Zolltarifnummer 8509.40.00.00.0: Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8509.40.00.00.0 steht für Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8509.40.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8509.40.00.00.0
- Drittlandszoll
- 2,2 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8509Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor, ausgenommen Staubsauger der Position 8508
- 8509.40Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen
- 8509.40.00.00.0Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8509.40.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,2 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Elektrische Kaffeemühle (Abbildung siehe Anlage) - mit eingebautem Elektromotor, Schlagwerk (Schlagmesser mit 2 Klingen) und Kaffeebohnenbehälter (Fassungsvermögen 70 g) in einem Gehäuse mit transparentem Deckel, Ein-/Ausschalter, Kabelaufwicklung und Antirutsch-Füßen an der Unterseite sowie Kabel mit Anschlussstecker, - mit einem Gewicht von weniger als 20 kg, - mit einer Leistung von 180 W, - üblicherweise zur Verwendung im Haushalt zum Zerkleinern bzw. Mahlen von gerösteten Kaffeebohnen, - zusammen mit Beipack (Reinigungspinsel und Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Kaffeemühle bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, kein Staubsauger der Position 8508, Lebensmittelzerkleinerungsgerät, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
Eismaschine (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Standgehäuse mit eingebautem Elektromotor, LED-Anzeige mit Bedienelementen und Status-LED, vierzackige Klingeneinheit, abnehmbarem Außenbehälter mit Deckel sowie herausnehmbaren Innenbehälter (Fassungsvermögen: ca. 430 ml) mit Deckel und einem Netzanschluss, - mit einer Leistung von 700 Watt, - üblicherweise zur Verwendung im Haushalt zum Mischen und Zerkleinern von gekühlten Lebensmitteln, - zusammen mit Beipack (einem weiteren Innenbehälter mit Deckel, Installationswerkzeug für Klingeneinheit) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Eismaschine bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, kein Staubsauger der Position 8508, Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgerät, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
Slush-Eis-Maschine (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Elektromotor, Rührwerk, Kühlkompressor (Kühlmittel R290) und Verdampfer in einem Gehäuse (Abmessungen: 429 x 177 x 424 mm) mit Flüssigkeitsbehälter (Fassungsvermögen: ca. 2 , 6 L), Hebel, Auslass, Tropfschale, Anzeige- und Bedienfeld sowie fest angeschlossenem Netzkabel, noch nicht zusammengesetzt, - mit einem Gewicht von ca. 10 , 3 kg, - üblicherweise zur Verwendung im Haushalt zum Herstellen von Slusheis (halbgefrorenes Trinkeis), Frappés und Milchshakes durch Rühren und Kühlen einer eingefüllten Masse bestimmt - ohne kennzeichnende Haupttätigkeit -, - zusammen mit Beipack (Gebrauchsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Slush-Eis-Maschine bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, kein Staubsauger der Position 8508, Lebensmittelmischgerät, Kombination aus Kühlgerät und Lebensmittelmischgerät - ohne kennzeichnende Haupttätigkeit -, noch nicht zusammengesetzt, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
Handmixer (Abbildung siehe Anlage) - aus einem spezifisch geformten Gehäuse mit eingebautem Elektromotor, Bedienelementen, Auslösetaste zum Entfernen der Rührwerkzeuge, zwei abnehmbaren Quirlen und fest angeschlossenem Netzkabel, - mit einer Leistung von 400 Watt, - üblicherweise zur Verwendung im Haushalt zum Mischen von Lebensmitteln, - zusammen mit Beipack (2 Knethaken) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Handmixer bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, kein Staubsauger der Position 8508, Lebensmittelmischgerät, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
Kaffeemühle (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Elektromotor und einem Mahlwerk in einem Standgehäuse aus Metall mit aufgesetztem Kaffeebohnenbehälter (Fassungsvermögen: 230g), Touch-Display und Siebträgerhalterung, - mit einer Leistung von 200 Watt bei einer Spannung von 220 - 240 Volt, - zur Verwendung im Haushalt zum Zerkleinern von Lebensmitteln (Kaffee), - zusammen mit Beipack (Pulverauffangbehälter) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Kaffeemühle bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, kein Staubsauger der Position 8508, Lebensmittelzerkleinerungsgerät, in Warenzustellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
Gewürzmühle (Abbildung siehe Anlage) - aus einem zylinderförmigen Metallgehäuse mit eingebautem Elektromotor, Keramikmahlwerk, Gewürzaufnahmebehälter, Akkumulator, Bedienknopf, Verschlusskappe und LED-Beleuchtung, - zur Verwendung im Haushalt zum Mahlen von Pfeffer, Salz oder anderen Gewürzen sowie nachrangig zur Verwendung als LED-Beleuchtung bestimmt. - zusammen mit Beipack (Ladekabel) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Gewürzmühle bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, kein Staubsauger der Position 8508, Lebensmittelzerkleinerungsgerät, zusammengesetzte Ware aus Gewürzmühle - charakterbestimmend - und Leuchte, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
