Zolltarifnummer 8471.41.00.00.0: Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8471.41.00.00.0 steht für Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8471.41.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8471.41.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- 8471Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 8471.41mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend
- 8471.41.00.00.0Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8471.41.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 3A002hGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 4A001Electronic computers and related equipment, having any of the following and "electronic assemblies" and specially designed components therefor:
- 4A003b"Digital computers", "electronic assemblies", and related equipment therefor, as follows and specially designed components therefor:
- 4A004Computers as follows and specially designed related equipment, "electronic assemblies" and components therefor:
- 4A005Systems, equipment, and components therefor, specially designed or modified for the generation, command and control, or delivery of "intrusion software".
- 4A101Analogue computers, "digital computers" or digital differential analysers, other than those specified in 4A001.a.1., which are ruggedized and designed or modified for use in space launch vehicles specified in 9A004 or sounding rockets specified in 9A104.
- 4A102Hybrid computers specially designed for modelling, simulation or design integration of space launch vehicles specified in 9A004 or sounding rockets specified in 9A104.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Automatische Datenverarbeitungsmaschine (Artikel-Nr.: 0000/9224), in Form einer Warenzusammenstellung aus Pad, Netzkabel, USB auf Ethernet-Adapter, WLAN-Antenne und Bedienungsanleitung. Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Festspeicher, WLAN- und Bluetooth-Modul sowie Grafik- und Audiobausteinen in einem 58,00 x 35,00 x 7,00 cm großen Gehäuse mit berührungsempfindlichem 24 Zoll Bildschirm, Speicherkartenslot sowie USB- und HDMI-Schnittstellen. Sie verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als „automatische Datenverarbeitungsmaschine mit mindestens einer Zentraleinheit sowie einer Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend“ eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Automatische Datenverarbeitungsmaschine, im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Festspeicher, WLAN- und Bluetooth-Modul sowie Grafik- und Audiobausteinen in einem Gehäuse mit berührungsempfindlichem Bildschirm sowie Chipkartenleser, USB-, Audio-, RJ45- und Stromversorgungsanschluss. Das an spezifischen Halterungen zu montierende Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "automatische Datenverarbeitungsmaschine, nicht tragbar, eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Sog. Tablet-PC "TD-1050", im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, 2 GB Arbeitsspeicher, 8 GB Festspeicher, Grafik- und Audiobausteinen, WLAN- sowie NCF-Modul in einem 261,1 x 193,3 x 27 mm großen Gehäuse mit 10,1 Zoll Farbdisplay mit berührungsempfindlicher Oberfläche, Speicherkartenslot für Micro SDHC, Kamera sowie USB-, Ethernet- und Audio-Anschluss sowie 12 Volt-Stromanschlussbuchse. Das 710 g schwere Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist nach den Angaben der Antragstellerin frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Der Tablet-PC verfügt nicht über eine eigene Stromquelle und ist bestimmt zur Wandmontage (somit kein tragbarer Rechner), er ist hard- und softwareseitig nicht eingeschränkt. Die Ware wird als "nicht tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine, bestehend aus einer Zentraleinheit, einer Eingabe- und einer Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Automatische Datenverarbeitungsmaschine, sog. Panel PC, in Form einer unvollständigen Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor in einem 277,6 x 228,8 x 82 mm großen Aluminiumgehäuse mit berührungsempfindlichem 15'' Bildschirm, Speicherkartenslot, Festplattenschacht sowie USB-, COM-, DVI- und Ethernet-Schnittstellen. Das vollständige, an der Wand zu montierende Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "automatische Datenverarbeitungsmaschine, nicht tragbar, eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Automatische Datenverarbeitungsmaschine, im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Speicher, Grafik- und Audiobausteinen in einem Kunststoffgehäuse mit einem 15'' großen, berührungsempfindlichem Bildschirm, fest montiertem Tragarm, Lautsprecher, Chipkartenleser, Speicherkartenslot sowie USB-, Ethernet-, VGA- und COM-Anschluss. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "automatische Datenverarbeitungsmaschine, nicht tragbar, eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend" eingereiht.
