Zolltarifnummer 8483.60.80.90.0: Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8483.60.80.90.0 steht für Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8483.60.80.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 84. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8483.60.80.90.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- 8483Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)
- 8483.60Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)
- 8483.60.80andere
- 8483.60.80.90andere
- 8483.60.80.90.0Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen), andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8483.60.80.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Wellenkupplung, sogenannte Uni-Clutch - maßgeblich nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis aus Zinkdruckgusslegierung (ZL0430), - in Form einer Scheibe mit profilierter Oberfläche, mittiger zahnradförmiger Lochung mit 6 Zähnen und speziellen passgenauen Aussparungen, - mit einem äußeren Durchmesser von 44,5 mm, einem inneren Durchmesser von 23 mm und einer Höhe von 20,5 mm, - zum Einbau in eine angetriebene Förderrolle für Stetigförderer (nicht Gegenstand dieser vZTA) zur kraftschlüssigen Übertragung der Drehbewegung eines Motors (nicht Gegenstand dieser vZTA) auf die Rolle. "Wellenkupplung, nicht aus gegossenem Eisen oder Stahl, nicht für zivile Luftfahrzeuge"
Kupplung, sog. rotierende Außenmagnetkupplung, - bestehend aus einem Magnetträger in Form eines Ringes aus Edelstahl mit eingeschraubtem Gewindestift und Dauermagneten beklebt, - dient der Übertragung der Kraft der Antriebswelle auf die Pumpenwelle. "Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen"
Wellenkupplung, sog. Scheibenkupplung, - im Wesentlichen als ein aus Aluminium bestehendes annähernd zylindrisches Werkstück mit Lamellen aus Edelstahl, in unterschiedlichen Abmessungen - zur Verwendung als Verbindungsstück von zwei rotierenden Wellen oder von Motor und Welle für Schrittmotoren, Messsysteme, Präzisionswerkzeuge usw. "Wellenkupplung aus Aluminium, nicht für zivile Luftfahrzeuge"
Wellenkupplung, sog. Balgkupplung, - im Wesentlichen als ein aus Aluminium bestehendes annähernd zylindrisches Werkstück mit Metallbalg aus Phosphorbronze, in unterschiedlichen Abmessungen - zur Verwendung als Verbindungsstück von zwei rotierenden Wellen oder von Motor und Welle für z.B. Encoder "Wellenkupplung aus Aluminium, nicht für zivile Luftfahrzeuge"
Wellenkupplung, sog. Balgkupplung, - im Wesentlichen als ein aus Edelstahl bestehendes annähernd zylindrisches Werkstück mit Metallbalg aus Edelstahl, in unterschiedlichen Abmessungen - zur Verwendung als Verbindungsstück von zwei rotierenden Wellen für Anwendungen mit konstanter Geschwindigkeit, wie z.B. bei einem Encoder "Wellenkupplung aus Stahl, nicht gegossen, nicht für zivile Luftfahrzeuge"
Wellenkupplung, sog. Klauenkupplung, - im Wesentlichen als ein aus Aluminium bestehendes annähernd zylindrisches Werkstück mit Naben aus Aluminium und mit Elastomerzahnkranz aus PU (Polyurethan), in unterschiedlichen Abmessungen - zur Verwendung als Verbindungsstück von zwei rotierenden Wellen für Maschinen- bau, Automation und Hydraulik "Wellenkupplung aus Aluminium, nicht für zivile Luftfahrzeuge"
Wellenkupplung, sog. Spiralkupplung, - im Wesentlichen als ein aus Edelstahl bestehendes annähernd zylindrisches Werkstück mit Schlitzstruktur, in unterschiedlichen Abmessungen - zur Verwendung als Verbindungsstück von zwei rotierenden Wellen oder von Motor und Welle für Servomotoren, Messsysteme, Präzisionswerkzeuge und 3D-Drucker "Wellenkupplung aus Stahl, nicht gegossen, nicht für zivile Luftfahrzeuge"
Wellenkupplung, sog. Starrekupplung, - im Wesentlichen als ein aus Aluminium bestehendes annähernd zylindrisches, Werkstück mit Klemmschraube, in unterschiedlichen Abmessungen - zur Verwendung als Verbindungsstück von zwei rotierenden Wellen oder von Motor und Welle, z.B. für Servoanwendungen "Wellenkupplung aus Aluminium, nicht für zivile Luftfahrzeuge"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören hauptsächlich mechanische Vorrichtungen, die zur Kraftübertragung dienen, 1. entweder von einer Antriebsmaschine auf eine oder mehrere Arbeitsmaschinen oder 2. von einem Maschinenteil auf einen anderen innerhalb derselben Maschine. A) Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln Die Vorrichtungen dieser Gruppe übertragen in der Regel die Antriebskraft als Drehbewegung. Nach ihrer Arbeitsweise und Form unterscheidet man: 1) Antriebswellen. Sie werden unmittelbar vom Motor angetrieben. 2) Abtriebswellen. Sie erhalten die Bewegung von der Antriebswelle über ein Getriebe, eine Riemenscheibe mit Treibriemen oder auf andere Weise und übertragen sie auf Maschinen oder andere Abtriebswellen. 3) Gelenkwellen. Sie bestehen aus zwei oder mehr Wellenteilen, die durch Kugelgelenke, Kreuzgelenke usw. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1452/2007 der Kommission vom 7. Dezember 2007 (ABL EU Nr. L 325, Seite 66) (RV L1452/2007): 1. Ein Kugeldrehkranz, bestehend aus zwei konzentrischen Schmiedestahlringen, von denen einer mit einer Verzahnung versehen ist. Die Ringe sind drehbar, da sie durch Reihen von Stahlkugellagern getrennt sind. Durch die Verzahnung entsteht eine Drehmomentübertragung. Die Ware ist zum Einbau in einen Bagger bestimmt. Unterposition 8483 90 89 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 a zum Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8483, 8483 90 und 8483 90 89. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 250. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. Dezember 2023: Warenbeschreibung: Antriebsrad einer Raupen-Erdbewegungsmaschine Es handelt sich um eine Ware in Form eines Zahnrads aus Stahl, das so ausgelegt ist, dass es in eine Raupenkette greift, um als Antriebsrad einer Erdbewegungsmaschine zu dienen. Das Antriebsrad stellt das Bewegungselement der Raupenkette dar. Das Kettenrad ist über ringförmig angebrachte Bolzen mit der Antriebswelle verbunden. …
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8483.60.80.90.0?
Die Zolltarifnummer 8483.60.80.90.0 umfasst Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8483.60.80.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 8483.60.80.90.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8483.60.80.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 848360. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8483.60.80.90.0?
8483.60.80.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8483.60.80.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
8483.60.80.90.0 steht in dieser Hierarchie: 84 KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON > 8483 Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen) > 848360 Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen) > 84836080 andere > 8483608090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8483.60.80.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8483.60.80.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI39665/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8483.60.80.90.0?
Warennummer 8483.60.80.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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