Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8471.60.60.00.0: Tastaturen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8471.60.60.00.0 steht für Tastaturen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8471.60.60.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8471.60.60.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8471Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 8471.60Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten
  4. 8471.60.60Tastaturen
  5. 8471.60.60.00.0Tastaturen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8471.60.60.00.0

HS-Code8471.606 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8471.60.608 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8471.60.60.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8471.60.60.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 5A002"Information security" systems, equipment and components, as follows:
  • 5A003Systems, equipment and components, for non-cryptographic "information security", as follows:
  • 5A004Systems, equipment and components for defeating, weakening or bypassing "information security", as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI42135/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-03

Mechanische Tastatur, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitung, Tastenkappenheber und einer den Charakter der Zusammenstellung im Hinblick auf die Verwendung bestimmenden, noch nicht zusammengesetzten Ware aus Tastatur und Kabel. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung mit Leiterbahnenmatrix in einem 293 x 103 x 40,3 mm großen Gehäuse mit alphanumerischen Tasten, welche jeweils aus einem Schalter und einer Feder in einem Gehäuse mit Tastenkappe bestehen. Das Gerät ist an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Eingabeeinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Tastatur" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI30050/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-01-30

Tastatur, sog. USB Keyboard Case mit Schutzhülle für Tablets, in Form einer zusammengesetzten Ware, aus einem etuiähnlichen Behältnis und einer Tastatur (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das etuiähnliche, ca. 28,5 x 19,3 x 2,7 cm große Behältnis aus Kunstleder ist mit vier speziell geformten Zughacken als Halterungen zur Aufnahme eines Tablet-PC (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) sowie einer Aufstellvorrichtung ausgestattet. Die Tastatur besteht im Wesentlichen aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung mit Funktions-, Cursorsteuer- und alphanumerischen Tasten und einem fest angeschlossenen Anschlusskabel mit einem Micro-USB-Anschlussstecker. Die Tastatur ist auf der unteren Innenseite des Etuis dauerhaft und fest integriert Die Tastatur ist unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer von System verwendbaren Form zu liefern. Die in einer Kunststofffolie verpackte Ware wird als "Eingabeeinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Tastatur" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI30057/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-01-30

Tastatur, sog. Bluetooth Keyboard für Tablets, im Wesentlichen bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung mit einem Bluetooth-Modul, Funktions-, Cursorsteuer- und alphanumerischen Tasten in einem gemeinsamen Kunststoffgehäuse. Das 24,7 x 14,9 x 0,5 cm große Gerät ist mittels Bluetooth unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu liefern. Die in einer Kunststofffolie verpackte Ware wird als "Eingabeeinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Tastatur" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI30061/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-01-30

Tastatur, sog. Bluetooth Keyboard Case mit Schutzhülle für Tablets, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, aus einem etuiähnlichen Behältnis und einer Tastatur (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das etuiähnliche, ca. 27,6 x 19,8 x 2,6 cm große Behältnis aus Kunstleder ist mit vier speziell geformten Zughacken als Halterungen zur Aufnahme eines Tablet-PC (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) sowie einer Aufstellvorrichtung ausgestattet. Die Tastatur besteht im Wesentlichen aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung mit Funktions-, Cursorsteuer- und alphanumerischen Tasten. Die Tastatur kann einzeln verwendet werden oder mittels integrierter Magnete auf der unteren Innenseite des Etuis flexibel befestigt werden. Die Tastatur dient der kabellosen (Bluetooth-Funktion) Bedienung eines Tablet-PC und ist damit unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer von System verwendbaren Form zu liefern. Die in einer Kunststofffolie verpackte Ware wird als "Eingabeeinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Tastatur" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI24859/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-07-18

Funktastatur, sog. PC Tastatur kabellos - im Wesentlichen bestehend aus einem 23 mm x 439 mm x 141 mm Kunststoffgehäuse mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung und Schaltmatte mit Kontaktpunkten sowie Funktions-, Cursorsteuer- und alphanumerischen Tasten, - deutsches Layout, - Warenzusammenstellung in einer Verkaufsverpackung aus Tastatur, LR03 Batterie (AAA) und Bedienungsanleitung, - charakterbestimmend für die Warenzusammenstellung ist die Tastatur, - mittels USB-Receiver (2,4 GHz-FSK-Autolink-Technologie) an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu liefern (funktionelle Einheit). Die Ware wird als "Eingabeeinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Tastatur" eingereiht.

