Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8466.20.20: Werkstückhalter, werkstückgebundene Vorrichtungen; Vorrichtungssätze zum…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8466.20.20 steht für Werkstückhalter, werkstückgebundene Vorrichtungen; Vorrichtungssätze zum Zusammenstellen von werkstückgebundenen Vorrichtungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8466.20.20 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8466.20.20
Drittlandszoll
1,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8466Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art
  3. 8466.20Werkstückhalter
  4. 8466.20.20Werkstückhalter, werkstückgebundene Vorrichtungen; Vorrichtungssätze zum Zusammenstellen von werkstückgebundenen Vorrichtungen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8466.20.20

HS-Code8466.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8466.20.208 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1B003Tools, dies, moulds or fixtures, for "superplastic forming" or "diffusion bonding" titanium, aluminium or their alloys, specially designed for the manufacture of any of the following:
  • 1B003Tools, dies, moulds or fixtures, for "superplastic forming" or "diffusion bonding" titanium, aluminium or their alloys, specially designed for the manufacture of any of the following:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI22410/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-10-06

Spannbacke - spezifisch, an das Werkstück (Sanitärarmatur) angepasstes Erzeugnis aus unedlem Metall (Abbildung siehe Anlage), - zum Einbau in einen Werkstückhalter bestimmt, zur Fixierung des Werkstücks (Sanitärarmatur) für die weitere Bearbeitung. "Teil, erkennbar ausschließlich für Werkstückhalter bestimmt, für eine werkstückgebundene Vorrichtung - sog. Spannbacke"

DEBTI19246/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-08

Sog. Sockel, - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten, spezifisch, annähernd L-förmigen Werkstück (Ab- messungen: Länge: 79 mm, Höhe: 58,5 mm) aus Aluminium-Guss (Silafont 30, AlSi9Mg), mit einer zylindrischen Erhebung (Höhe: 54 mm, Durchmesser: 34 mm) mit einer zentrischen Bohung (Durch- messer: 16 mm), an beiden Seiten mit einer Bohrung mit Gewinde (M8), an einer Seite mit einer Be- festigungsschraube verbunden, am Fuß mit einer Bohrung (Durchmesser: 4 mm) sowie einer Bohrung mit Gewinde (M8) und einer Befestigungsschraube (Abbildung siehe Anlage), - zur Verwendung als Funktionskomponente eines Werkstückhalters, - zur Befestigung des Werkstückhalters an einer Spiegelschweißmaschine. "Teil, erkennbar ausschließlich für Werkstückhalter bestimmt - sog. Sockel"

DEBTI11807/21-3Erteilt von DEGültig bis 2024-06-06

Werkstückhalter - speziell gefertigtes, gabelförmiges Erzeugniss aus unedlem Metall mit Verstellmechanik (Abbildung siehe Anlage), - zur Fixierung und Ausrichtung von Rohren in einer Thermoschweißmaschine zum Anbringen von Thermmuffen. "Werkstückhalter, werkstückgebundene Vorrichtung - sog. Abstützprisma"

DEBTI11807/21-2Erteilt von DEGültig bis 2024-06-06

Werkstückhalter - speziell gefertigtes, gabelförmiges Erzeugniss aus unedlem Metall mit Grundplatte (Abbildung siehe Anlage), - zur Fixierung und Ausrichtung von Rohren in einer Thermoschweißmaschine zum Anbringen von Thermmuffen. "Werkstückhalter, werkstückgebundene Vorrichtung - sog. Abstützprisma"

DEBTI11807/21-4Erteilt von DEGültig bis 2024-06-06

Werkstückhalter - speziell gefertigtes Erzeugniss aus unedlem Metall mit Klemmbacken und Verstellmechanik (Abbildung siehe Anlage), - zur Fixierung und Ausrichtung von Rohren in einer Thermoschweißmaschine zum Anbringen von Thermmuffen. "Werkstückhalter, werkstückgebundene Vorrichtung - sog. Abstützung"

DEBTI11807/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-06-06

Werkstückhalter - speziell gefertigtes, gabelförmiges Erzeugnisses aus unedlem Metall, je nach Ausführung für unterschiedliche Rohrdurchmesser geeignet (Abbildung siehe Anlage), - zur Fixierung und Ausrichtung von Rohren in einer Thermoschweißmaschine zum Anbringen von Thermmuffen. "Werkstückhalter, werkstückgebundene Vorrichtung - sog. Abstützgabel"

DEBTI11796/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-06-02

Werkstückhalter, Artikelnummer 356.100.00.1, 356.102.00.1 und 356.103.00.1 - in Form eines ringförmigen Erzeugnisses aus unedlem Metall mit Spannmechanismus, je nach Ausführung mit unterschiedlichem Durchmesser (Abbildung siehe Anlage), - zur Fixierung und Ausrichtung von Rohren in einer Thermoschweißmaschine zum Anbringen von Thermmuffen. "Werkstückhalter, werkstückgebundene Vorrichtungen - sog. Runddrückring"

DEBTI11852/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-06-02

Werkstückhalter, Artikelnummer 359.809.00.1, 359.811.00.1, 359.812.00.1, 359.813.00.1, 359.814.00.1, 359.817.00.1, 359.818.00.1, 359.820.00.1, 359.822.00.1, 359.835.00.1, 359.836.00.1 und 359.884.00.1 - in Form einer nahezu rechteckigen Platte mit einer kreisförmigen Aussparung sowie einem Spannmechanismus mit Hebel, je nach Ausführung mit unterschiedlichem Durchmesser, - zum Fixieren und Ausrichten von PE-Rohren und Formstücken in einer Spiegelschweißmaschine. "Werkstückhalter, werkstückgebundene Vorrichtungen - sog. Aufspannplatte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8466

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören vorbehaltlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe Erläuterungen zu Abschnitt XVI, Allgemeines) und mit Ausnahme der Werkzeuge des Kapitels 82: A) Teile der Maschinen der Positionen 8456 bis 8465. B) Zubehör für diese Maschinen, d. h. auswechselbare Ausrüstungsgegenstände, welche die genannten Maschinen der auszuführenden Arbeit anpassen, Vorrichtungen, die den Maschinen zusätzlich Bearbeitungsmöglichkeiten oder eine höhere Präzision geben und Vorrichtungen, die es ermöglichen, eine im Zusammenhang mit der Hauptfunktion der Maschinen stehende Sonderarbeit auszuführen. C) Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge oder Werkzeugmaschinen, aller Art. Zu den hier erfassten Teilen und Zubehör gehören u. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8466.20.20?

Die Zolltarifnummer 8466.20.20 umfasst Werkstückhalter, werkstückgebundene Vorrichtungen; Vorrichtungssätze zum Zusammenstellen von werkstückgebundenen Vorrichtungen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8466.20.20?

Der Drittlandszollsatz für 8466.20.20 beträgt 1,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8466.20.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 846620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8466.20.20?

8466.20.20 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8466.20.20 im Zolltarif eingeordnet?

8466.20.20 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8466 Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art > 846620 Werkstückhalter. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8466.20.20?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8466.20.20 erfasst, zum Beispiel DEBTI22410/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8466.20.20 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8466.20.20 gibt es eine indikative Korrelation zu 1B003, 1B003. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8466.20.20?

KN-Code 8466.20.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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