Zolltarifnummer 8516.60.50.00.0: Einzel- oder Mehrfachkochplatten und Kochmulden
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8516.60.50.00.0 steht für Einzel- oder Mehrfachkochplatten und Kochmulden. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8516.60.50.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8516.60.50.00.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8516Elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder; elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellengeräte und Brennscherenwärmer) oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte für den Haushalt; elektrische Heizwiderstände, ausgenommen solche der Position 8545
- 8516.60andere Öfen; Küchenherde, Kochplatten, Grillgeräte und Bratgeräte
- 8516.60.50Einzel- oder Mehrfachkochplatten und Kochmulden
- 8516.60.50.00.0Einzel- oder Mehrfachkochplatten und Kochmulden
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8516.60.50.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Doppelinduktionskochplatte (Abbildung siehe Anlage) - aus zwei unabhängig voneinander verwendbaren Glaskeramik-Induktionskochfeldern und Induktionsspulen in einem gemeinsamen Gehäuse (Abmessungen ca. 577 x 370 x 52 mm), jeweils mit Kontrollleuchte, berührungsempfindlichem Bedienfeld, Kindersicherung, 180 Minuten-Timer mit Signalton sowie fest verbundenem Netzkabel, - in neun Leistungsstufen einstellbar, mit einer Leistung von max. 3500 W, - üblicherweise zur Verwendung im Haushalt zum Kochen von Speisen. "Elektrowärmegerät für den Haushalt, nicht von den Unterpositionen (KN) 8516 50 00 und 8516 60 10 erfasst, Mehrfachkochplatte"
Doppel-Induktionskochplatte (Abbildung siehe Anlage) - aus zwei nebeneinander angeordneten Induktionskochfeldern (Durchmesser jeweils 22 cm) mit einer Glaskeramik-Oberfläche in einem Gehäuse (Abmessungen: 56,3 x 6,5 x 35,8 cm) mit einem Bedienfeld mit integriertem Display, Ein-/Ausschalter und einem fest verbundenen Netzkabel, - mit einer Leistungsaufnahme von 3.500 W, - zum Erwärmen von Speisen im Haushalt, - zusammen mit Beipack (Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Doppel-Induktionskochplatte bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrowärmegerät für den Haushalt, keine Ware der Unterpositionen (KN) 8516 5000 bis 8516 6010, Mehrfachkochplatte, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
Fondue (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Einzelkochplatte in einem runden Gehäuse mit stufenlos regelbarem Thermostat, Kontrollleuchte und Netzkabel, - mit einer Leistung von 1.500 W, - zur Verwendung im Haushalt zum Zubereiten von warmen Speisen am Tisch, - zusammen mit Beipack (Fondue-Topf, 8 Fondue-Gabeln, Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Einzelkochplatte bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrowärmegerät für den Haushalt, anderes Elektrowärmegerät als in den Unterpositionen (KN) 8516 5000 bis 8516 6010 genannt, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
Einzel-Induktionskochplatte, Art. 16449 (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Glaskeramik-Kochfeld mit einer Induktionsspulen-Einheit und einem Lüfter in einem quaderförmigen Gehäuse (Abmessungen ca.: 35,0 x 28,0 x 6,5 cm) mit mehreren Bedienelementen, einer Anzeige, Standfüßen sowie einem fest angeschlossenen Netzkabel, - für eine Leistung von maximal 1.500 Watt, - zur Verwendung im Haushalt zum Erwärmen, Kochen und Braten von Speisen. "Elektrowärmegerät für den Haushalt, anderes Elektrowärmegerät als in den Codenummern 8516 5000 00 0 bis 8516 6010 00 0 genannt, Einzelkochplatte"
Einzelkochplatte (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Kochplatte (Durchmesser: 18,5 cm) in einem Gehäuse mit einem regelbaren Thermostat, einer Status-LED und Netzanschlusskabel, - mit einer Leistungsaufnahme von 1500 Watt bei einer Spannung von 230 V, - zum Erwärmen von Speisen im Haushalt. "Elektrowärmegerät für den Haushalt, anderes Elektrowärmegerät als in den Unter- positionen 8516 5000 bis 8516 6010 genannt, Einzelkochplatte"
Doppelkochplatte (Abbildung siehe Anlage) - aus zwei Kochplatten (Durchmesser: 15,5 cm und 18,5 cm) in einem Gehäuse mit zwei regelbaren Thermostaten, zwei Status-LEDs und Netzanschlusskabel, - mit einer Leistungsaufnahme von 2500 Watt bei einer Spannung von 230 V, - zum Erwärmen von Speisen im Haushalt. "Elektrowärmegerät für den Haushalt, anderes Elektrowärmegerät als in den Unter- positionen 8516 5000 bis 8516 6010 genannt, Mehrfachkochplatte"
