Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8471.70.50.00.0: Festplattenspeichereinheiten, andere, Plattenspeichereinheiten, andere…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8471.70.50.00.0 steht für Festplattenspeichereinheiten, andere, Plattenspeichereinheiten, andere, Festplattenspeichereinheiten. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8471.70.50.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8471.70.50.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8471Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 8471.70Speichereinheiten
  4. 8471.70.50Festplattenspeichereinheiten
  5. 8471.70.50.00.0Festplattenspeichereinheiten, andere, Plattenspeichereinheiten, andere, Festplattenspeichereinheiten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8471.70.50.00.0

HS-Code8471.706 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8471.70.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8471.70.50.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8471.70.50.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 4A001Electronic computers and related equipment, having any of the following and "electronic assemblies" and specially designed components therefor:
  • 4A005Systems, equipment, and components therefor, specially designed or modified for the generation, command and control, or delivery of "intrusion software".
  • 5A002"Information security" systems, equipment and components, as follows:
  • 5A003Systems, equipment and components, for non-cryptographic "information security", as follows:
  • 5A004Systems, equipment and components for defeating, weakening or bypassing "information security", as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI4252/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-01

Festplattenlaufwerk, im Wesentlichen bestehend aus Magnetplatte und magnetischen Schreib-/Leseköpfen mit einer Speicherkapazität von 1 TB mit SATA-Schnittstelle. Das Laufwerk dient zur kontrollierten Datenaufzeichnung und -wiedergabe. Es ist unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Ware wird als "Festplattenspeichereinheit" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI30833/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-15

Externe Festplatte, in Form einer Warenzusammenstellung bestehend aus der Festplatte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung) und einem USB-Kabel. Die Festplatte besteht im Wesentlichen aus rotierend gelagerten Magnetplatten und beweglichen Schreib- und Leseköpfen in einem 78 x 109 x 19,5 mm großen, schwarzen Kunststoffgehäuse mit Status-LED sowie einer USB-Schnittstelle. Das Gerät mit einer Speicherkapazität von 4TB dient nach Anschluss an die zentrale Verarbeitungseinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine dazu, Daten aufzuzeichnen und wiederzugeben. Es ist unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Festplattenspeichereinheit" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI37106/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-11

Netzwerkspeicherlösung, sog. DrivePro Body Control Center, in Form einer Warenzusammenstellung aus Kabel, Anleitung und einer funktionellen Einheit aus NAS-Server und Netzteil (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Speichergerät besteht aus einer mit Prozessor und Arbeitsspeicher sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung und Festplatten mit der Gesamtkapazität von 16 TB in einem 210,8 x 129,4 x 87,8 mm großen Gehäuse mit USB- und Ethernet-Schnittstelle. Das Gerät besitzt keine Audio- und Videoanschlüsse. Es ist an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Festplattenspeichereinheit" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI22666/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-21

Festplattenlaufwerk (VPN:0J22423), im Wesentlichen bestehend aus Magnetplatte und magnetischen Schreib-/Leseköpfen im 2,5'' Format mit SATA-Schnittstelle. Das Laufwerk mit einer Speicherkapazität von 1 TB dient zur kontrollierten Datenaufzeichnung und -wiedergabe nach Einbau in automatische Datenverarbeitungsmaschine. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Ware wird als "Festplattenspeichereinheit" eingereiht.

DEBTI19802/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-29

Externe Festplatte, in Form einer Warenzusammenstellung aus Festplatte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung), Kabel und Anleitung. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus rotierend gelagerten Magnetplatten und beweglichen Schreib- und Leseköpfen in einem 117 x 80 x 14,8 mm großen Gehäuse mit einem USB-Anschluss. Das Gerät mit einer Speicherkapazität von 1 TB dient nach Anschluss an die zentrale Verarbeitungseinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine dazu, Daten aufzuzeichnen und wiederzugeben. Es ist unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Festplattenspeichereinheit" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI19801/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-29