DEBTI43184/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-12-13

Sog. Gaming-Tastatur, im Wesentlichen bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem ca. 43,9 x 2,6 x 20,3 cm großen, schwarzen Kunststoffgehäuse mit 108 deutschen Funktions-, Cursorsteuer-, Multimedia und alphanumerischen, schwarzen Tasten im QWERTZ-Layout, ein- und ausschaltbarer farblicher Hintergrundbeleuchtung und einer Gehäuseaussparung, die dem Halten eines Smartphones dient. Das Gerät ist über ein Kabel mit USB-Stecker unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu liefern. Die Ware befindet sich gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einem Karton (de-minimis-Regel). Die Ware ist als "Eingabeeinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Tastatur" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI25942/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-15

Tastatur, externer Numericblock, in Form einer Warenzusammenstellung aus Kurzanleitung und einer den Charakter der Zusammenstellung im Hinblick auf die Verwendung bestimmenden, kombinierten Maschine aus Tastatur (Haupttätigkeit), USB 3.0 HUB und Audiobuchsen. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem Aluminiumgehäuse mit Funktions-, Cursorsteuer- und alphanumerischen Tasten, zwei Audiobuchsen (3,5 mm Klinkenbuchse Ein-/Ausgang) sowie zwei USB 3.0 Ports. Die Ware wird über ein fest angebrachtes, 68 cm langes USB 3.0 Anschlusskabel an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. Der Numericblock dient hauptsächlich zur Eingabe von Informationen und Steuerbefehlen an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine. Die im Gehäuse verbauten Anschlüsse erweitern lediglich die Anwendungsmöglichkeiten des Gerätes. Es ist an die Zentraleinheit automatischer Datenverarbeitungsmaschinen anschließbar und in der Lage, Daten in einer von System verwendbaren Form zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Eingabeeinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Tastatur" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI25944/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-07-15

Tastatur, externer Numericblock, in Form einer Warenzusammenstellung aus Kurzanleitung und einer den Charakter der Zusammenstellung im Hinblick auf die Verwendung bestimmenden, kombinierten Maschine aus Tastatur (Haupttätigkeit) und USB 3.0 HUB. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem Aluminiumgehäuse mit Funktions-, Cursorsteuer- und alphanumerischen Tasten sowie drei USB 3.0 Ports. Die Ware wird über ein fest angebrachtes, 68 cm langes USB 3.0 Anschlusskabel an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. Der Numericblock dient hauptsächlich zur Eingabe von Informationen und Steuerbefehlen an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine. Der im Gehäuse verbaute USB HUB erweitert lediglich die Anwendungsmöglichkeiten des Gerätes. Es ist an die Zentraleinheit automatischer Datenverarbeitungsmaschinen anschließbar und in der Lage, Daten in einer von System verwendbaren Form zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Eingabeeinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Tastatur" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8471

Zu Unterposition 8471 60: 1. Elektronisches Whiteboard, Größe 78 Zoll (198,12 cm), bestehend aus einer berührungsempfindlichen Oberfläche mit Multi-Touch-Funktionalität, die die Eingabe über einen Stift oder Finger ermöglicht. Das Whiteboard verfügt über integrierte Lautsprecher. Das Produkt wird in der Regel komplett mit zwei elektronischen Stiften, Gerätetreibersoftware und einer Bedienungsanleitung gestellt. Das Whiteboard kann entweder drahtlos oder über USB- oder serielle Kabel an einen Videoprojektor und eine automatische Datenverarbeitungsmaschine (ADV) angeschlossen werden. Der Bildschirm einer ADV-Maschine wird durch Projektion des Videoprojektors auf der Oberfläche des Whiteboards angezeigt, welches als eine Eingabeeinheit für die ADV-Maschine dient. …

Pos. 8471

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Die als Grafiktablett oder Digitalisierbrett bezeichnete Ware besteht aus einem flachen Kunststoffgehäuse, in dem sich elektronische und elektrische Bauelemente wie Prozessoren, gedruckte Schaltungen und Schnittstellenschaltungen befinden. Die quadratische Oberfläche des Gerätes, deren aktiver Bereich etwa 28 x 28 cm beträgt, ist mit einem Menü-Overlay versehen. Das Tablett ist mit einem Abtaststift ausgestattet und wird über ein Kabel unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. …

Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 8779 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. …

Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Dezember 2011, Rechtssache VII R 70/10 Einreihung von sog. „Embedded Modules“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz (RN 7, RN 9, RN 12, RN 17): Ein als Embedded Module bezeichneter elektronischer Rechner in Gestalt einer gedruckten Schaltung im sog. ETX-Standard, der mit Prozessor, Chipsatz sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen versehen ist und der u.a. über vier ETX-Schnittstellen-anschlüsse, einen Stecksockel für ein DDR-SDRAM Speichermodul, zwei ATA-Anschlüsse für eine Festplatte sowie einen 2 Megabyte Flashspeicher verfügt, ist als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Unterpos. 8471 50 00 KN einzureihen. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8471.60.60.00.0?

Die Zolltarifnummer 8471.60.60.00.0 umfasst Tastaturen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8471.60.60.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8471.60.60.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8471.60.60.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847160. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8471.60.60.00.0?

8471.60.60.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8471.60.60.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8471.60.60.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 847160 Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten > 84716060 Tastaturen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8471.60.60.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8471.60.60.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI42135/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8471.60.60.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8471.60.60.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 5A002, 5A003, 5A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8471.60.60.00.0?

Warennummer 8471.60.60.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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