Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8443.91.99.00.0: Teile und Zubehör, andere, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8443.91.99.00.0 steht für Teile und Zubehör, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8443.91.99.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8443.91.99.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8443Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder Geräte
  3. 8443.91Teile und Zubehör, Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Position 8442
  4. 8443.91.99andere
  5. 8443.91.99.00.0Teile und Zubehör, andere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8443.91.99.00.0

HS-Code8443.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8443.91.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8443.91.99.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8443.91.99.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI17332/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-02

Die als "Edelstahrohling 106/80" bezeichnete Ware besteht im Wesentlichen aus einem zylindrischen Hohlrohr aus nichtrostendem Edelstahl mit einer Fixlänge von 1082,4 mm und einem Außendurchmesser von 106 mm. An den Enden sind jeweils spezifisch geformte und nach technischer Zeichnung vermessene Zapfen angebracht. Das Bauteil wird im Anschluss mit einer keramischen Beschichtung überzogen, mit zusätzlichen Anbauteilen versehen und dann in einen Feuchtduktor (Feuchtwerk) einer Bogendruckmaschine verbaut. Es ist erkennbar hauptsächlich für dieses Gerät geeignet und dient dort als eine Art Übertragungswalze für das Druckbild auf Papier. Der Edelstahlrohling wird als "Teil, erkennbar für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Pos. 8442, nicht für Apparate der Unterposition 8443 1940, nicht aus gegossenem Eisen oder Stahl" eingereiht.

DE13069/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-11-08

Es handelt sich bei dem sog. Atlas-Adapter um eine auf Länge gesägte, zylinderförmige, beidseitig geöffnete Hülse in verschiedenen Wandstärken, hergestellt aus Glasfasern, Karbon und Polyurethan. Sie kann mit Kerben, Lock-Zungen oder Edelstahl-Endringen versehen sein und ist als Adapter-Hülse mit Luftführungskanälen ausgestattet. Die Hülse dient der Überbrückung der Wandstärke zwischen Luftzylinder und Sleeve (nicht Gegenstand dieser Auskunft) und ist zum anschließenden Einbau in eine Flexodruckmaschine mit Sleeve-Technologie bestimmt. Das Erzeugnis wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442 bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 8443 9110 bis 8443 9191 erfasst" eingereiht.

DE13068/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-11-08

Es handelt sich bei der sog. Trägerhülse um eine auf Länge gesägte, zylinderförmige, beidseitig geöffnete Hülse in verschiedenen Wandstärken, hergestellt aus Glasfasern. Sie ist mit Polyurethan belegt und ausgehärtet und kann mit Lock-Zungen oder Edelstahl-Endringen versehen sein. In der Ausführung als Adapter-Hülse sind zusätzlich Luftführungskanäle vorhanden. Die Trägerhülse ist zur Aufnahme einer sog. Sleeve-Hülse (nicht Gegenstand dieser Auskunft) und zum anschließenden Einbau in eine Flexodruckmaschine mit Sleeve-Technologie bestimmt. Das Erzeugnis wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442 bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 8443 9110 bis 8443 9191 erfasst" eingereiht.

DE20691/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-03-30

Sonderkunststoffpaletten - aus linearem Polyethylen niederer Dichte (LLDPE), spezifisch Geformt für die Non-Stop Anleger- bzw. Auslagesysteme bei Bogenoffsetdruckmaschinen, - zur ausschließlichen Verwendung für Bogenoffsetdruckmaschinen bestimmter Hersteller. "Zubehör, erkennbar ausschließlich für Druckmaschinen der Position 8443 bestimmt, Maschinen zum Drucken mitttels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Position 8442, nicht für Apparate der Unterposition 8442 1940, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen - sog. Sonderkunststoffpaletten"

DEM/5040/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-10-22

Sog. Pressstation - aus einem verfahrbaren Gestell mit Rollen, zwei hintereinander angeordneten Presswalzen- Paaren aus Stahl mit über Druckluftzylinder einstellbarem Walzendruck, je zwei Walzen mit Führungsbändern an der Eingangs- und Ausgangsseite zur Gewährleistung eines kontinuierlichen und störungsfreien Durchzugs der Druckerzeugnisse durch den Presswal- zenbereich, Antriebsmotor und Bedieneinrichtungen, - zum Herauspressen von Lufteinschlüssen zwischen den Seiten von Druckerzeugnissen (sog. Post Press-Produkten, wie z. B. Broschüren), - zur ausschließlichen Verwendung in der Druckindustrie. "Zubehör, erkennbar ausschließlich für Druckmaschinen der Position 8443 bestimmt, für Maschinen zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druck- formen der Position 8442, nicht für Apparate der Unterposition 8443 1940, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen - sog. Pressstation"

DEM/5041/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-10-22

Sog. Kreuzleger - aus einem Maschinenkörper mit Makulaturausschleusung, Schuppenstromrüttler, Presswalzen, mechanischer Zähleinheit, Unterbrecher, Vorstapelkorb mit Drehgabeln und Drehtisch mit integrierter Stapelabpressung, - zum Stapeln von Druckerzeugnissen (sog. Post Press-Produkten, wie Zeitungen, Prospekten und ähnlichen Papierprodukten) aus einem Schuppenstrom einer z. B. vorgelagerten Förderbandanlage, - zur ausschließlichen Verwendung in der Druckindustrie. "Zubehör, erkennbar ausschließlich für Druckmaschinen der Position 8443 bestimmt, Maschinen zum Drucken mitttels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Position 8442, nicht für Apparate der Unterposition 8442 1940, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen - sog. Kreuzleger"