Entsafter (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Edelstahlgehäuse (Abmessungen: 455 x 420 x 255 mm) mit eingebautem Elektromotor, Touch-Bediendisplay, Edelstahlzentrifuge mit Sieb, Einfüllschacht, Bedienhebel, verstellbarem Saftauslauf, Netzkabel, Tresterbehälter (Kapazität: ca. 2 l) sowie einem Saftbehälter (Kapazität: ca. 1 l), - mit einer Leistung von 1.000 W, - zur Verwendung im Haushalt zum Entsaften (Pressen) von Obst und Gemüse, - zusammen mit Beipack (Reinigungsbürste) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Entsafter bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, kein Staubsauger der Position 8508, Frucht- und Gemüsepresse, in Warenzusammenstellug in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
Eiscremebereiter (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Standgehäuse mit eingebautem Elektromotor, LED-Anzeige mit Bedienelementen und Status-LED, vierzackige Klingeneinheit, abnehmbarem Außenbehälter mit Deckel sowie herausnehmbarem Eisbecher (Fassungsvermögen: 0,6 Liter) mit Deckel und einem Netzanschluss, in den Abmessungen: 37 x 18,2 x 40,8 cm, - mit einer Leistung von 800 Watt, - üblicherweise zur Verwendung im Haushalt zum Mischen und Zerkleinern von gekühlten Lebensmitteln, - zusammen mit Beipack (ein weiterer Eisbecher mit Deckel sowie Gebrauchsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Eiscremebereiter bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor, kein Staubsauger der Position 8508, Lebensmittelzerkleinerungs- und mischgerät, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Als „elektromechanische Geräte“ im Sinne dieser Position gelten nur Geräte mit eingebautem Elektromotor. Unter der Bezeichnung „Haushaltsgeräte“ sind Geräte zu verstehen, die üblicherweise im Haushalt verwendet werden. Diese Geräte sind je nach Typ an Hand folgender Merkmale erkennbar: Handlichkeit, Bauart, Leistungsstärke, Größe. Diese Merkmale sind im Hinblick auf die Funktion der betreffenden Geräte so zu beurteilen, dass sie die Bedürfnisse eines Haushalts nicht überschreiten dürfen. Vorbehaltlich der Ausnahmen und gegebenenfalls der in Anmerkung 4 zu Kapitel 85 festgesetzten Gewichtsgrenze umfasst diese Position Geräte, die den im vorstehenden Absatz angegebenen Begriffsbestimmungen entsprechen. Nicht zu dieser Position gehören daher Haushaltsgeräte, die durch einen getrennt aufgestellten Elektromotor z. B. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 428/2011 der Kommission vom 27. April 2011 (ABl. EU Nr. L 113/6) (RV L 428/11): 1. Ein batteriebetriebenes Gerät in Form eines Zylinders mit einer Höhe von etwa 21 cm, einem Durchmesser von 9 cm und einem Gewicht von etwa 310 g (sog. Aerosolspender), das speziell für die Verwendung mit austauschbaren Aerosoldosen bestimmt ist. Das Gerät umfasst: - ein elektromechanisches System für die Aktivierung des Sprühmechanismus der Aerosoldose, - einen Sensor und Tasten für die Aktivierung des elektromechanischen Systems und - ein Kunststoffgehäuse mit einer Öffnung, durch die bei Aktivierung des elektromechanischen Systems das Aerosol versprüht wird. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 178. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Mai 2017: Warenbeschreibung: Seifenspender (berührungsloser Seifenspender mit Sensor) Die in Rede stehende Ware ist ein mit einem Elektromotor betriebener, berührungsloser Seifenspender mit Sensor. Die Stromversorgung erfolgt mittels vier AAA-Batterien. Das Gerät besteht aus ABS-Kunststoff und hat einen Seifenbehälter mit einem Fassungsvermögen von 450 ml. Das Gerät gibt automatisch eine bestimmte Menge Seife ab, wenn der Nutzer seine Hand unter das Gerät hält. Bei einigen Geräten wird die Abgabe der Seife durch ein Tonsignal begleitet. …
1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8509.40.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 8509.40.00.00.0 umfasst Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8509.40.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8509.40.00.00.0 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8509.40.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 850940. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8509.40.00.00.0?
8509.40.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8509.40.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8509.40.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8509 Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor, ausgenommen Staubsauger der Position 8508 > 850940 Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8509.40.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8509.40.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI20259/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8509.40.00.00.0?
Warennummer 8509.40.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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