Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8518.30.00.90.0: Kopf- und Ohrhörer, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8518.30.00.90.0 steht für Kopf- und Ohrhörer, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8518.30.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8518.30.00.90.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8518Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen
  3. 8518.30Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend
  4. 8518.30.00Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend
  5. 8518.30.00.90andere
  6. 8518.30.00.90.0Kopf- und Ohrhörer, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8518.30.00.90.0

HS-Code8518.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8518.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8518.30.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8518.30.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI18894/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-05

Bluetooth-Ohrhörer mit Bluetooth-Lautsprecher (Abbildung s. Anlage) - aus zwei Miniaturlautsprechern jeweils im Gehäuse mit Bluetooth-Funkmodul, Akkumulator, Mikrofon, Ladeanschluss und berührungsempfindlichem Bedien- element (u. a. für Rufannahme und Beendigung nicht aber für die Wiederwahl der letzten Nummer), - einem Einzellautsprecher in Form einer Lade- und Aufbewahrungseinheit mit Bluetooth-Funkmodul, Tonfrequenzverstärker, Akkumulator und USB-Ladeanschluss, - zum Umwandeln elektrischer Tonfrequenzsignale in Schallwellen und zum Umwandeln von Schallwellen in elektrische Tonfrequenzsignale - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zum Senden und Empfangen von Signalen im Bluetooth-Standard sowie zur Verwendung als Bluetooth-Lautsprecher mit Ladeeinheit, - zusammen mit nachrangigem Beipack (USB-Ladekabel, Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Weder die Bluetooth-Ohrhörer, noch die Lade-/Aufbewahrungseinheit mit Einzellautsprecher bestimmen den Charakter der Warenzusammenstellung. "Ohrhörer mit Mikrofon kombiniert (Kombination aus Ohrhörer mit Mikrofon - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Apparat für die Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk), in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Einzellautsprecher (Kombination aus Einzellautsprecher -kennzeichnende Haupttätigkeit- und Apparat für die Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk, zusammengesetzt mit nicht charakterbestimmendem Ladegerät) -ohne charakterbestimmendem Bestandteil- mit nachrangigem Beipack"

DEBTI8634/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

Bluetooth-Ohrhörer (Abbildung siehe Anlage), - aus zwei Miniaturlautsprechern, jeweils in einem Gehäuse, über einen gemeinsamen Tragbügel verbunden, mit Bluetooth-Funkmodul, Akkumulator, USB-Ladeanschluss, Mikrofon, Statusanzeige und Bedienelementen (u. a. für Rufannahme und Beendigung, nicht aber für die Wiederwahl der letzten Nummer), - zum Umwandeln elektrischer Tonfrequenzsignale in Schallwellen und zum Umwandeln von Schallwellen in elektrische Tonfrequenzsignale - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zum Senden und Empfangen von Signalen im Bluetooth-Standard, - zusammen mit Beipack (USB-Kabel, Ersatzohrpolster) in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Die Ohrhörer mit Mikrofon bestimmen den Charakter des Ganzen. "Ohrhörer mit Mikrofon kombiniert (Kombination aus Ohrhörer mit Mikrofon - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Apparat für die Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk), in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI8728/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-19

Bluetooth-Ohrhörer (Abbildung siehe Anlage), - aus zwei Miniaturlautsprechern jeweils in einem Gehäuse mit Bluetooth-Funkmodul, Mikrofon, Akkumulator, Ladekontakten und berührungsempfindlichem Bedienelement (u. a. für Rufannahme und -beendigung, nicht aber für die Wiederwahl der letzten Nummer), - zum Umwandeln elektrischer Tonfrequenzsignale in Schallwellen und zum Umwandeln von Schallwellen in elektrische Tonfrequenzsignale - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zum Senden und Empfangen von Signalen im Bluetooth-Standard, - zusammen mit Beipack (Ladegerät in Form einer Aufbewahrungsbox, USB-Ladekabel, Ohrstöpsel, Bedienungsanleitung und Garantiekarte) in einer gemeinsamen Verkaufs- umschließung. Die Bluetooth-Ohrhörer bestimmen den Charakter des Ganzen. "Ohrhörer, mit Mikrofon kombiniert (Kombination aus Kopfhörer mit Mikrofon - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Apparat für die Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk), in Waren- zusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI2601/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-11

