Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8477.90.80.00: Teile, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8477.90.80.00 steht für Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8477.90.80.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8477.90.80.00
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8477Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 8477.90Teile
  4. 8477.90.80andere
  5. 8477.90.80.00Teile, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8477.90.80.00

HS-Code8477.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8477.90.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8477.90.80.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1B118Continuous mixers having all of the following, and specially designed components therefor:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI25100/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-30

Rundeckenstanzwerkzeug - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis aus Stahl aus aus einem Schnittstempel mit Aufnahme, einer Stempelführungsplatte, einer Distanzleiste und einer Matrize, - zum Einbau in eine pneumatischen Stanze zum Bearbeiten von PE-, PP- und PET-Folie bestimmt, zur Verwendung als Stanzwerkzeug. "Teil, erkennbar ausschließlich für eine Maschine zum Be- oder Verarbeiten von Kunststoffen bestimmt, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht aus Eisen oder Stahl, gegossen - Rundeckenstanzwerkzeug"

DEBTI20092/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-16

Lochkrone (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch nach technischer Zeichnung gefertigtes hohlzylindrisches Erzeugnis aus Stahl, am oberen Ende mit einem Innengewinde und am unteren Ende rundum gezackt, - zum Einbau in eine Standbeutelstanze zum Stanzen von Löchern in PE- oder PP-Folie einer Beutelherstellungsmaschine, zur Verwendung als Lochkrone. "Teil, erkennbar ausschließlich für eine Maschine zum Be- oder Verarbeiten Kunststoffen, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine Ware der TARIC-Codes 8477 9010 00 - Lochkrone"

DEBTI50558/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Prägerolle (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines verwendungsspezifischen, maßhaltig nach Werkzeichnung ge- fertigten Einbauelements aus nichtrostendem Stahl, mit rundem Grundriss (Außendurchmesser 51 , 5 mm, Bauteilhöhe 17 , 5 mm), umlaufenden Präge- rillen an der Außenseite, mittiger runder Öffnung (Durchmesser 26 mm), drei Montagebohrungen und integriertem Kugellager, - zum paarweisen Einsatz in einer Vorrichtung zum Einprägen von Rillen in Kunststoff-Verpackungsbeutel innerhalb einer Beutelverpackungsmaschine. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich bestimmt für Maschinen und Apparate zum Be- und Verarbeiten von Kunststoffen, keine Ware des TARIC-Codes 8477 9010 00 - Prägerolle"

DEBTI15173/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-18

Maschinenteile (Rohform) für Kunststoffspritzgießmaschinen - jeweils in Form eines maßhaltig nach Werkzeichnung gefertigten Stahlerzeugnisses aus duktilem Gusseisen mit Kugelgraphit in Form von verschiedenen rechteckigen Bauelementen mit diversen Aussparungen, Bohrungen und Befestigungsvorrichtungen, - nach weiteren Bearbeitungsvorgängen (maßhaltiges Fräsen und Bohren) erkennbar zur Verwendung als spezifische Komponenten wie Werkzeugaufspannplatten oder Endplatte in einer Einspritzeinheit (Schließeinheit) einer Kunststoffspritzgussmaschine bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Kunststoffen (Spritzgießmaschine)bestimmt, unfertig - Maschinenteile (Rohform) für Kunststoffspritzgießmaschinen"

DEBTI30756/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-01

Klinge für Styroporschneider (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch gefertigtes Erzeugnis (Länge: 200 mm) aus einer Nickel-Chrom-Legierung, beste- hend aus gehärteter Klinge, integrierter elektrischer Aufheizvorrichtung sowie passgenauer Formgebung, - zur Montage (Einstecken in den Handgriff) in Styroporschneider, - dient nach erfolgter Erhitzung zum präzisen Zuschneiden komplexer Formen bei verschiedenen Materialien (Styropor, Styrodur und Polystyrol-Hartschaum). "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Kunststoffen, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht aus gegossenem Eisen oder Stahl - Klinge für Styroporschneider"

