Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0: Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0 steht für Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8471.30.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8471.30.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8471Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 8471.30tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend
  4. 8471.30.00.00.0Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0

HS-Code8471.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8471.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8471.30.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8471.30.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

AusfuhrgenehmigungExport authorization: alle Bestimmungsländer
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A002hGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 4A001Electronic computers and related equipment, having any of the following and "electronic assemblies" and specially designed components therefor:
  • 4A003b"Digital computers", "electronic assemblies", and related equipment therefor, as follows and specially designed components therefor:
  • 4A005Systems, equipment, and components therefor, specially designed or modified for the generation, command and control, or delivery of "intrusion software".
  • 4A101Analogue computers, "digital computers" or digital differential analysers, other than those specified in 4A001.a.1., which are ruggedized and designed or modified for use in space launch vehicles specified in 9A004 or sounding rockets specified in 9A104.
  • 4A102Hybrid computers specially designed for modelling, simulation or design integration of space launch vehicles specified in 9A004 or sounding rockets specified in 9A104.
  • 4A506Quantum computers and related "electronic assemblies" and components therefor, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI28264/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-24

Tragbarer Rechner, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitung, Kabel, Netzteil und Tablet-PC (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, 4 GB Arbeitsspeicher, 64 GB Festspeicher, Grafik- und Audiobausteinen, sowie WLAN- und Bluetooth-Modul in einem 246 x 162 x 9,4 mm großen Gehäuse mit 10,1 Zoll Farbdisplay mit berührungsempfindlicher Oberfläche, Kamera, Speicherkartenslot, Akkumulator und Bedienelementen sowie USB- und Audio-Schnittstelle. Das 475 g schwere Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI25341/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-20

Tragbarer Rechner, sog. Tablet, - im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, flüchtigem (8 GB) und nicht flüchtigem (128 GB) Speicher in einem ca. 21,49 x 0,61 x 28,06 cm großen Aluminiumgehäuse mit 13"-Farbdisplay mit berührungsempfindlicher Oberfläche, WiFi- und Bluetooth-Modul, Webcam, Mikrofon, Lautsprecher und USB-Schnittstelle, - mit Betriebssystem, - mit interner Energiequelle und mit einem Gewicht von ca. 617 g, - verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar entsprechend den Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern, - in Form einer Warenzusammenstellung gemeinsam mit nicht charakterbestimmendem Beipack (Ladekabel, Dokumentation) für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI19912/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-31

Tragbarer Rechner, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitung, Stift, Kabel, Netzteil und Tablet-PC (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, 4 GB Arbeitsspeicher, 128 GB Festspeicher, Grafik- und Audiobausteinen, sowie WLAN- und Bluetooth-Modul in einem ca. 16,6 x 0,7 x 25,5 cm großen Gehäuse mit 11 Zoll Farbdisplay mit berührungsempfindlicher Oberfläche, Kamera, Speicherkartenslot, Akkumulator und Bedienelementen sowie USB- und Audio-Schnittstelle. Das 465 g schwere Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI44630/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-05

Tragbarer Rechner (Tablet), im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, 32 GB Festspeicher, Grafik- und Audiobausteinen sowie WLAN- und Bluetooth-Modul in einem Gehäuse (Abmessungen: 244.5 x 154.3 x 7.0 mm, Gewicht: 465 g) mit einem berührungsempfindlichen 10,4 Zoll (26,31 cm) Farb-Display, zwei integrierten Kameras für Foto- und Videoaufnahmen, Lautsprecher, Bedienelementen, Akkumulator, einem USB-2.0-Anschluss, einem Kopfhöreranschluss und einem Anschluss für MicroSD. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI44618/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-05

Tragbarer Rechner (Tablet), im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, 32 GB Festspeicher, Grafik- und Audiobausteinen sowie WLAN- und Bluetooth-Modul in einem Gehäuse (Abmessungen: 157,4 x 247,6 x 7,0 mm, Gewicht: 476 g) mit einem berührungsempfindlichen 10,4 Zoll (26,4 cm) Farb-Display, zwei integrierten Kameras für Foto- und Videoaufnahmen, Lautsprecher, Bedienelementen, Akkumulator, einem USB-2.0-Anschluss, einem Kopfhöreranschluss und einem Anschluss für MicroSD. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI46729/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-01

