Zolltarifnummer 8466.91.95: Teile und Zubehör, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8466.91.95 steht für Teile und Zubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8466.91.95 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8466.91.95
- Drittlandszoll
- 1,2 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- 8466Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art
- 8466.91andere, für Maschinen der Position 8464
- 8466.91.95Teile und Zubehör, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8466.91.95
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 2B008'Compound rotary tables' and "tilting spindles", specially designed for machine tools, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Führungschiene (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch gefertigtes Erzeugnis aus unedlem Metall mit speziellen Führungshilfen - zur Integration in ein Wandsägesystem für mineralische Stoffe um einen geführten Schnitt zu sicherzustellen. "Teil, erkennbar ausschließlich für eine Maschine der Position 8464 bestimmt, nicht aus Eisen oder Stahl, gegossen - Führungschiene"
Podporna rezalna miza iz aluminijaste zlitine v obliki kvadrata dimenzij 250 x 250 in z debelino 15 mm. Na površini mize, ki je izdelana v dimenzijah visoke natančnosti, je večje število okroglih lukenj premera 0,8 mm. Vsi štirje vogali so odrezani pod kotom 45 stopinj. Po robu je simetrično izvrtanih 12 lukenj večjega premera. Miza je površinsko obdelana s finim brušenjem in postopkom trdega anodiziranja, s katerim je dosežena visoka odpornost proti obrabi in koroziji. Uporablja se s strojem za razrez keramičnih zložkov, zato predstavlja njegov del.
Bohrsäule (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Grundgestell aus unedlem Metall, Schlitten mit Schlittenführung und Handrad, schwenkbar, - zur Aufnahme und Verwendung als Maschinenständer für ein Kernbohrgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Herstellung von Kernbohrungen in Beton, Mauerwerk, Naturstein und anderen mineralischen Werstoffen. "Teil, erkennbar ausschließlich für eine Maschine der Position 8464 bestimmt, kein Gusserzeugnis - Bohrsäule"
Doppelsäulen-Bohrsäule - im Wesentlichen aus einer Bohrtraverse, Verbundungswelle, zwei Bohrsäulen und zwei Schlitten, - zur Aufnahme und Verwendung als Maschinenständer für ein Kernbohrgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA) für Kernbohrungen in Beton, Mauerwerk, Naturstein und anderen mineralischen Werkstoffen. "Teil, erkennbar ausschließlich für eine Maschine der Position 8464 bestimmt, kein Gusserzeugnis - Doppelsäulen-Bohrsäule"
Bohrsäule (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Grundgestell aus unedlem Metall, mit arretierbaren Vorschubschlitten in Form einer Rollenführung mit Exzentereinstellung, schwenkbar, - zur Aufnahme und Verwendung als Maschinenständer für ein Kernbohrgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA) für Kernbohrungen in Beton, Mauerwerk, Naturstein und anderen mineralischen Werkstoffen. "Teil, erkennbar ausschließlich für eine Maschine der Position 8464 bestimmt, kein Gusserzeugnis - sog. Bohrsäule"
Bohrsäule (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Grundgestell aus unedlem Metall, mit arretierbaren Vorschubschlitten in Form einer Rollenführung mit Exzentereinstellung, schwenkbar, - zur Aufnahme und Verwendung als Maschinenständer für ein Kernbohrgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA) für Kernbohrungen in Beton, Mauerwerk, Naturstein und anderen mineralischen Werkstoffen. "Teil, erkennbar ausschließlich für eine Maschine der Position 8464 bestimmt, kein Gusserzeugnis - Bohrsäule"
Bohrsäule (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Grundgestell aus unedlem Metall, Schlitten mit Schlittenführung und Handrad, schwenkbar, - zur Aufnahme und Verwendung als Maschinenständer für ein Kernbohrgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA) für Kernbohrungen in Beton, Mauerwerk, Naturstein und anderen mineralischen Werkstoffen. "Teil, erkennbar ausschließlich für eine Maschine der Position 8464 bestimmt, kein Gusserzeugnis - Bohrsäule"
Sog. Bohrständer - aus Grundplatte aus unedlem Metall (Aluminium oder Stahl), schwenkbarer Bohrsäule mit Rollen-/Gleitführung und Motorwechselplatte (Abbildungen siehe Anlage), - zur Aufnahme und Verwendung als Maschinenständer für einen mobilen Bohr- motor (Kernbohrgerät; dieses nicht Gegenstand der vZTA) zur Herstellung von Bohrungen in Beton, Mauerwerk, Naturstein und anderen mineralischen Werk- stoffen, - erhältlich in verschiedenen Serien und Typen mit unterschiedlichen Abmessungen und Ausstattung (z. B. Vorschub, Libelle zur Ausrichtung, Schubgriff, Vakuumfuß oder Transporträder) für diverse Bohrmotor-Typen. "Teil, erkennbar ausschließlich für eine Maschine der Position 8464 bestimmt, kein Gusserzeugnis - sog. Bohrständer für Bohrmotor zum Bearbeiten von mineralischen Stoffen"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören vorbehaltlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe Erläuterungen zu Abschnitt XVI, Allgemeines) und mit Ausnahme der Werkzeuge des Kapitels 82: A) Teile der Maschinen der Positionen 8456 bis 8465. B) Zubehör für diese Maschinen, d. h. auswechselbare Ausrüstungsgegenstände, welche die genannten Maschinen der auszuführenden Arbeit anpassen, Vorrichtungen, die den Maschinen zusätzlich Bearbeitungsmöglichkeiten oder eine höhere Präzision geben und Vorrichtungen, die es ermöglichen, eine im Zusammenhang mit der Hauptfunktion der Maschinen stehende Sonderarbeit auszuführen. C) Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge oder Werkzeugmaschinen, aller Art. Zu den hier erfassten Teilen und Zubehör gehören u. …
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8466.91.95?
Die Zolltarifnummer 8466.91.95 umfasst Teile und Zubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8466.91.95?
Der Drittlandszollsatz für 8466.91.95 beträgt 1,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8466.91.95?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 846691. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8466.91.95?
8466.91.95 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8466.91.95 im Zolltarif eingeordnet?
8466.91.95 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8466 Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art > 846691 andere, für Maschinen der Position 8464. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8466.91.95?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8466.91.95 erfasst, zum Beispiel DEBTI35948/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8466.91.95 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8466.91.95 gibt es eine indikative Korrelation zu 2B008. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8466.91.95?
KN-Code 8466.91.95 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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