Fondue (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Einzelkochplatte in einem runden Gehäuse, mit stufenlos regelbarem Thermostat, Kontrollleuchte und fest angeschlossenem Netzstecker, - mit einer Leistung von max. 1500 Watt, - zur Verwendung im Haushalt zum Zubereiten von warmen Speisen am Tisch, - zusammen mit Beipack (1,4-Liter-Edelstahltopf mit Kunststoffgriffen, Spritzschutz, 8 Fondue-Gabeln) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Einzelkochplatte bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Anderes Elektrowärmegerät für den Haushalt, nicht von den TARIC-Codes 8516 50 00 10 bis 8516 60 10 00 erfasst, Einzelkochplatte, in Warenzusammenstellung in Auf- machung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
"Einzelkochplatte" - Kochplatte (Durchmesser ca. 180 mm) aus einem annähernd quadratischen Gehäuse mit zwei seitlichen Handgriffen, ausgestattet mit einem stufenlos regelbaren Thermostat, Kontrollleuchte sowie Netzkabelanschluss, - mit einer Leistung von 1500 Watt, bei einer Spannung von 230 Volt, - zum Erwärmen von Speisen im Haushalt. "Elektrowärmegerät für den Haushalt, Einzelkochplatte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8516 60: 1. Haushaltskochherd, bestehend aus vier Gasbrennern mit elektronischem Anzünder und einem Gaskonvektionsofen mit einem eingebauten elektrischen Grill aus nicht rostendem Stahl für begrenzte Kochvorgängen. Der Grill arbeitet mit Hilfe eines elektrischen Widerstands im oberen Teil des Ofens. 2. Elektrischer Haushalts-Brotbackautomat (Abmessungen ca. 36 x 22 x 27 cm; Gewicht ca. 5,9 kg), bestehend aus einem Gehäuse mit herausnehmbarem Teigbehälter („Brotform“), in dem die Zutaten für den Brotteig verrührt und anschließend gebacken werden. Die Brotform ist mit einer rotierenden Welle zum Antrieb eines herausnehmbaren Knethakens ausgestattet. Diese ist nach Einsetzen der Brotform im Backautomaten mit einem elektrischen Antriebsmotor verbunden. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1288/91 der Kommission vom 14. Mai 1991 (RV L 1288/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1)), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 4. Die Temperatur flüssiger Stoffe selbsttätig regulierende Heizbänder, die aus einem Leiter aus Kupfer mit einem Querschnitt von 1,9 mm2, einer selbstregulierenden Leitfaser, einer Isolierhülle aus Fluorpolymer, einem verzinnten Kupfergeflecht mit einem Querschnitt von 2,8 mm2 und einer äußeren Schutzhülle des Geflechtes aus Fluorpolymer besteht. Diese Heizbänder bewirken die Veränderung der Heizleistung in jedem Punkt des Stromkreises in Abhängigkeit von der Temperatur. Sie sind im Allgemeinen dazu bestimmt, um Rohrleitungen herumgewickelt zu werden. …
1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8516.60.50.00.0?
Die Zolltarifnummer 8516.60.50.00.0 umfasst Einzel- oder Mehrfachkochplatten und Kochmulden. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8516.60.50.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 8516.60.50.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8516.60.50.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 851660. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8516.60.50.00.0?
8516.60.50.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8516.60.50.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
8516.60.50.00.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8516 Elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder; elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellengeräte und Brennscherenwärmer) oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte für den Haushalt; elektrische Heizwiderstände, ausgenommen solche der Position 8545 > 851660 andere Öfen; Küchenherde, Kochplatten, Grillgeräte und Bratgeräte > 85166050 Einzel- oder Mehrfachkochplatten und Kochmulden. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8516.60.50.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8516.60.50.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI19941/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8516.60.50.00.0?
Warennummer 8516.60.50.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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