Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8471.50.00.00.0: Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49)…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8471.50.00.00.0 steht für Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8471.50.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8471.50.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8471Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 8471.50Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten
  4. 8471.50.00.00.0Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8471.50.00.00.0

HS-Code8471.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8471.50.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8471.50.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8471.50.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

AusfuhrgenehmigungExport authorization: alle Bestimmungsländer
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A002hGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 4A001Electronic computers and related equipment, having any of the following and "electronic assemblies" and specially designed components therefor:
  • 4A003b"Digital computers", "electronic assemblies", and related equipment therefor, as follows and specially designed components therefor:
  • 4A004Computers as follows and specially designed related equipment, "electronic assemblies" and components therefor:
  • 4A005Systems, equipment, and components therefor, specially designed or modified for the generation, command and control, or delivery of "intrusion software".
  • 4A101Analogue computers, "digital computers" or digital differential analysers, other than those specified in 4A001.a.1., which are ruggedized and designed or modified for use in space launch vehicles specified in 9A004 or sounding rockets specified in 9A104.
  • 4A102Hybrid computers specially designed for modelling, simulation or design integration of space launch vehicles specified in 9A004 or sounding rockets specified in 9A104.

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI25484/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-26

Sog. Displayrechner, im Wesentlichen bestehend aus einer mit Prozessor, Speicher, Grafikbausteinen und mit weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung, in einem quaderförmigen Gehäuse in den Abmaßen von ca. 27,5 x 4,3 x 16,5 cm, - mit Anschlüssen für u.a. Ethernet und speziellem Steckanschluss zum bestimmungsgemäßen Anschluss an einen Monitor (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), - dient als verteilte Verarbeitungseinheit zum modularen Anbau an einen Monitor und zur Nutzung in einem von einem Zentralcomputer abhängigen Gesamtsystem. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenver- arbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. Die Ware wird als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" eingereiht.

DEBTI33752/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-01

Computerplatine, im Wesentlichen bestehend aus einer 95 x 95 mm großen gedruckten Schaltung, die mit Prozessor, Chipsatz, Controller, Speicher sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückt und mit diversen Schnittstellen (USB, PCIe, PEG, SATA, UART, SPI-Bus u.a.) ausgestattet ist. Die Platine ist für den Betrieb mit verschiedenen Betriebssystemen vorgesehen. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. Die Ware wird als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" eingereiht.

DEBTI20777/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-05

Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, - im Wesentlichen bestehend aus einer gedruckten Schaltung mit Prozessor, flüchtigem und nicht flüchtigem Speicher, Wi-Fi-Modul und weiteren aktiven und passiven Bauelementen in einem annähernd quaderförmigen, ca. 180 x 30 x 195 mm großen Gehäuse mit USB-, Displayport-, HDMI-, Netzwerk- und Audioschnittstellen und zwei Antennen auf der einen Seite (Frontpanel) und einer 80-Pin-JAE-Schnittstelle auf der gegenüberliegenden Seite (Backpanel), - mit installiertem Betriebssystem, - bestimmt zum Einbau in ein interaktives Whiteboard zur Funktionserweiterung. Die Ware verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar entsprechend den Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen entsprechend den Anweisungen des Benutzers durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Sie ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Ware ist als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI6439/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-24

Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, - im Wesentlichen bestehend aus einem annähernd quaderförmigen, ca. 16,5 x 46 x 44,6 cm großen Computertower (Gehäuse) mit integriertem Mainboard mit Prozessor, flüchtigem DDR4-Arbeitsspeicher und nicht flüchtigem SSD-Speicher mit vorinstalliertem Betriebssystem und einem Netzteil zur Stromversorgung, - ausgestattet u. a. mit USB-, Mikrofon-, Ethernet- und Audio-Schnittstellen. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar entsprechend den Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen entsprechend den Anweisungen des Benutzers durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Ware ist als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI15977/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-10

Zentraleinheit, im Wesentlichen bestehend aus einer mit Prozessor, Controller, Speicher sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 475 x 442 x 176 mm großen Gehäuse mit Ethernet- und USB-Schnittstellen. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. Die Ware wird als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" eingereiht.

