Zolltarifnummer 8448.32.00.00.0: Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8445 oder deren Hilfsmaschinen oder…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8448.32.00.00.0 steht für Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8445 oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate, für Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen, ausgenommen Kratzengarnituren. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8448.32.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8448.32.00.00.0
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- 8448Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 (z. B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter und Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate dieser Position oder der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 bestimmt (z. B. Spindeln, Spindelflügel, Kratzengarnituren, Webeblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Weblitzen, Webschäfte, Nadeln und Platinen)
- 8448.32für Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen, ausgenommen Kratzengarnituren
- 8448.32.00.00.0Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8445 oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate, für Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen, ausgenommen Kratzengarnituren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8448.32.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Anschlag, - aus einem spezifisch geformten, schraubenähnlichen Kunststoffelement mit zwei umlau- fenden Nuten, einer Höhe von 17 mm und einem maximalen Durchmesser von 12 mm, - zum Schutz beweglicher Teile in ihrer Endposition vor mechanischer Beschädigung anderer Maschinenteile, - zum Einbau in Spinnstoff-Vorbereitungsmaschinen bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8445 bestimmt, für Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen, aus- genommen Kratzgarnituren - sog. Anschlag"
Sog. Bandkanal - in Form eines funktionsspezifisch geformten, nach Werkzeichnung gefertigten, rohrförmigen Einbauelements aus Edelstahl mit zwei Schweißbolzen, - zum Einbau in das Streckwerk einer Spinnstoffvorbereitungsmaschine (Strecke) zur Verdichtung eines Vlieses zu einem Band. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8445 bestimmt, keine Ware der Codenummer 8448 3100 00 0 - sog. Bandkanal"
Sog. Trennleiste - in Form eines maßhaltig nach Zeichnung gefertigten, leistenartigen Einbauelements (Bauteillänge: 524,5 mm) mit einseitiger Zahnung, Fixieraussparungen und Montage- bohrungen, - zum Einbau in den Bandtrenner einer Spinnstoffvorbereitungsmaschine, - zum Klemmen und Abtrennen (Abreissen) von durchlaufenden Textilbändern. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8445 bestimmt, für Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffen, keine Kratzengarnitur - sog. Trennleiste für eine Spinnmaschine"
Sog. Tastrolle - in Form eines rollenförmigen Einbauelements aus gehärtetem Wellenstahl mit zentrischer Montagebohrung, - zum Einbau in die sog. Regulierstrecke einer Spinnstoffvorbereitungsmaschine, - zum Pressen und Volumen-Abtasten für nachfolgende Messvorgänge von durchlaufenden Textilbändern. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8445 bestimmt, für Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffen, keine Kratzengarnitur - sog. Tastrolle für Spinnstoffvorbereitungsmaschine"
Sog. Doppelzahn - aus einem spezifisch nach Werkszeichnung gefertigten Grundkörper aus unedlem Metall mit zwei Montagebohrungen, - zum Einbau in die Abtragseinheit eines sog. Ballenöffners (Maschine zum Lösen von Faserklumpen aus gepressten Spinnstoff-Ballen). "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8445 bestimmt, für Maschinen zum Aufbereiten von Spinnstoffen, keine Kratzengarnitur - sog. Doppelzahn für Ballenöffner"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: I) Alle Hilfsmaschinen und -apparate, die eine eigene Funktion haben und allein oder zusammen mit Maschinen der Pos. 8444, 8445, 8446 oder 8447 (Spinnmaschinen, Webmaschinen, Strickmaschinen, Stickmaschinen usw.) verwendet werden, um entweder deren Verwendungsmöglichkeiten zu erweitern (z. B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen) oder um eine im Zusammenhang mit der Hauptfunktion der Maschine stehende Sonderarbeit maschinell durchzuführen (z. B. Kettfadenwächter, Schussfadenwächter, Kettfadenanknüpfapparate). II) Die Teile der vorstehend aufgeführten Hilfsmaschinen und -apparate sowie die Teile von Maschinen und Apparaten der Pos. …
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8448.32.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 8448.32.00.00.0 umfasst Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8445 oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate, für Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen, ausgenommen Kratzengarnituren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8448.32.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8448.32.00.00.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8448.32.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 844832. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8448.32.00.00.0?
8448.32.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8448.32.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8448.32.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8448 Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 (z. B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter und Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate dieser Position oder der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 bestimmt (z. B. Spindeln, Spindelflügel, Kratzengarnituren, Webeblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Weblitzen, Webschäfte, Nadeln und Platinen) > 844832 für Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen, ausgenommen Kratzengarnituren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8448.32.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8448.32.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE2923/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8448.32.00.00.0?
Warennummer 8448.32.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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