Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8431.49.80.90: Teile, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8431.49.80.90 steht für Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8431.49.80.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8431.49.80.90
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8431Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt
  3. 8431.49von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426, 8429 oder 8430, andere
  4. 8431.49.80andere
  5. 8431.49.80.90Teile, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8431.49.80.90

HS-Code8431.496 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8431.49.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8431.49.80.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI31832/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-20

Schwerlastplatte für Hydraulikbagger (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes rechteckiges Erzeugnis aus unlegiertem Baustahl mit verwendungsbezogen angebrachten passgenauen Bohrungen, Formgebung und Vertiefungen, - zum Einbau (Montage) an den äußeren Tragstrukturen eines Hydraulikbaggers, - zur Verwendung als mechanische Sicherungs-, Vibrationsdämpfungs- und Schutzvor- richtung der Hochdruckleistungshydraulik von Hydraulikbaggern. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8429 (Bagger) bestimmt, keine Ware der Codenummern 8431 4100 11 0 bis 8431 4980 50 0 - Schwerlast- platte für Hydraulikbagger"

CZBTI34/402839/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-08-18

Dle poskytnutých údajů se jedná o sestavu, která je nedílnou součástí samohybného hloubícího tunelovacího stroje a je s ním trvale spojena i během jeho činnosti. Jedná se o ucelenou sestavu skládající se z několika schodišť, které vytvoří kruhový rám po obvodu celé soupravy vrtného zařízení. Výrobek je zhotoven z profilů a plechů z konstrukční oceli. Výrobek je určen výhradně pro obsluhu, manipulaci a servis strojního zařízení. Materiál: konstrukční ocel S235JR. Dodáváno v rozloženém stavu.

DEBTI30865/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-17

Aufnahme- und Fixierungsvorrichtung für Hydraulikbagger (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes gebogenes Erzeugnis aus unlegiertem Baustahl mit verwendungsbezogen angebrachten Bohrungen, Aussparungen und Form- gebung, - zum Einbau (Montage) an Schnittstellen der schweren Stahlstruktur mit den verschiedenen Komponenten von Hydraulikbaggern (z.B. im Oberwagen, im Bereich der Drehdurchführung), - zur Verwendung als Aufnahme-, Fixierungs- und Vibrationsschutzvorrichtung für Leitungen, Kabel oder Steuerkomponenten von Hydraulikbaggern. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8429 (Bagger) bestimmt, keine Ware der Codenummern 8431 4100 11 0 bis 8431 4980 50 0 - Aufnahme- und Fixierungsvorrichtung für Hydraulikbagger"

DEBTI30724/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-17

Meißelrohling / Pressrohling (Abbildung siehe Anlage) - nach technischer Zeichnung spezifisch gefertigtes zylinderförmiges Erzeugnis aus Vergütungsstahl (Länge ca. 156 , 2 mm; Durchmesser ca. 31 , 2 mm), mittig mit einem umlaufenden Ring und spezifischen Befestigungsvorrichtungen ausgestattet, - nach weiterer Bearbeitung (verlöten mit Hartmetallspitze) zur Verwendung als Grundkörper eines Rundschaftmeißels einer Bergbaumaschine, - für den Vortrieb und Abbau untertage (Schneiden von Gestein). "Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für eine Maschinen der Position 8430, keine Ware der Codenummern 8431 4100 00 0 bis 8431 4980 10 0, unfertig - Meißelrohling / Pressrohling"

DEBTI29410/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-03

Scheibe zum Ausgleich der Klemmlänge (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis aus Stahl (Abmessungen: Außendurchmesser: ca. 49 mm, Höhe (Dicke): ca. 10 mm) mit einer zentrisch ange- ordneten, passgenau angebrachten, tropfenförmigen Aussparung, - konzipiert als funktionsnotwendiges Konstruktionsteil zum ausschließlichen Einbau in unterschiedliche Kranmodelle, - zur Verwendung als mechanische Toleranzausgleich- und Spaltüberbrückungsvor- richtung (Ausgleich von Fertigungstoleranzen) an den Verbindungsknoten zwischen Kranbrücke und den Fahrwerken sowie als Verbindungskomponente zur mechanischen Lastverteilung und Schubsicherheit der tragenden Verbindung mit hochfest vorge- spannten Schrauben. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8426 be- stimmt, keine Ware der TARIC-Codes 8431 4100 11 bis 8431 4980 50 - Scheibe zum Ausgleich der Klemmlänge"

