Zolltarifnummer 8474.90.10.00.0: Teile, aus Eisen oder Stahl, gegossen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8474.90.10.00.0 steht für Teile, aus Eisen oder Stahl, gegossen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8474.90.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8474.90.10.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- 8474Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand
- 8474.90Teile
- 8474.90.10aus Eisen oder Stahl, gegossen
- 8474.90.10.00.0Teile, aus Eisen oder Stahl, gegossen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8474.90.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Maschinen und Apparate, von der Art, wie sie – hauptsächlich in der Rohstoffindustrie – zum Aufbereiten (Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten) fester mineralischer, in der Regel im Abschnitt V der Nomenklatur erfasster Stoffe verwendet werden, z. B. von Erden (einschließlich Farberden), Ton, Steinen, Erzen, mineralischen Brennstoffen, mineralischen Düngemitteln, Schlacken, Zement oder Beton. B) Maschinen und Apparate zum Pressen oder Formen (auch mit Bindemitteln oder Füllstoffen) von bestimmten, mehr oder weniger körnigen, pulver- oder teigförmigen mineralischen Stoffen, z. B. von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Beton, Gips. C) Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 759/2014 der Kommission vom 10. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 207/7) (RV L 759/14) Eine nicht selbstangetriebene Maschine (sog. „Strandreinigungsmaschine“) zum Reinigen von Sandstränden mit Abmessungen von etwa 4 × 2,3 × 2,3 m. Das Gerät siebt den Sand und reinigt ihn von Verunreinigungen wie Glas, Kunststoff, Zigarettenkippen, Strohhalmen, Getränkedosen, Steinen, Seegras, Seetang, kleinen Holzstücken. Das Gerät ebnet die Sandoberfläche mit einem Streichblech. Der Sand wird anschließend durch hunderte Federzinken aus Edelstahl gesiebt. Die Verunreinigungen werden vom Sand getrennt und schließlich über ein Förderband in einen Auffangbehälter befördert. …
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8474.90.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 8474.90.10.00.0 umfasst Teile, aus Eisen oder Stahl, gegossen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8474.90.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8474.90.10.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8474.90.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8474.90.10.00.0?
8474.90.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8474.90.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8474.90.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8474 Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand > 847490 Teile > 84749010 aus Eisen oder Stahl, gegossen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8474.90.10.00.0?
Zu 8474.90.10.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8474.90.10.00.0?
Warennummer 8474.90.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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