Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8474.90.90.00.0: Teile, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8474.90.90.00.0 steht für Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8474.90.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8474.90.90.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8474Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand
  3. 8474.90Teile
  4. 8474.90.90andere
  5. 8474.90.90.00.0Teile, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8474.90.90.00.0

HS-Code8474.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8474.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8474.90.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8474.90.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI57370/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-16

Abrisskante (Abbildung siehe Anlage) - aus einem spezifisch geformten Stahlkörper mit Aussparungen und Hartmetallplatte, - zum Einbau in eine Zerkleinerungsanlage für mineralische Stoffe (Brecher) bestimmt, zur Verwendung als Abrisskante zur Verschleißminderung der Maschine. "Teil, erkennbar ausschließlich für eine Maschine zum Zerkleinern von mineralischen Stoffen bestimmt, nicht aus Eisen oder Stahl, gegossen - Abrisskante"

DEBTI57314/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-10

Prallelement - aus einem spezifischen, annähernd rechteckigen Grundkörper aus Vergütungsstahl (Abmessungen L x B x H: 252 x 90 x 47 mm) mit 36 an der Oberseite angeordneten, keilförmigen Hartmetallblöcken, - zum Einbau in sog. Brecher (Zerkleinerungsanlage für Mineralstoffe) bestimmt, - zum Schutz des Verteilertisches des Rotors vor Verschleiß. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate zum Zerkleinern von mineralischen Stoffen bestimmt, nicht aus gegossenem Eisen oder Stahl - Prallelement"

DEBTI9441/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-25

Anschweißzahn (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines spezifisch geformten, nach Werkzeichnung gefertigten Schweißelements (Abmessungen: 101 x 50 x 60 mm bzw. 335 x 150 x 130 mm) mit Grundkörper aus Guss- stahl, Hartmetallblock und Hartmetallplatte , - erkennbar ausschließlich zum Anschweißen an die Walzen von sog. Sekundär- oder Tertiär-Brechern zum Zerkleinern von mineralischen Stoffen. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschine zum Zerkleinern von festen mineralischen Stoffen bestimmt, kein Gusserzeugnis - Anschweißzahn"

DEBTI51184/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-27

Abrisskante - aus einem spezifisch geformten Stahlkörper mit Aussparungen und Hartmetallplatte, - zum Einbau in sog. Brecher (Zerkleinerungsanlage für Mineralstoffe) bestimmt, - zur Verschleißminderung der Maschine. "Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich bestimmt für Maschinen und Apparate zum Zerkleinern von mineralischen Stoffen, nicht aus gegossenem Eisen oder Stahl - sog. Abrisskante"

DEBTI51135/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-27

Prallelement - aus einem spezifischen, annähernd rechteckigem Grundkörper mit Aussparungen, aus Vergütungsstahl, - zum Einbau in sog. Brecher (Zerkleinerungsanlage für Mineralstoffe) bestimmt, - zum Schutz des Verteilertisches des Rotors vor Verschleiß. "Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich bestimmt für Maschinen und Apparate zum Zerkleinern von mineralischen Stoffen, nicht aus gegossenem Eisen oder Stahl - sog. Prallelement"

DEBTI7241/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-04-22

Anschweißzahn - in Form eines spezifisch geformten, nach Werkzeichnung gefertigten Schweißelements (Abmessungen: 101 x 50 x 60 mm bzw. 335 x 150 x 130 mm) mit Grundkörper aus Guss- stahl, Hartmetallblock und Hartmetallplatte (Abbildung siehe Anlage), - erkennbar ausschließlich zum Anschweißen an die Walzen von sog. Sekundär- oder Tertiär-Brechern zum Zerkleinern von mineralischen Stoffen. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschine zum Zerkleinern von festen mineralischen Stoffen bestimmt, kein Gusserzeugnis - sog. Anschweißzahn"

DEBTI57696/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-27

Sog. Teile für Kernschießmaschine, - jeweils aus maßhaltig nach Zeichnung, spezifisch gefertigten Bauteilen aus Metall in Form einer Dichtscheibe Be- gasungsanschluss, eine Adapterplatte Stopperzylinder, ein Verteiler Losteilstecker, drei Anschläge Kernkasten Unterteil, zwei Distanz Verteiler Losteilstecker, vier Adapterplatten Oberteilverriegelung, eine Bodenplatte Zyklon- abschneider, ein Anschlag Kernkasten Unterteil mit Abfrage, vier Auswerferbolzen und zwei Anschläge Oberteil- rahmen (Abbildung siehe Anlage), - dienen als Maschinenteile zur Komplettierung einer Kernschießmaschine zum Herstellen von Gießformen aus Sand, - zusammen mit zwei Antriebswellen für Transferwagen, zwei Lagergehäuse für Wälzlager und einer Antriebswelle für Unterschlitten (Beipack) in einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf. Die Teile für die Kernschießmaschine bestimmen den Charakter des Ganzen. "Teile erkennbar ausschließlich für Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand, nicht gegossen (Waren- zusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Teilen für Kernschießmaschinen - charakterbestim- mend - und Beipack) - sog. Teile für Kernschießmaschinen"

DE18526/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-26

Abrisskante - aus einem spezifisch geformten Stahlkörper mit Aussparungen und Hartmetallplatte, - zum Einbau in sog. Brecher (Zerkleinerungsanlage für Mineralstoffe) bestimmt, - zur Verschleißminderung der Maschine. "Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich bestimmt für Maschinen und Apparate zum Zerkleinern von mineralischen Stoffen, nicht aus gegossenem Eisen oder Stahl, sog. Abrisskante"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8474

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Maschinen und Apparate, von der Art, wie sie – hauptsächlich in der Rohstoffindustrie – zum Aufbereiten (Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten) fester mineralischer, in der Regel im Abschnitt V der Nomenklatur erfasster Stoffe verwendet werden, z. B. von Erden (einschließlich Farberden), Ton, Steinen, Erzen, mineralischen Brennstoffen, mineralischen Düngemitteln, Schlacken, Zement oder Beton. B) Maschinen und Apparate zum Pressen oder Formen (auch mit Bindemitteln oder Füllstoffen) von bestimmten, mehr oder weniger körnigen, pulver- oder teigförmigen mineralischen Stoffen, z. B. von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Beton, Gips. C) Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand. …

Pos. 8474

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 759/2014 der Kommission vom 10. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 207/7) (RV L 759/14) Eine nicht selbstangetriebene Maschine (sog. „Strandreinigungsmaschine“) zum Reinigen von Sandstränden mit Abmessungen von etwa 4 × 2,3 × 2,3 m. Das Gerät siebt den Sand und reinigt ihn von Verunreinigungen wie Glas, Kunststoff, Zigarettenkippen, Strohhalmen, Getränkedosen, Steinen, Seegras, Seetang, kleinen Holzstücken. Das Gerät ebnet die Sandoberfläche mit einem Streichblech. Der Sand wird anschließend durch hunderte Federzinken aus Edelstahl gesiebt. Die Verunreinigungen werden vom Sand getrennt und schließlich über ein Förderband in einen Auffangbehälter befördert. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8474.90.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 8474.90.90.00.0 umfasst Teile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8474.90.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8474.90.90.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8474.90.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8474.90.90.00.0?

8474.90.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8474.90.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8474.90.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8474 Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand > 847490 Teile > 84749090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8474.90.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8474.90.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI57370/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8474.90.90.00.0?

Warennummer 8474.90.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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