Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8464.10.00.00: Sägemaschinen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8464.10.00.00 steht für Sägemaschinen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8464.10.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8464.10.00.00
Drittlandszoll
2,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8464Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas
  3. 8464.10Sägemaschinen
  4. 8464.10.00.00Sägemaschinen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8464.10.00.00

HS-Code8464.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8464.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8464.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50541/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-12

Fliesenscheidmaschine (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Schneidetisch (305 x 335 mm) mit kippbarer Arbeitsfläche (bis 45°), wassergekühlte Diamant-Trennscheibe (Durchmesser 115 mm), Scheibenschutz, Wasserwanne, Ein-/Ausschalter, Gehrungs-, Parallel- und Queranschlag, Maßskala, noch nicht zusammengesetzt, - Lieferung ohne für die Funktion notwendigen Akku, - mit Werkzeug zu Montage (zwei Ringschlüssel), - zum Schneiden (Sägen) von Keramik- oder Steinfliesen. "Werkzeugmaschine zum Bearbeiten von keramischen Waren, Sägemaschine, noch nicht zusammengesetzt, mit Montagewerkzeug - Fliesenschneidmaschine"

DEBTI48288/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-17

Stein-Bandsäge (Abbildung siehe Anlage) - in Form einer Werkzeugmaschine mit Hartmetall-bestücktem Bandsägeblatt, schwenkbarer Schneidtisch, Gehrungswinkel-Anschlag mit Schnellspannhebel, Elektromotor und Anschlusskabel, - je nach Ausführung mit unterschiedlicher Schnitttiefe, - zum Trockenschneiden großer Bausteine aus Porenbeton und Hohlblockziegel mit geringer Dichte. "Werkzeugmaschine zum Bearbeiten von Steinen, Beton oder ähnlichen mineralischen Stoffen, Sägemaschine - Stein-Bandsäge"

DEBTI43086/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-28

Fliesenschneidemaschine (Abbildung siehe Anlage) - aus Schneidetisch mit Elektromotor und Diamant-Trennscheibe, Schutzabdeckung, Parallelanschlag, Kippvorrichtung, Ein-/ Ausschalter und Wasserwanne, - zum Schneiden (Sägen) von Keramik- oder Steinfliesen bis zu einer Stärke von 34 mm. "Werkzeugmaschine zum Bearbeiten von keramischen Waren oder ähnlichen mineralischen Stoffen, Sägemaschine - Fliesenschneidemaschine"

DEBTI32314/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-01-06

Sog. Fliesenscheidmaschine, - aus einem Schneidetisch (305 x 335 mm) mit kippbarer Arbeitsfläche (bis 45°), wassergekühlte Dia- mant-Trennscheibe (Durchmesser 115 mm), Scheibenschutz, Wasserwanne, Ein-/Ausschalter, Gehrungs-, Parallel- und Queranschlag, Maßskala, Aufnahme für Akkumulator (nicht im Lieferumfang enthalten) und zwei Ringschlüssel zur Montage, aus Transportgründen noch nicht zusammengesetzt (Abbildung siehe Anlage), - zum Schneiden (Sägen) von Keramik- oder Steinfliesen, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweisen (Beipack). Die Fliesenschneidmaschine bestimmt den Charakter des Ganzen. "Werkzeugmaschine zum Bearbeiten von keramischen Waren, Sägemaschine, unvollständig, noch nicht zusammengesetzt, mit Montagewerkzeug (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus charakterbestimmender Fliesenschneidmaschine und Beipack) - sog. Fliesen- schneidmaschine"

DEBTI29501/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-05

Fugenschneider - aus einem Trägergestell mit Schutzrahmen und einem 4-Takt Benzinmotor, einer über eine Welle angetriebenen Trennscheibe mit Scheibenschutz, einstellbarem Führungsbügel, Schneid- wasseranschluss und Wassertank (Abbildung siehe Anlage), - mit einem Gewicht von 125 kg und einer maximalen Schnitttiefe von 20 cm, - zum Auftrennen von Dehnungsfugen im Straßenbau und zum Einschneiden von Asphalt- und Betonflächen, zur Verwendung bei der Verlegung von Versorgungsleitungen u.ä.. "Werkzeugmaschine zum Bearbeiten von Steinen, Beton oder ähnlichen mineralischen Stoffen, Sägemaschine - sog. Fugenschneider"

DEBTI29495/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-05

Fugenschneider - aus einem Trägergestell mit Schutzrahmen und einem 4-Takt Benzinmotor, einer über eine Welle angetriebenen Trennscheibe mit Scheibenschutz, einstellbarem Führungsbügel, Schneid- wasseranschluss und Wassertank (Abbildung siehe Anlage), - mit einem Gewicht von 70 kg und einer maximalen Schnitttiefe von 11 cm, - zum Auftrennen von Dehnungsfugen im Straßenbau und zum Einschneiden von Asphalt- und Betonflächen, zur Verwendung bei der Verlegung von Versorgungsleitungen u.ä.. "Werkzeugmaschine zum Bearbeiten von Steinen, Beton oder ähnlichen mineralischen Stoffen, Sägemaschine - sog. Fugenschneider"

DEBTI29509/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-05

Fugenschneider - aus einem Trägergestell mit Schutzrahmen und einem 4-Takt Benzinmotor mit E-Start, einer über eine Welle angetriebenen Trennscheibe mit Scheibenschutz, einstellbarem Führungsbügel, Schneid- wasseranschluss und Wassertank (Abbildung siehe Anlage), - mit einem Gewicht von 165 kg und einer maximalen Schnitttiefe von 19 cm, - zum Auftrennen von Dehnungsfugen im Straßenbau und zum Einschneiden von Asphalt- und Betonflächen, zur Verwendung bei der Verlegung von Versorgungsleitungen u.ä.. "Werkzeugmaschine zum Bearbeiten von Steinen, Beton oder ähnlichen mineralischen Stoffen, Sägemaschine - sog. Fugenschneider"

DEBTI29492/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-05

Sog. Steinsäge, - aus einer mittels Elektromotor angetriebenen Diamanttrennscheibe mit Trennscheibenschutz und stufenloser Schnittwinkelverstellung (zwischen 45° und 90°), montiert an einen Arbeitstisch mit vier Standfüßen, kugelgelagertem Schubtisch, integrierter Pumpe, Gummischürze zur Spritz- wasserrückführung, Kühlwasserzuführung, Sediment- und Schlammabscheider (Abbildung siehe Anlage), - mit einer Abmessung (L x B x H) von ca. 1100 x 575 x 1180 mm, einer Leistung von 2200 W und einem Gewicht von 70 kg, - zum präzisen Schneiden von mineralischen und gebrannten Materialien, wie z.B. Betonpflaster, Klinker, Randsteinen, Fliesen, Terrassenplatten, Natursteinpflaster, Kalksandstein oder Dachziegeln. "Werkzeugmaschine zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton oder ähnlichen mineralischen Stoffen, Sägemaschine - sog. Steinsäge"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8464

Zu Unterposition 8464 10: Zu dieser Unterposition gehören die in Teil I Buchstabe A der Erläuterungen zu Pos. 8464 beschriebenen Säge- und Trennmaschinen.

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8464.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 8464.10.00.00 umfasst Sägemaschinen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8464.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 8464.10.00.00 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8464.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 846410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8464.10.00.00?

8464.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8464.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

8464.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8464 Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas > 846410 Sägemaschinen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8464.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8464.10.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI50541/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8464.10.00.00?

TARIC-Code 8464.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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