Zolltarifnummer 8505.19.90.30.0: Waren aus agglomeriertem Ferrit, andere :, Waren aus agglomeriertem Ferrit, in Form…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8505.19.90.30.0 steht für Waren aus agglomeriertem Ferrit, andere :, Waren aus agglomeriertem Ferrit, in Form einer Scheibe, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit:, einem Durchmesser von nicht mehr als 120 mm,, in der Mitte gelocht,, dazu bestimmt, nach Magnetisierung Dauermagnete mit einer Remanenz zwischen 245 mT und 470 mT zu werden. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8505.19.90.30.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8505.19.90.30.0
- Drittlandszoll
- 2,2 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8505Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe
- 8505.19Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden, andere
- 8505.19.90andere
- 8505.19.90.30Waren aus agglomeriertem Ferrit, in Form einer Scheibe, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einem Durchmesser von nicht mehr als 120 mm, - in der Mitte gelocht, dazu bestimmt, nach Magnetisierung Dauermagnete mit einer Remanenz zwischen 245 mT und 470 mT zu werden
- 8505.19.90.30.0Waren aus agglomeriertem Ferrit, andere :, Waren aus agglomeriertem Ferrit, in Form einer Scheibe, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit:, einem Durchmesser von nicht mehr als 120 mm,, in der Mitte gelocht,, dazu bestimmt, nach Magnetisierung Dauermagnete mit einer Remanenz zwischen 245 mT und 470 mT zu werden
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8505.19.90.30.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,2 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Scheibe (Abbildung siehe Anlage), - in Form einer in der Mitte gelochten Scheibe aus agglomeriertem Ferrit mit einem Durchmesser von ca. 60 mm und einer Dicke von ca. 1 mm, - mit einer Remanenz von 256 mT, - dazu bestimmt, nach Magnetisierung Dauermagnet zu werden. "Ware aus agglomeriertem Ferrit in Form von Scheiben mit einem Durchmesser von nicht mehr als 120 mm, in der Mitte gelocht, dazu bestimmt, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden, mit einer Remanenz zwischen 245 mT und 470 mT"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8505 11 00 bis 8505 19 90 Hierher gehören Kühlschrankmagnete, die aus einem Magneten mit einem daran befestigten Dekorationsartikel bestehen. Der Magnet verleiht der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b), da er in erster Linie dazu bestimmt ist, leicht auf einer Metalloberfläche befestigt und verschoben zu werden und — was den Großteil dieser Magnete angeht — auch Papier oder andere kleine Gegenstände an einer Metalloberfläche zu befestigen. Die Dekorationsfunktion der Ware ist daher zweitrangig. Beispiele für einige dieser dekorativen Kühlschrankmagnete: Auch wenn der Magnet in den drei folgenden Beispielen im Vergleich zur Größe der Dekoration klein ist, ist er stark genug, um diese sehr leichte Dekoration an eine Metalloberfläche zu heften. …
Zu Unterposition 8505 19: 1. Magnetstäbe als Meterware oder abgepasst, aus magnetisiertem, mit Kunststoffen oder Kautschuk agglomeriertem Bariumferrit, die an Türen bestimmter Geräte (insbesondere Kühlschränken) als deren Verschluss angebracht werden. Siehe auch Avise Abschnitt XVI/3 und 8418 99/1
1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8505.19.90.30.0?
Die Zolltarifnummer 8505.19.90.30.0 umfasst Waren aus agglomeriertem Ferrit, andere :, Waren aus agglomeriertem Ferrit, in Form einer Scheibe, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit:, einem Durchmesser von nicht mehr als 120 mm,, in der Mitte gelocht,, dazu bestimmt, nach Magnetisierung Dauermagnete mit einer Remanenz zwischen 245 mT und 470 mT zu werden. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8505.19.90.30.0?
Der Drittlandszollsatz für 8505.19.90.30.0 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8505.19.90.30.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 850519. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8505.19.90.30.0?
8505.19.90.30.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8505.19.90.30.0 im Zolltarif eingeordnet?
8505.19.90.30.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8505 Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe > 850519 Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden, andere > 85051990 andere > 8505199030 Waren aus agglomeriertem Ferrit, in Form einer Scheibe, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einem Durchmesser von nicht mehr als 120 mm, - in der Mitte gelocht, dazu bestimmt, nach Magnetisierung Dauermagnete mit einer Remanenz zwischen 245 mT und 470 mT zu werden. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8505.19.90.30.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8505.19.90.30.0 erfasst, zum Beispiel DE5757/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8505.19.90.30.0?
Warennummer 8505.19.90.30.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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