DEM/5044/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-10-22

Sog. Kreuzleger - aus einem verfahrbaren Maschinenkörper mit Vorstapelkorb inklusive Rechenpaar zur "Teilstapelbildung", nachgeschaltetes Rechendpaar, Drehkorb mit integrierten Pressplatten, Servo-Ausstoßer, klappbares Auslageband und Touchscreen zur Bedienung, Kontolle und Steuerung der Prozessabläufe, - zum Stapeln von Druckerzeugnissen (sog. Post Press-Produkten, wie Zeitungen, Prospek- ten und ähnlichen Papierprodukten) aus einem Schuppenstrom einer z. B. vorgelagerten Förderbandanlage, - zur ausschließlichen Verwendung in der Druckindustrie. "Zubehör, erkennbar ausschließlich für Druckmaschinen der Position 8443 bestimmt, Maschinen zum Drucken mitttels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Position 8442, nicht für Apparate der Unterposition 8442 1940, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen - sog. Kreuzleger"

DEM/5039/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-10-22

Transportband (Hochförderer) - aus vertikaler Metallkonstruktion mit in regelmäßigen Abständen montierten Querstreben und paarweise angeordneten Druck- und Gegendruckrollen, zwei zusammenwirkenden, um die Druckrollen und die Gegendruckrollen endlos umlaufend geführte Antriebsbänder, Ein- lauf und Auslauf zum koordinierten Einziehen bzw. Ausgeben der Papiermaterialien und Elektro-Antrieb, - zum kontinuierlichen Vertikaltransport von Papiermaterialien (sog. Post Press-Produkten, wie z. B. Zeitungen) mit einer maximalen Produktdicke von 48 Seiten und einer maximalen Größe von DIN A 4, - zur ausschließlichen Verwendung in der Druckindustrie als Komponente eines ent- sprechend den individuellen und örtlichen Erfordernissen angepassten Transportsystems (sog. Hilfsmaschine für Druckmaschinen). "Zubehör, ausschließlich für Druckmaschinen der Position 8443 bestimmt, für Maschinen zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Position 8442, nicht für Apparate der Unterposition 8443 1940, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen - sog. Transportband"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8443

Zu Unterpositionen 8443 91 10 bis 8443 99 90: Neben den in den Erläuterungen zu Position 8443 des HS aufgeführten Teilen und Zubehör gehören hierher z.B.: 3. automatische Zuführer (Blechtafelanlegeapparate) für Maschinen zum Bedrucken von Weißblechtafeln; 4. in der Regel pneumatisch arbeitende Papierspannvorrichtungen, die das von der Abrollvorrichtung der Rotationsdruckmaschine zugeführte Papier unter konstanter Spannung halten; 5. Druckbestäuber, andere als mit Spritzvorrichtung; 6. Druckketten, Nadelköpfe, Typenköpfe und Typenräder.

Pos. 8443

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 1995 (1) (RV L 1165/95), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Laserkopierer, der hauptsächlich aus einer Abtastvorrichtung (‘Scanner’), einer digitalen Bildverarbeitungsvorrichtung und einer Druckvorrichtung (Laserdrucker) in einem Gehäuse besteht. Die Abtastvorrichtung verwendet bei der zeilenweisen Aufnahme der Originalvorlage ein optisches System, das aus einer Lampe, Spiegeln, Linsen und Fotozellen besteht. Die Kopien werden mittels Laserdrucker im indirekten Verfahren elektrostatisch über eine Bildtrommel hergestellt. Der Laserkopierer verfügt über verschiedene zusätzliche Funktionen, die die ursprüngliche Vorlage verändern können, z. B. Verkleinern, Vergrößern, Schattieren. …

Pos. 8443

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. Hingegen ist die Tinte kein Teil des Druckers, sondern wäre isoliert betrachtet in die Unterposition 3215 90 80 einzureihen. Da die Kartusche dem Zweck dient, den Drucker mit Tinte zu versorgen, und die Tinte ihr somit ihren wesentlichen Charakter verleiht, ist die Einheit aus Kartusche und Tinte insgesamt in die Unterposition 3215 90 80 einzureihen. Tenor Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. …

Pos. 8443

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (52. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 11. Februar 2011) zur Einreihung einer Tonerkartusche: Eine Ware, bestehend aus einem zylindrischen Behälter aus Kunststoff mit Abmessungen von etwa 23 cm in der Höhe und einem Durchmesser von 9 cm, gefüllt mit Toner in Pulverform der Position 3707 (sog. Tonerkartusche). (Siehe Abbildung). Der Behälter hat eine schmale Öffnung an der Oberseite, die durch einen Schraubdeckel aus Kunststoff verschlossen ist. Die Außenseite des Behälters ist mit Laufrillen (auch „agitator ramps“ genannt) versehen, die die Verbindung mit einem spezifischen Bügel in einem Drucker oder Kopiergerät ermöglichen. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8443.91.99.00.0?

Die Zolltarifnummer 8443.91.99.00.0 umfasst Teile und Zubehör, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8443.91.99.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8443.91.99.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8443.91.99.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 844391. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8443.91.99.00.0?

8443.91.99.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8443.91.99.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8443.91.99.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8443 Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder Geräte > 844391 Teile und Zubehör, Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Position 8442 > 84439199 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8443.91.99.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8443.91.99.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI17332/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8443.91.99.00.0?

Warennummer 8443.91.99.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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