DEBTI30761/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-03

Klinge für Styroporschneider (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch gefertigtes, rechteckiges Erzeugnis (Länge: 300 mm) aus einer Nickel-Chrom- Legierung, bestehend aus flexibler Klinge, integrierter elektrischer Aufheizvorrichtung sowie passgenauer Formgebung, - zur Montage (Einstecken in den Handgriff) in Styroporschneider, - dient nach erfolgter Erhitzung zum präzisen Zuschneiden komplexer Formen sowie zum Schneiden von Nuten bei verschiedenen Materialien (Styropor, Styrodur und Polystyrol-Hart- schaum). "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Kunststoffen, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht aus gegossenem Eisen oder Stahl - Klinge für Styroporschneider"

DEBTI30740/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-03

Klinge für Styroporschneider (Abbildung siehe Anlage) - spezifisch gefertigtes Erzeugnis (Länge: 150 mm) aus einer Nickel-Chrom-Legierung, beste- hend aus gehärteter Klinge, integrierter elektrischer Aufheizvorrichtung sowie passgenauer Formgebung, - zur Montage (Einstecken in den Handgriff) in Styroporschneider, - dient nach erfolgter Erhitzung zum präzisen Zuschneiden komplexer Formen bei verschiedenen Materialien (Styropor, Styrodur und Polystyrol-Hartschaum). "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Kunststoffen, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht aus gegossenem Eisen oder Stahl - Klinge für Styroporschneider"

ATBTI2024000138-DECErteilt von ATGültig bis 2027-05-21

Beim sog. „Holm“ handelt sich um ein nach Werkszeichnung gefertigtes, zylindrisches Erzeugnis aus Vergütungsstahl (42CrMo4, 1.7225), das mehrere umlaufende Abstufungen aufweist und an beiden Enden mit einem Niemanngewinde versehen ist. Das Erzeugnis ist Teil einer Gummispritzgussmaschine und verbindet die beiden festen Platten der Maschine und dient als Führung für die bewegliche Platte in der Mitte. Abmessungen (D x L): 105 x 2420 mm (Angaben laut Antragsteller) (Abbildung siehe Anlage)

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8477

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Pos. 8477 des HS aufgeführten Maschinen und Apparaten: 1. Maschinen zum Abgraten von Gummisohlen und Gummiabsätzen, die, obwohl sie in der Schuhindustrie verwendet werden, nicht zum Bearbeiten von Leder, Häuten oder Fellen bestimmt sind; 2. Maschinen zum Schneiden von Blöcken aus Moltopren, Schaumgummi, Latex-Schaum und ähnlichen Werkstoffen mit Hilfe eines umlaufenden Bandmessers oder eines Sägeblatts.

Pos. 8477

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk und Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen. Zu dieser Position gehören: 1) Maschinen zum Formen von Reifen oder anderen Waren aus Kautschuk oder Kunststoffen, mit Ausnahme der Formen selbst (sie gehören insbesondere zu den Pos. 6815, 6903 und 8480). 2) Maschinen zum Durchstoßen der Ventillöcher bei Luftschläuchen. 3) Spezialmaschinen und -apparate zum Schneiden von Kautschukfäden. 4) Formpressen für Kautschuk und Kunststoffe. 5) Spezialpressen zum Formen von thermoplastischen Pulvern. 6) Pressen zum Herstellen von Schallplatten. 7) Maschinen zum Herstellen von Vulkanfiber. 8) Extruder. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8477.90.80.00?

Die Zolltarifnummer 8477.90.80.00 umfasst Teile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8477.90.80.00?

Der Drittlandszollsatz für 8477.90.80.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8477.90.80.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 847790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8477.90.80.00?

8477.90.80.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8477.90.80.00 im Zolltarif eingeordnet?

8477.90.80.00 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8477 Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen > 847790 Teile > 84779080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8477.90.80.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8477.90.80.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI25100/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8477.90.80.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8477.90.80.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1B118. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8477.90.80.00?

TARIC-Code 8477.90.80.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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