Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8467.91.00: Pneumatische, von Kettensägen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8467.91.00 steht für Pneumatische, von Kettensägen. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8467.91.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8467.91.00
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8467Pneumatische, hydraulische oder von eingebautem Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebene Werkzeuge, von Hand zu führen
  3. 8467.91von Kettensägen
  4. 8467.91.00Pneumatische, von Kettensägen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8467.91.00

HS-Code8467.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8467.91.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI10357/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

Druckstück (Abbildung siehe Anlage) - nach technischer Zeichnung spezifisch gefertigtes, annähernd rechteckiges Erzeugnis aus Kunststoff (Abmessungen ca. 12 x 11 x 0,8 mm), mit zwei abgerundeten Ecken, kreisförmiger Aussparung und spitz zulaufender Befestigungsvorrichtung, - zum Anbau an den Spannschieber / die Spannschraube einer Kettensäge, - zum Abdämpfen der Kraft auf das Gehäuse beim Spannen der Kette sowie als Abdeckung am Gehäuse zum Schutz vor Schmutz. "Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für Werkzeuge, von eingebautem Motor betriebenen, von Hand zu führen, von Kettensägen - Druckstück"

DEBTI21795/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-06

Gashebel für Motorsäge (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch, nach Werkzeichnung gefertigtes Erzeugnis aus Kunststoff (Polyoxymethylen) mit pass- genauen Aussparungen, Vertiefungen und Anschlussstücken, - zum Einbau in das Griffgehäuse einer benzinbetriebenen Motorsäge, - dient als Betätigungsvorrichtung für das Starten (Gasgeben) des Motors einer benzinbetriebenen Motorsäge. "Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für ein von Hand zu führendes Werkzeug mit eingebautem Motor, von Kettensägen"

DEBTI27075/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-15

Sog. Bremsband - in Form eines nach Werkzeichnung gefertigten, einmal gewickelten Bandes aus nichtrostendem Stahl (Durchmesser der Wicklung 80 mm; gestreckte Länge 475,73 mm), an einem Ende mit einer Aussparung zur Aufnahme eines Auslöse- hebels, am anderen Ende mit einer Aussparung und einem Zylinderstift, - zur Verwendung als verwendungsspezifischer Bestandteil einer sog. Brems- vorrichtung zum sofortigen Motorstop im Bedarfsfall in einer benzinbetriebenen, von Hand zu führenden Kettensäge. "Teil, erkennbar ausschließlich für ein von Hand zu führendes, von eingebautem Motor betriebenes Werkzeug bestimmt, von Kettensägen - sog. Bremsband für eine benzinbetriebene Kettensäge"

DEBTI26392/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-08

Sog. AV-Lagerstopfen, - aus einem maßhaltig nach Zeichung gefertigten, spezifisch geformten zylindrischen Werkstück (Durchmesser: 15,20 mm, Länge: 26,85 mm) aus glasfaserverstärktem Kunststoff (PA66-GF30), mit diversen Ausbuchtungen, an der Unterseite mit einem Außengewinde und einer zentrischen Bohrung (Durchmesser: 8,95 mm), an der Oberseite mit einem Griff und einer abgestuften zen- trischen Bohrung (Durchmesser: 5,25 auf 3,98 mm) versehen (Abbildung siehe Anlage), - formgenau zur Verwendung als Funktionselement in einem Anti-Vibrationssystem für Kettensägen, - zur Reduzierung der Vibration während des Betriebes einer Kettensäge. "Teil, erkennbar ausschließlich für Werkzeuge mit eingebautem Motor, von Hand zu führen, von Kettensägen - sog. AV-Vibrationsstopfen."

DEBTI14259/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-07-21

Sog. Einlage, - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten, Doppel-T-förmigen Werkstück (Abmessungen: 51,0 x 10,2 x 11,0 mm, Innenmaß: 8,0 x 4,6 mm) aus Aluminium (AlMgSi 0.5 F22) - Abbildung siehe Anlage -, - formgenau zur Verwendung als Füllstück zur Abdeckung einer freien Stelle an das Gehäuse einer Ket- tensäge angepasst, - zum Verhindern des Eintritts von Schmutz und Staub in das Innere der Kettensäge. "Teil, erkennbar ausschließlich für Werkzeuge mit eingebautem Motor, von Hand zu führen, von Ketten- sägen - sog. Einlage"

DEBTI7572/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-25

Tankverschluss für Benzin-Kettensäge - aus einer verwendungsspezifisch konzipierten, zylinderförmigen Kappe aus Kunststoff mit innenliegender Dichtung und angesetztem Seil mit Haken am Ende (Abbildung s. Anlage), - zum Einbau in eine benzinbetriebene Kettensäge, - zum Verschließen des Benzintanks. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich bestimmt für Werkzeuge mit eingebautem Motor, von Hand zu führen, für Kettensägen - Tankverschluss"

DEBTI6861/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-05-03

Hochentasteraufsatz, - in Form einer maschinenspezifischen Baugruppe aus Antriebseinheit, Schwert und Sägekette (Abbildung siehe Anlage), - zur Verwendung als Anwendungsvorsatz (Hochentastervorsatz) bei einem von Hand zu führenden, mittels Elektromotor betriebenen Werkzeugs. "Teil, erkennbar ausschließlich für ein von Hand zu führendes, von eingebautem Motor (elektrisch) betriebenes Werkzeug bestimmt, von Kettensägen - Hochentasteraufsatz"

DEBTI31178/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-10-17

Sog. Hochentasteraufsatz - aus einer maschinenspezifischen Motoreneinheit in Form eines Elektromotors mit Öltank, Kettenraddeckel, Sägeanschlag und Kettenspannung, - zur Verwendung als Anwendungsvorsatz (Hochentastervorsatz) bei einem von Hand zu führenden, mittels Elektromotor betriebenes Werkzeugs. "Teil, erkennbar ausschließlich für ein von Hand zu führendes, von eingebautem Motor (elektrisch) betriebenes Werkzeugs, von Kettensägen - sog. Hochentasteraufsatz"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8467

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Werkzeuge, in die ein Elektromotor, ein Druckluftmotor (oder ein durch Druckluft angetriebener Kolben), ein Kolbenverbrennungsmotor oder ein anderer Motor (z. B. eine kleine Wasserturbine) eingebaut ist. Der Druckluftmotor wird im Allgemeinen von einer externen Druckluftquelle angetrieben. Bei einem Kolbenverbrennungsmotor ist die Zündbatterie manchmal vom Werkzeug getrennt. Bei pneumatisch betriebenen Werkzeugen wird die Wirkung der Druckluft manchmal durch eine hydraulische Vorrichtung unterstützt (hydro- oder ölpneumatische Werkzeuge). Derartige Werkzeuge gehören nur dann zu dieser Position, wenn sie von Hand geführt werden können. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8467.91.00?

Die Zolltarifnummer 8467.91.00 umfasst Pneumatische, von Kettensägen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8467.91.00?

Der Drittlandszollsatz für 8467.91.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8467.91.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 846791. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8467.91.00?

8467.91.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8467.91.00 im Zolltarif eingeordnet?

8467.91.00 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8467 Pneumatische, hydraulische oder von eingebautem Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebene Werkzeuge, von Hand zu führen > 846791 von Kettensägen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8467.91.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8467.91.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI10357/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8467.91.00?

KN-Code 8467.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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