Zolltarifnummer 8505.11.10: Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8505.11.10 steht für Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8505.11.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8505.11.10
- Drittlandszoll
- 2,2 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8505Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe
- 8505.11Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden, aus Metall
- 8505.11.10Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8505.11.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,2 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 0B001jPlant for the separation of isotopes of "natural uranium", "depleted uranium" or "special fissile materials", and specially designed or prepared equipment and components therefor, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Aimant permanent en néodyme se présentant sous la forme d’un support de fixation magnétique pour guidon de vélo, permettant de venir clipser une pochette de téléphone aimantée. Il est composé d'un support en matière plastique (PC) intégrant l'aimant permanent en néodyme, d'adaptateurs en silicone, d'éléments en fer ainsi qu'un kit de fixation comprenant vis et clé Allen, et d'élastiques en caoutchouc, selon le modèle. Le produit se décline en deux modèles : - fixation par système élastique ou fixation visée pour guidon.
Aimant permanent en métal, contenant du néodyme, se présentant sous la forme d’un porte-dossard. Il permet d’accrocher des dossards sur des vêtements sans les abîmer. L'article est constitué de néodyme et de matière plastique (ABS).
Magnetheber (Abbildung siehe Anlage), - aus einem Teleskopstab mit Ansteckclip und einem Dauermagneten aus einer Neodym enthaltenden Metalllegierung an der Spitze, - zum Heben von magnethaftenden Gegenständen an schwer zugänglichen Stellen bestimmt. Der Dauermagnet bestimmt den Charakter des Ganzen. "Dauermagnet aus Metall, Neodym enthaltend, zusammengesetzte Ware aus charakterbestimmendem Dauermagneten und Teleskopstab"
Magnethållare, enligt uppgift bestående av en neodymmagnet av neodym, järn och bor (NdFeB) och en hållare av ABS-plast. Hållaren har måtten 50 x 17,5 x 2 mm och själva magneten är 14 x 5 mm. Magnethållaren är avsedd att fästas på dörren till en flygfraktscontainer i syfte att trygga till stängningen och förbättra funktionen för containerns dörrsensorer.
Cylindryczny wkład magnetyczny, przeznaczony do zamontowania w filtrze magnetycznym. Zbudowany z magnesu neodymowego (stanowiącego magnes trwały) oraz tworzywa sztucznego. Główną funkcją wyrobu w gotowym filtrze jest przyciąganie metalowych opiłków krążących w instalacji wodociągowej, celem ich mechanicznej separacji od wody, a tym samym jej oczyszczanie. Wymiary: długość całkowita - 59 mm, średnica części metalowej - 12 mm, średnica części z tworzywa sztucznego - 18 mm. Wyrób zabezpieczony folią bąbelkową, pakowany zbiorczo w worek foliowy.
Magnet, - aus einer Legierung von Neodym, Eisen und Bor, in Form eines Quaders mit rechteckiger Grundfläche (Abmessungen ca. 30 x 9 x 2 mm), - magnetisch vorzugsgerichtet, dazu bestimmt nach Magnetisierung Dauermagnet zu werden. "Ware, dazu bestimmt, nach Magnetisierung Dauermagnet zu werden, aus Metall, Neodym enthaltend"
Hall-Magnet (Abbildung siehe Anlage), - aus einem quaderförmigen Dauermagneten aus einer Neodym, Praseodym und Holmium enthaltenden Metalllegierung, mit einem spezifisch geformten Gehäuse aus Kunststoff zusammengesetzt, - nach der Montage an rotierenden Teilen (z. B. einer Motorwelle) zur Erzeugung eines Magnetfelds für Hall-Sensoren bestimmt (nicht Gegenstand der Auskunft). Der Dauermagnet bestimmt den Charakter des Ganzen, insbesondere im Hinblick auf seine Bedeutung für die spätere Verwendung. "Dauermagnet, aus Metall, Neodym und Praseodym enthaltend, zusammengesetzte Ware aus charakterbestimmendem Dauer- magnet und Kunststoffgehäuse"
Wackelmagnet (Abbildung siehe Anlage), - bestehend aus einem Kunststoffkörper in Form einer Katze, bei welcher die Extremitäten über eine Federspirale am Körper befestigt sind und auf der Rückseite mit einem eingearbeiteten Magneten aus Metall mit einer Neodym enthaltenden Legierung, - zum Befestigen an eine Metalloberfläche bestimmt und um Papier oder kleine Gegenstände daran zu befestigen. Der Dauermagnet bestimmt den Charakter der Ware. "Dauermagnet, aus Metall, Neodym enthaltend (zusammengesetzte Ware aus Dauermagnet und Ware aus Kunststoff)"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8505 11 00 bis 8505 19 90 Hierher gehören Kühlschrankmagnete, die aus einem Magneten mit einem daran befestigten Dekorationsartikel bestehen. Der Magnet verleiht der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b), da er in erster Linie dazu bestimmt ist, leicht auf einer Metalloberfläche befestigt und verschoben zu werden und — was den Großteil dieser Magnete angeht — auch Papier oder andere kleine Gegenstände an einer Metalloberfläche zu befestigen. Die Dekorationsfunktion der Ware ist daher zweitrangig. Beispiele für einige dieser dekorativen Kühlschrankmagnete: Auch wenn der Magnet in den drei folgenden Beispielen im Vergleich zur Größe der Dekoration klein ist, ist er stark genug, um diese sehr leichte Dekoration an eine Metalloberfläche zu heften. …
1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 8505.11.10.10für bestimmte Luftfahrzeuge
