Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8505.19.10.90: Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8505.19.10.90 steht für Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8505.19.10.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8505.19.10.90
Drittlandszoll
2,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8505Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe
  3. 8505.19Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden, andere
  4. 8505.19.10Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit
  5. 8505.19.10.90Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8505.19.10.90

HS-Code8505.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8505.19.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8505.19.10.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,2 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI13954/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-17

Magnetleiste (Abbildung siehe Anlage), - mit zwei Dauermagneten aus agglomeriertem Ferrit, zusammengesetzt mit einer U-förmigen Leiste und zwei Abdeckleisten aus Stahl sowie zwei Kunststoffkappen an beiden Enden, ohne charakterbestimmendem Bestandteil, - mit den Abmessungen 400 mm x 40 mm x 6 mm, - zum Halten von magnetisch haftenden Gegenständen (z.B. Werkzeug, Messer, Scheren) bestimmt, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit Beipack (Befestigungsmaterial). Die Magnetleiste bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Dauermagnet aus agglomeriertem Ferrit (zusammengesetzte Ware aus Dauermagnet, Stahlleiste und Kunststoffhalterungen -ohne charakterbestimmendem Bestandteil- in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakter- bestimmendem Beipack)"

DEBTI10431/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Magnetfolie, - zusammengesetztes Erzeugnis aus Dauermagnetmaterial aus agglomeriertem Ferrit auf der einen Seite und einer Kunststoffschicht auf der anderen Seite, - mit den Abmessungen: 125 cm x 90 cm, - zur Befestigung auf magnethaftenden Flächen (z.B. Schultafel) zur Verwendung als Projektionsfläche. Ein charakterbestimmender Bestandteil ist nicht ermittelbar. "Dauermagnet, aus agglomeriertem Ferrit (zusammengesetzte Ware aus Dauermagnetfolie und Kunststoff, ohne charakter- bestimmenden Bestandteil)"

DEBTI9513/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Kippmagnete - Satz A (Abbildungen siehe Anlage) - zusammengesetzte Erzeugnisse aus einem Dauermagneten aus agglomeriertem Ferrit in Form unterschiedlich großer Quader (Grundflächen ca. 10 x 15 mm, 10 x 30 mm oder 18 x 30 mm) mit spezifischer Aussparung und einem beschreibbaren Kunststoff, ohne charakterbestimmendem Bestandteil, - dient nach evtl. Beschriftung zur Befestigung auf magnet- haftenden Flächen (z.B. zur Raum- oder Dienstplanung), - 34 Stück als Set in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. "Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge (zusammengesetzte Waren aus Dauermagnetfolie und Kunststoff, ohne charakterbestimmendem Bestandteil, in einem üblichen nicht zum dauernden Gebrauch geeigneten Verpackung)"

DEBTI23221/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Magnetleiste 500 mm (Abbildung siehe Anlage), - mit zwei Dauermagneten aus agglomeriertem Ferrit, zusammengesetzt mit einer Leiste aus Stahl, an beiden Enden mit einer Kunststoffhalterung für die Befesti- gung versehen (Abmessungen: 500 x 40 x max. 21 mm), ohne charakterbestim- mendem Bestandteil, - nach der Montage zum Halten von magnetisch haftenden Gegenständen (z.B. Messer, Scheren, Werkzeug) bestimmt, - zusammen mit Beipack (Befestigungsmaterial) in einer gemeinsamen Verkaufs- umschließung. Die Magnetleiste bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Dauermagnet aus agglomeriertem Ferrit, (zusammengesetzte Ware aus Dauer- magneten, Stahlleiste und Kunststoffhalterungen, ohne charakterbestimmen- dem Bestandteil, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzel- verkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack) - Magnetleiste 500 mm"

NLBTI2026-0052Erteilt von NLGültig bis 2029-06-04

Een permanente magneet met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en samenstelling: - geschikt om op te schrijven of te bedrukken; - buigbaar; - vervaardigd van geagglomereerd bariumferriet; - voorzien van een dun laagje PVC; - met afgeronde hoeken; - met afmetingen van 5 x 7,5 x 0,15 cm. De magneet is per 300 stuks in een kartonnen doos verpakt.