DEBTI20631/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Fensterblech - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes Flacherzeugnis aus unedlem Metall, mittig mit einer ovalartigen Lochung versehen, mit einer Abmessung L x B von ca. 446 x 175 mm, - gleichermaßen zum Einbau in Stapler der Position 8427 und Reachstacker der Position 8426 bestimmt, zur Befestigung der Achse mit dem Rahmen. "Teil, für eine Maschine der Position 8427 und Position 8426, keine Ware der TARIC-Codes 8431 1000 00 bis 8431 4980 50 - Fensterblech"

DEBTI20643/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Fensterblech - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes Flacherzeugnis aus unedlem Metall, mittig mit einer rechteckigen Lochung versehen, mit einer Abmessung L x B von ca. 209 x 156 mm, - zum Einbau in einen Leercontainerstapler der Position 8426 bestimmt, zur Befestigung der Achse mit dem Rahmen. "Teil, erkennbar ausschließlich für eine Maschine der Position 8426 bestimmt, keine Ware der TARIC-Codes 8431 4100 11 bis 8431 4980 50 - Fensterblech"

DEBTI20636/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Fensterblech - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes Flacherzeugnis aus unedlem Metall, mittig mit einer rechteckigen Lochung versehen, mit einer Abmessung L x B von ca. 446 x 241 mm, - gleichermaßen zum Einbau in Stapler der Position 8427 und Reachstacker der Position 8426 bestimmt, zur Befestigung der Achse mit dem Rahmen. "Teil, für eine Maschine der Position 8427 und Position 8426, keine Ware der TARIC-Codes 8431 1000 00 bis 8431 4980 50 - Fensterblech"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8431

Zu Unterposition 8431 49: 1. Gleisketten: Nach Ausstattung mit den (noch fehlenden) Bodenplatten erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich bestimmt für die Gleiskettenfahrwerke: Von Planierraupen. Siehe auch die Avise 8487 90/4, 8708 99/1 und 8710 00/1. 2. Kühler aus Aluminium (985 mm x 530 mm x 145 mm) für einen Bagger. Er kühlt den Motor des Baggers mittels Verwendung eines Kühlmittels und Abgabe von Überschuss­wärme an die Umgebungsluft. Das Kühlmittel wird im Kühlmittelkreislauf wieder zu dem Motor zurückgeführt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI) und 6. Siehe auch Avis Nr. 1 zu Unterposition 8714 10.

Pos. 8431

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/804 der Kommission vom 19. Mai 2015 (ABl. EU Nr. L 128/7) (RV L 15/804) Eine Spinnstoffware, die dazu bestimmt ist, eine Person im Sitzen mithilfe eines Hebezeugs anzuheben. Die Ware besteht aus einem im Großen und Ganzen rechteckigen Gewebe aus Spinnstoffen (Polyester). Eine der beiden kurzen Seiten des Rechtecks hat zwei klappenartige Verlängerungen, die als Sitzfläche dienen. Der übrige Stoff stützt den Rücken und die Seiten der Person. Einige Teile des Stoffs sind gepolstert (Einlagen aus Polypropylenschaum). An die Kanten des Stoffs sind mehrere Spinnstoffriemen angenäht, mit denen die Ware am Hebezeug befestigt und angehoben werden kann. Siehe Abbildungen. …

Pos. 8431

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Kettenglieder für Stetigförderer siehe BFH v. 27.6.2002, VII B 59/02 bei Position 7315. Gerichtliche Entscheidungen (GE)

Pos. 8431

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System der Weltzollorganisation hat auf seiner 71. Sitzung im März 2023 über die Einreihung von verschiedenen „auswechselbaren Werkzeugen (interchangeable tools)“ mehrheitlich wie folgt entschieden: Warenbeschreibung: Ware 1: Spitzmeißel. Der Meißel ist ausschließlich für den Einsatz mit hydraulischen Hämmern bestimmt. Durch die Form dieses Werkzeugs können Staub und Späne auf allen Seiten entweichen, um die Eindringgeschwindigkeit zu verbessern. In erster Linie wird der Meißel zum Brechen von Beton, im Straßenbau oder bei allgemeinen Abbrucharbeiten verwendet. Ware 2: Meißel mit einer Kreuzschnittkonfiguration (Kreuzmeißel). Der Meißel ist ausschließlich für den Einsatz mit hydraulischen Hämmern bestimmt. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8431.49.80.90?

Die Zolltarifnummer 8431.49.80.90 umfasst Teile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8431.49.80.90?

Der Drittlandszollsatz für 8431.49.80.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8431.49.80.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 843149. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8431.49.80.90?

8431.49.80.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8431.49.80.90 im Zolltarif eingeordnet?

8431.49.80.90 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8431 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt > 843149 von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426, 8429 oder 8430, andere > 84314980 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8431.49.80.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8431.49.80.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI31832/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8431.49.80.90?

TARIC-Code 8431.49.80.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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