- 8505.11.10.20Waren aus einer Neodym-Legierung in Form eines Rechtecks, Dreiecks, Quadrats oder Trapezes, -auch gewölbt, -auch mit abgerundeten Ecken oder schiefwinklig, -auch farblich gekennzeichnet, -auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, -auch bestehend aus miteinander verbundenen und elektrisch isolierten Segmenten mit: -einer Länge von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 105 mm, -einer Breite von 5 mm oder mehr, höchstens jedoch 105 mm, -einer Stärke von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 mm, -dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
- 8505.11.10.23Stangen in Form von gewölbten Rechtecken, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, mit: -einer Länge von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 mm, -einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 mm, -auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
- 8505.11.10.28Waren, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, in Form von Ringen, Rohren, Hülsen oder Manschetten: -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 45 mm, -mit einer Höhe von nicht mehr als 45 mm, -auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
- 8505.11.10.30Dauermagnete aus einer Neodym-Legierung, entweder in Form eines Rechtecks, auch gewölbt, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: -rechteckigem oder trapezförmigem Querschnitt, -einer Länge von nicht mehr als 140 mm, -einer Breite von nicht mehr als 90 mm und -einer Dicke von nicht mehr als 55 mm, oder in Form eines gewölbten Rechtecks mit: -einer Länge von nicht mehr als 75 mm, -einer Breite von nicht mehr als 40 mm, -einer Dicke von nicht mehr als 7 mm und -einem Krümmungsradius von mehr als 86 mm, jedoch nicht mehr als 241 mm, -Nickel- und Kupferschichten oder in Form einer Scheibe mit: -einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, -auch in der Mitte gelocht
- 8505.11.10.35Ware aus einer Neodym-Legierung in Form einer Scheibe, mit: -einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, -auch in der Mitte gelocht, -Kupfer-, Nickel- und/oder Zinkschichten, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
- 8505.11.10.74Waren in Form von Flachstäben, gewölbten Stäben, Viertelmanschetten oder Trapezen, auch gewölbt, mit gerundeten Ecken oder schiefwinklig, aus Ferrit, Kobalt, Samarium oder anderen Seltenerdmetallen oder deren Legierungen, - auch mit Polymeren umgossen, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einer Länge von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm, - einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm, - einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
- 8505.11.10.75Eine Viertelmanschette, die dazu bestimmt ist, nach der Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden, - mindestens bestehend aus Neodym, Eisen und Bor, - mit einer Breite von 9,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5 mm, - mit einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30,1 mm, von der für Rotoren zur Herstellung von Kraftstoffpumpen verwendeten Art
- 8505.11.10.76Waren aus einer Neodym-Legierung oder Samarium-Legierung, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, - auch mit einer Beschichtung aus Zink, - in Form von Rechtecken, mit: - einer Länge von 13,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als bis 45,2 mm, - einer Breite von 7,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,2 mm, - einer Höhe von 1,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,7 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
- 8505.11.10.77Waren aus einer Neodym-Legierung, in Form von gewölbten Rechtecken, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einer Breite von 9,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5 mm, - einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als bis 30,1 mm, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
- 8505.11.10.78Zwei Dauermagneten aus einer Praseodym-Neodym-Legierung in einer rechteckigen Stahlhalterung mit einer Gummiummantelung mit folgenden Außenabmessungen: -einer Länge von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 205 mm, -einer Breite von 58 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 62 mm, -einer Höhe von 25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm, mit einem mittig montierten Bolzen
- 8505.11.10.99andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8505.11.10?
Die Zolltarifnummer 8505.11.10 umfasst Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8505.11.10?
Der Drittlandszollsatz für 8505.11.10 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8505.11.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 850511. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8505.11.10?
8505.11.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8505.11.10 im Zolltarif eingeordnet?
8505.11.10 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8505 Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe > 850511 Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden, aus Metall. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8505.11.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8505.11.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-02005. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8505.11.10 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8505.11.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 0B001j. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8505.11.10?
KN-Code 8505.11.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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