DEBTI6871/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

3er Set Magnetleiste 45cm (Abbildung siehe Anlage), - mit jeweils einem charakterbestimmendem Dauermagneten aus agglomeriertem Ferrit, zusammengesetzt mit einer Leiste aus Kunststoff (Abmessungen: 450 x 25 x 13 mm), - nach der Montage zum Halten von magnetisch haftenden Gegenständen (z.B. Messer, Scheren, Werkzeug) bestimmt, - zusammen mit Beipack (Befestigungsmaterial) in einer gemeinsamen Verkaufs- umschließung. Die Magnetleiste bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Dauermagnet aus agglomeriertem Ferrit (zusammengesetzte Ware aus charakterbestimmendem Dauermagneten und Kunststoffleiste, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack) - 3er Set Magnetleiste 45cm"

FRBTIFR-BTI-2026-01997Erteilt von FRGültig bis 2029-05-22

L'article est un aimant à réfrigérateur, avec une illustration et une inscription sur le recto. L'article à une vocation décorative. Les magnets sont constitués de : - Papier - Encre végétales - Fer blanc - Caoutchouc aimanté (mélange de caoutchouc avec de la poudre d'aimant). Poids de l'aimant: 25 grammes. Chaque référence de magnet est conditionné par 366 unité dans un carton.

DEBTI10436/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-17

Magnetische Moderationskarten (Abbildung siehe Anlage), - zusammengesetzte Erzeugnisse aus einer Dauermagnetfolie aus agglomeriertem Ferrit und abwischbarem Kunststoff, ohne charakterbestimmendem Bestandteil, - nach dem Beschriften zur Befestigung auf magnethaftenden Flächen (z.B. zu Schulungszwecken) bestimmt, - 22 davon in verschiedenen Formen als Set in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. "Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit (zusammengesetzte Waren aus Dauermagnetfolie und Kunststoff, ohne charakterbestimmendem Bestandteil), in einer üblichen nicht für den dauernden Gebrauch bestimmten Verpackung"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8505

Zu Unterposition 8505 11 00 bis 8505 19 90 Hierher gehören Kühlschrankmagnete, die aus einem Magneten mit einem daran befestigten Dekorationsartikel bestehen. Der Magnet verleiht der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b), da er in erster Linie dazu bestimmt ist, leicht auf einer Metalloberfläche befestigt und verschoben zu werden und — was den Großteil dieser Magnete angeht — auch Papier oder andere kleine Gegenstände an einer Metalloberfläche zu befestigen. Die Dekorationsfunktion der Ware ist daher zweitrangig. Beispiele für einige dieser dekorativen Kühlschrankmagnete: Auch wenn der Magnet in den drei folgenden Beispielen im Vergleich zur Größe der Dekoration klein ist, ist er stark genug, um diese sehr leichte Dekoration an eine Metalloberfläche zu heften. …

Pos. 8505

Zu Unterposition 8505 19: 1. Magnetstäbe als Meterware oder abgepasst, aus magnetisiertem, mit Kunststoffen oder Kautschuk agglomeriertem Bariumferrit, die an Türen bestimmter Geräte (insbesondere Kühlschränken) als deren Verschluss angebracht werden. Siehe auch Avise Abschnitt XVI/3 und 8418 99/1

Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8505.19.10.90?

Die Zolltarifnummer 8505.19.10.90 umfasst Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8505.19.10.90?

Der Drittlandszollsatz für 8505.19.10.90 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8505.19.10.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 850519. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8505.19.10.90?

8505.19.10.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8505.19.10.90 im Zolltarif eingeordnet?

8505.19.10.90 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8505 Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe > 850519 Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden, andere > 85051910 Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8505.19.10.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8505.19.10.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI13954/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8505.19.10.90?

TARIC-Code 8505.19.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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