DEBTI9028/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-05-14

Computer-on-Module, im Wesentlichen bestehend aus einer mit Prozessor, Chipsatz, Controller, Speicher sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten, 125 x 95 mm großen, gedruckten Schaltung mit diversen Schnittstellen (seriell, USB, PCI, SATA u.a.), realisiert mittels Anschlusssteckerleiste zum Baseboard (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. Die Ware wird als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI2809/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-18

Datenverarbeitungseinheit, sog. Embedded PC, in Form einer unvollständigen Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer gedruckten Schaltung mit Prozessor sowie Sound- und Grafikbausteinen in einem 217,5 x 45 x 148 mm großen Gehäuse mit Festplattenschacht, Status-LEDs, Speicherkartenslot sowie USB-, Ethernet-, COM-, Audio- und Video-Schnittstellen. Das vollständige Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. Die Ware wird als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI25845/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-01-21

Datenverarbeitungseinheit, im Wesentlichen bestehend aus einer gedruckten Schaltung mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Eingabe- und Ausgabe- sowie Kontroll-, Grafik-, Audio- und Netzwerkbausteinen sowie Festspeicher in einem 165 x 85 x 20 mm großen Gehäuse mit Bedientasten, Status-LEDs, Fingerabdrucksensor sowie USB-, Audio- und Stromversorgungsanschluss. Das Gerät verfügt über Speicher für Datenverarbeitungsprogramme und Daten, ist frei programmierbar nach Benutzeranforderungen, vermag Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durchzuführen und ist in der Lage, den Programmablauf durch logische Entscheidungen selbst zu ändern. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen oder zu liefern. Die Ware wird als "Verarbeitungseinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8471

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Die als Grafiktablett oder Digitalisierbrett bezeichnete Ware besteht aus einem flachen Kunststoffgehäuse, in dem sich elektronische und elektrische Bauelemente wie Prozessoren, gedruckte Schaltungen und Schnittstellenschaltungen befinden. Die quadratische Oberfläche des Gerätes, deren aktiver Bereich etwa 28 x 28 cm beträgt, ist mit einem Menü-Overlay versehen. Das Tablett ist mit einem Abtaststift ausgestattet und wird über ein Kabel unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. …

Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 8779 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. …

Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Dezember 2011, Rechtssache VII R 70/10 Einreihung von sog. „Embedded Modules“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz (RN 7, RN 9, RN 12, RN 17): Ein als Embedded Module bezeichneter elektronischer Rechner in Gestalt einer gedruckten Schaltung im sog. ETX-Standard, der mit Prozessor, Chipsatz sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen versehen ist und der u.a. über vier ETX-Schnittstellen-anschlüsse, einen Stecksockel für ein DDR-SDRAM Speichermodul, zwei ATA-Anschlüsse für eine Festplatte sowie einen 2 Megabyte Flashspeicher verfügt, ist als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Unterpos. 8471 50 00 KN einzureihen. …

Pos. 8471

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Bereich Mechanik/Verschiedenes (455. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 2. bis 4. Juli 2008): DVD-Laufwerke und DVD-Player DVD-Laufwerke von der ausschließlich oder hauptsächlich in Verbindung mit einer automa­tischen Datenverarbeitungsmaschine verwendeten Art, sind in die Position 8471 in Anwen­dung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomen­klatur und Anmerkung 5 (C) zu Kapitel 84 einzureihen. DVD-Player, die entwickelt wurden, um für die Videowiedergabe auf Fernsehgeräten oder Monitoren verwendet zu werden, sind in die Position 8521 in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8471.50.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8471.50.00.00.0 umfasst Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8471.50.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8471.50.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8471.50.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847150. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8471.50.00.00.0?

8471.50.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8471.50.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8471.50.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 847150 Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8471.50.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8471.50.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI25484/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8471.50.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8471.50.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A002h, 3A502, 4A001, 4A003b, 4A004, 4A005, 4A101, 4A102. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8471.50.00.00.0?

Warennummer 8471.50.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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