltzollorganisation hat auf seiner 71. Sitzung im März 2023 über die Einreihung von verschiedenen „auswechselbaren Werkzeugen (interchangeable tools)“ mehrheitlich wie folgt entschieden: Warenbeschreibung: Ware 1: Spitzmeißel. Der Meißel ist ausschließlich für den Einsatz mit hydraulischen Hämmern bestimmt. Durch die Form dieses Werkzeugs können Staub und Späne auf allen Seiten entweichen, um die Eindringgeschwindigkeit zu verbessern. In erster Linie wird der Meißel zum Brechen von Beton, im Straßenbau oder bei allgemeinen Abbrucharbeiten verwendet. Ware 2: Meißel mit einer Kreuzschnittkonfiguration (Kreuzmeißel). Der Meißel ist ausschließlich für den Einsatz mit hydraulischen Hämmern bestimmt. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8431.43.00.90?

Die Zolltarifnummer 8431.43.00.90 umfasst Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430 41 oder 8430 49, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8431.43.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 8431.43.00.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8431.43.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 843143. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8431.43.00.90?

8431.43.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8431.43.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

8431.43.00.90 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8431 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt > 843143 Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430 41 oder 8430 49 > 84314300 von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426, 8429 oder 8430, Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430 41 oder 8430 49. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8431.43.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8431.43.00.90 erfasst, zum Beispiel FIBTIFI001210-2026-BTI31. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8431.43.00.90?

TARIC-Code 8431.43.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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