Automatische Datenverarbeitungsmaschine, sog. Single Board Computer mit Touch-Display, im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Speicher sowie Grafik- und Audiobausteinen in einem Gehäuse mit berührungsempfindlichem Bildschirm, Speicherkartenslot sowie diversen Schnittstellen, wie z.B. USB, RS232, Audio und Video. Das zum Einbau bestimmte Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "automatische Datenverarbeitungsmaschine, nicht tragbar, eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
All-In-One-Gerät, sog. 42'' Shoe clean AIO, in Form einer zusammengesetzten Ware aus Schuhputzmaschine und automatischer Datenverarbeitungsmaschine (charakterbestimmend im Hinblick auf den Wert) in einem 1850 x 800 mm großen Gehäuse. Der Computer besteht im Wesentlichen aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Festspeicher, WLAN-Modul sowie Grafik- und Audiobausteinen in dem Gehäuse mit berührungsempfindlichem 42'' Bildschirm und Ethernet-Schnittstelle. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "automatische Datenverarbeitungsmaschine, nicht tragbar, eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Zusammengesetzte Ware aus Spiegel und automatischer Datenverarbeitungsmaschine, sog. 10,1'' Mirror, ohne charakterbestimmenden Bestandteil. Das Erzeugnis besteht aus einem Spiegel aus metallisiertem Glas mit einer integrierten Datenverarbeitungsmaschine, im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Festspeicher, WLAN-Modul sowie Grafik- und Audiobausteinen in dem Gehäuse mit berührungsempfindlichem 10,1'' Bildschirm und Ethernet-Schnittstelle. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Die Ware wird als "automatische Datenverarbeitungsmaschine, nicht tragbar, eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8471 41: 1. Interaktives Konferenzterminal, bestehend aus einem berührungsempfindlichen Flachbildschirm, einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (ADV), Lautsprechern, Mikrofonen und Ein- und Ausgangsanschlüssen im gleichen Gehäuse. Das Produkt vereint die Funktionen eines elektronischen Whiteboards, eines Konferenzterminals und einer ADV-Maschine. Es ist programmierbar und in der Lage, ADV-Maschinenanwendungen herunterzuladen und auszuführen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 6 a) zu Kapitel 84) und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Die als Grafiktablett oder Digitalisierbrett bezeichnete Ware besteht aus einem flachen Kunststoffgehäuse, in dem sich elektronische und elektrische Bauelemente wie Prozessoren, gedruckte Schaltungen und Schnittstellenschaltungen befinden. Die quadratische Oberfläche des Gerätes, deren aktiver Bereich etwa 28 x 28 cm beträgt, ist mit einem Menü-Overlay versehen. Das Tablett ist mit einem Abtaststift ausgestattet und wird über ein Kabel unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 8779 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Dezember 2011, Rechtssache VII R 70/10 Einreihung von sog. „Embedded Modules“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz (RN 7, RN 9, RN 12, RN 17): Ein als Embedded Module bezeichneter elektronischer Rechner in Gestalt einer gedruckten Schaltung im sog. ETX-Standard, der mit Prozessor, Chipsatz sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen versehen ist und der u.a. über vier ETX-Schnittstellen-anschlüsse, einen Stecksockel für ein DDR-SDRAM Speichermodul, zwei ATA-Anschlüsse für eine Festplatte sowie einen 2 Megabyte Flashspeicher verfügt, ist als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Unterpos. 8471 50 00 KN einzureihen. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8471.41.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 8471.41.00.00.0 umfasst Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8471.41.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8471.41.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8471.41.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847141. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8471.41.00.00.0?
8471.41.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8471.41.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8471.41.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 847141 mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8471.41.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8471.41.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI41216/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8471.41.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8471.41.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A002h, 3A502, 4A001, 4A003b, 4A004, 4A005, 4A101, 4A102. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8471.41.00.00.0?
Warennummer 8471.41.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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