Tragbarer Rechner, im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Grafik- und Audiobausteinen, Festplattenlaufwerk, 14 Zoll Bildschirm, Tastatur, Touchpad und Akkumulator in einem gemeinsamen, 327 x 241 x 199 mm großen Gehäuse mit Mikrofon-, Audio-, HDMI-, Stromversorgungs-, Ethernet-, USB-Anschluss und SD-Kartenleser. Das ca. 2 kg schwere Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI36183/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-15

Tragbarer Rechner (Tablet), im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, 32 GB Festspeicher, Grafik- und Audiobausteinen sowie WLAN- und Bluetooth-Modul in einem Gehäuse (Abmessungen: 246,8 x 161,9 x 6,9 mm, Gewicht: 508 g) mit einem berührungsempfindlichen 10,5 Zoll Farb-Display, zwei integrierten Kameras für Foto- und Videoaufnahmen, Lautsprecher, Bedienelementen, Akkumulator sowie einem USB 2.0 - Anschluss. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend" eingereiht. Anlage: eine Abbildung

DEBTI26162/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-02-11

Tragbarer Rechner, sog. Erweiterte-Realität-Brille, im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Festspeicher, Grafik- und Audiobausteinen sowie WLAN- und Bluetooth-Modul in einem brillenförmigen Gehäuse mit Kameras, Mikrofon, Lautsprecher, Akkumulator, USB-Anschluss und einem Display mit durchsichtigen holografischen Linsen. Das 579 g schwere Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine mit einem Gewicht von weniger als 10 kg, aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8471

Zu Unterposition 8471 30: Zu dieser Unterposition gehören tragbare digitale automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger. Diese mit einem Flachbildschirm ausgestatteten Geräte können auch ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden und besitzen häufig ein Modem oder andere Mittel zur Herstellung der Verbindung mit einem Netzwerk.

Pos. 8471

Zu Unterposition 8471 30: 1. Elektronische Datenbank in Palm-Bauart (Abmessungen 11,5 cm x 7,7 cm x 1 cm, Gewicht: 115 g) in einer Zusammenstellung für den Einzelhandel, mit Verbindungsstation und Software. Die Vorderseite des Gerätes beinhaltet einen Berührungsbildschirm (sog. Touch-Screen) mit einem integriertem Schreibbereich und verschiedenen Funktionstasten. Das Gerät wird mit einer Verbindungsstation für das Aufladen und zur Datenübertragung, einem Schreibstift aus Metall, einem Ersatzstift aus Kunststoff, einer CD-ROM mit Installations-Software (diese ist für die Installation auf einer Datenverarbeitungsmaschine (evtl. PC) bestimmt, um einen Datenaustausch mit der Datenbank zu ermöglichen), einem Benutzer- und einem Anwendungshandbuch, einem eingebauten wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Akku, einem DB-25 Anschluss und einer Schutzhülle geliefert. …

Pos. 8471

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Die als Grafiktablett oder Digitalisierbrett bezeichnete Ware besteht aus einem flachen Kunststoffgehäuse, in dem sich elektronische und elektrische Bauelemente wie Prozessoren, gedruckte Schaltungen und Schnittstellenschaltungen befinden. Die quadratische Oberfläche des Gerätes, deren aktiver Bereich etwa 28 x 28 cm beträgt, ist mit einem Menü-Overlay versehen. Das Tablett ist mit einem Abtaststift ausgestattet und wird über ein Kabel unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. …

Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 8779 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0 umfasst Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8471.30.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8471.30.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8471.30.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847130. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0?

8471.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8471.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8471.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 847130 tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8471.30.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8471.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI28264/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8471.30.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8471.30.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A002h, 3A502, 4A001, 4A003b, 4A005, 4A101, 4A102, 4A506. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0?

Warennummer 8471.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.