Zolltarifnummer 8452.10: Haushaltsnähmaschinen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8452.10 steht für Haushaltsnähmaschinen. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
8452.10 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8452.10
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8452.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 8452 10 11 und 8452 10 19: 1. Hierher gehören Nähmaschinen und Nähmaschinenköpfe, die den zwei nachstehenden Merkmalen entsprechen: a) sie dürfen nur den Steppstich, d. h. Nähstiche (Geradstich, Zickzackstich, Zierstich) mittels zweier Fäden ausführen, von denen der eine von der Nadel durch das Nähgut (Gewebe, Papier usw.) geführt wird, während der andere unter dem Nähgut durch die Tätigkeit eines beweglichen Schiffchens an den ersten gebunden wird; b) der Kopf darf ohne Motor nicht mehr als 16 kg oder mit Motor nicht mehr als 17 kg wiegen. Bei einem unvollständigen Kopf, der als vollständig anzusehen ist - Allgemeine Vorschrift 2 a) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur -, ist das Gewicht des vollständigen Kopfes in Betracht zu ziehen. 2. …
Zu Unterposition 8452 10: Zu dieser Unterposition gehören nur Nähmaschinen und Nähmaschinenköpfe der nachstehenden Art, die mindestens den Steppstich ausführen können: a) hand- oder fußbetriebene Maschinen; b) Maschinen mit eingebautem Elektromotor mit einer Ausgangsleistung von nicht mehr als 120 W; c) motorbetriebene Maschinen, ohne Motor gestellt, deren Kopf nicht mehr als 16 kg wiegt. Zu dieser Unterposition gehören auch als „overlock“ oder „serger“ bezeichnete Nähmaschinen mit eingebautem Elektromotor mit einer Ausgangsleistung von nicht mehr als 120 W, die mit drei, vier oder fünf Fäden arbeiten sowie entsprechende Nähmaschinenköpfe, die - obwohl sie mehr als den Steppstich beherrschen - aufgrund ihrer Konstruktion und Leistung für die Verwendung im Haushalt vorgesehen sind, wo ihre Arbeitsgeschwindigkeit nicht über 1.500 Stiche pro Minute liegt. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/2317 der Kommission vom 8. Dezember 2015 (ABl. EU Nr. L 328/55) (RV L 15/2317) Eine Freiarm-Haushaltsnähmaschine mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 70 Watt, die im Wesentlichen mit Stichplatte, Nähfuß, Unterfadenspule, Bedienelementen, integriertem Nählicht, einem über Kabel angeschlossenen Fußpedal und diversem Zubehör (z. B. Spulen, Führungsschiene, Nadelsortiment, Zwillingsnadel usw.) ausgestattet ist. Sie hat ein Gewicht von etwa 7 kg (mit Motor) und verfügt über 24 Nähprogramme. Sie hat einen Wert von mehr als 65 EUR. Die Nähmaschine arbeitet mit einem Ober- und einem Unterfaden. Dabei wird ein Faden durch das Nähgut geführt, während der andere unter diesem durch die Tätigkeit eines beweglichen Schiffchens an den ersten gebunden wird (Steppstich). …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Tenor des Urteils des Finanzgerichts Hamburg vom 31. Oktober 2012, Rechtssache 4 K 88/10 Einreihung einer Haushaltsnähmaschine als Steppstichnähmaschine in die Codenummer 8452 10 19 KN. Auszug aus dem o. a. Urteil: ….. (26) Nach den vorstehenden Ausführungen sind mithin diejenigen Nähmaschinen, die ausschließlich nach der in der Erläuterung zur KN zu Unterpositionen 8452 10 11 und 8452 10 19 (KN) Rz. 02.0, 03.0 beschriebenen allgemeinen Funktionsweise eines Steppstichs Nähstiche fertigen, Steppstichnähmaschinen. (27) Die streitgegenständlichen Nähmaschinen fertigen Nähstiche ausschließlich nach der in der Erläuterung zur KN zu Unterpositionen 8452 10 11 und 8452 10 19 (KN) Rz.02.0, 03.0 beschriebenen allgemeinen Funktionsweise eines Steppstichs und sind daher als Steppstichnähmaschinen in Sinne der Unterposition 8452 10 11 bzw. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8452.10?
Die Zolltarifnummer 8452.10 umfasst Haushaltsnähmaschinen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8452.10?
Für 8452.10 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 8452.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 845210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8452.10?
8452.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8452.10 im Zolltarif eingeordnet?
8452.10 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8452 Nähmaschinen, andere als Fadenheftmaschinen der Position 8440; Möbel, Sockel und Deckel, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Nähmaschinen bestimmt; Nähmaschinennadeln. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8452.10?
Zu 8452.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8452.10?
HS-Unterposition 8452.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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