Festplattenlaufwerk, sog. IRONWOLF 3TB (VPN: ST3000VN007), im Wesentlichen bestehend aus Magnetplatte und magnetischen Schreib-/Leseköpfen in einem 3,5'' Einbaurahmen mit SATA-Schnittstelle. Das Laufwerk mit einer Speicherkapazität von 3 TB dient zur kontrollierten Datenaufzeichnung und -wiedergabe nach Einbau in einen NAS-Server. Es ist an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Ware wird als "Festplattenspeichereinheit" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI19810/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-29

Festplattenlaufwerk, im Wesentlichen bestehend aus Magnetplatte und magnetischen Schreib-/Leseköpfen in einem 3,5'' Einbaurahmen mit SATA-Schnittstelle. Das Laufwerk mit einer Speicherkapazität von 6 TB dient zur kontrollierten Datenaufzeichnung und -wiedergabe nach Einbau in eien NAS-Server. Es ist an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Ware wird als "Festplattenspeichereinheit" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI19815/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-29

Netzwerkspeicherlösung, sog. NAS (VPN: LAC9000258EK), in Form einer Warenzusammenstellung aus Kabeln, Anleitung und einer funktionellen Einheit aus NAS-Server und Netzteil (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Speichergerät besteht aus einer mit Prozessor sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung und Festplatten mit der Gesamtkapazität von 4 TB in einem 172 x 44 x 159 mm großen Gehäuse mit USB- und FireWire-Schnittstelle. Das Gerät besitzt keine Audio- und Videoanschlüsse oder spezifische Bestandteile zur Audio- und Videoaufzeichnung bzw. -bearbeitung. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Festplattenspeichereinheit" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8471

Zu Unterposition 8471 70: 1. CD-ROM-Leser, die Speichereinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen sind und aus Laufwerken bestehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Lesen von CD-ROM-, CD-Audio- und CD-Foto-Signalen bestimmt sind. Sie sind mit einem Kopfhöreranschluss, einem Lautstärkeregler und einem Ein-Aus-Schalter ausgestattet. 2. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 6 B) und 6 C) zu Kapitel 84) und 6.

Pos. 8471

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Die als Grafiktablett oder Digitalisierbrett bezeichnete Ware besteht aus einem flachen Kunststoffgehäuse, in dem sich elektronische und elektrische Bauelemente wie Prozessoren, gedruckte Schaltungen und Schnittstellenschaltungen befinden. Die quadratische Oberfläche des Gerätes, deren aktiver Bereich etwa 28 x 28 cm beträgt, ist mit einem Menü-Overlay versehen. Das Tablett ist mit einem Abtaststift ausgestattet und wird über ein Kabel unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. …

Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 8779 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. …

Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Dezember 2011, Rechtssache VII R 70/10 Einreihung von sog. „Embedded Modules“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz (RN 7, RN 9, RN 12, RN 17): Ein als Embedded Module bezeichneter elektronischer Rechner in Gestalt einer gedruckten Schaltung im sog. ETX-Standard, der mit Prozessor, Chipsatz sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen versehen ist und der u.a. über vier ETX-Schnittstellen-anschlüsse, einen Stecksockel für ein DDR-SDRAM Speichermodul, zwei ATA-Anschlüsse für eine Festplatte sowie einen 2 Megabyte Flashspeicher verfügt, ist als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Unterpos. 8471 50 00 KN einzureihen. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8471.70.50.00.0?

Die Zolltarifnummer 8471.70.50.00.0 umfasst Festplattenspeichereinheiten, andere, Plattenspeichereinheiten, andere, Festplattenspeichereinheiten. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8471.70.50.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8471.70.50.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8471.70.50.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847170. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8471.70.50.00.0?

8471.70.50.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8471.70.50.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8471.70.50.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 847170 Speichereinheiten > 84717050 Festplattenspeichereinheiten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8471.70.50.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8471.70.50.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI4252/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8471.70.50.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8471.70.50.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 4A001, 4A005, 5A002, 5A003, 5A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8471.70.50.00.0?

Warennummer 8471.70.50.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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