Bluetooth Headset (Abbildung siehe Anlage) - aus zwei Miniaturlautsprechern und zwei Schallwandlern für Knochenschall jeweils in einem Gehäuse mit Bluetooth-Funkmodul, Mikrofon, Akkumulator, berührungsempfindlichem Bedienelement (u.a. für Rufannahme und Beendigung, nicht aber für die Wiederwahl der letzten Nummer) und USB-Ladeanschluss an einem stabilen Nackenband mit integrierten Ohrbügeln (Open-Ear), - zum Umwandeln elektrischer Tonfrequenzsignale in Schallwellen (Luftschall für die Bässe) und in mechanische Schwingungen (Vibration für Knochenschall) sowie zum Umwandeln von Schallwellen in elektrische Tonfrequenzsignale - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum Senden und Empfangen von Signalen im Bluetooth-Standard, - zusammen mit Beipack (USB-C-Kabel, Handbuch, Garantiekarte, Tragetasche) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Headset bestimmt den Charakter des Ganzen. "Kopfhörer mit Mikrofon kombiniert (Kombination aus Kopfhörer mit Mikrofon - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Apparat für die Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DEBTI3545/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-28

Bluetooth Headset (Abbildung siehe Anlage) - aus zwei Miniaturlautsprechern jeweils in einem Gehäuse mit Bluetooth-Funkmodul, Mikrofon, Akkumulator, berührungsempfindlichem Bedienelement (u.a. für Rufannahme und Beendigung, nicht aber für die Wiederwahl der letzten Nummer) und Ladekontakten, - zum Umwandeln elektrischer Tonfrequenzsignale in Schallwellen und zum Umwandeln von Schallwellen in elektrische Tonfrequenzsignale - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zum Senden und Empfangen von Signalen im Bluetooth-Standard, - zusammen mit Beipack (Ladegerät in Form einer Aufbewahrungsbox, USB-C-Kabel, Handbuch) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Ohrhörer mit Mikrofon bestimmen den Charakter des Ganzen. "Ohrhörer mit Mikrofon kombiniert (Kombination aus Ohrhörer mit Mikrofon - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Apparat für die Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DEBTI8008/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Bluetooth-Kopfhörer (Abbildung siehe Anlage), - aus zwei Miniaturlautsprechern im Gehäuse mit Ohrpolstern, über einen gemeinsamen Kopfbügel verbunden, mit Bluetooth-Funkmodul, Akkumulator, Audioeingangsbuchse, USB-Ladeanschluss, Mikrofonen, Statusanzeige und berührungsempfindlichem Bedienelement (u. a. für Rufannahme und Beendigung nicht aber für die Wiederwahl der letzten Nummer sowie für Musiksteuerung), - zum Umwandeln elektrischer Tonfrequenzsignale in Schallwellen und zum Umwandeln von Schallwellen in elektrische Tonfrequenzsignale - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zum Senden und Empfangen von Signalen im Bluetooth-Standard, - zusammen mit Beipack (Transporttasche, Kopfhörerkabel, USB-Kabel, Referenzhandbuch, Garantiekarte) in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Der Kopfhörer mit Mikrofon bestimmt den Charakter des Ganzen. "Kopfhörer mit Mikrofon kombiniert (Kombination aus Kopfhörer mit Mikrofon - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Apparat für die Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk), in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI51513/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-30

Bluetooth-Ohrhörer (Abbildung siehe Anlage) - aus zwei Miniaturlautsprechern jeweils in einem Gehäuse mit Ohreinsätzen, Bluetooth-Funkmodul, Mikrofonen, Akkumulator, Ladekontakten und einem berührungsempfindlichen Bedienelement (u.a. für Rufannahme und -beendigung, nicht aber für die Wiederwahl der letzten Nummer), - zum Umwandeln elektrischer Tonfrequenzsignale in Schallwellen und zum Umwandeln von Schallwellen in elektrische Tonfrequenzsignale - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zum drahtlosen Senden und Empfangen von Signalen im Bluetooth-Standard, - zusammen mit Beipack (Ladegerät in Form einer Aufbewahrungsbox, USB-C-Kabel, Ohrstöpsel) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Bluetooth-Ohrhörer bestimmen den Charakter des Ganzen. "Ohrhörer mit Mikrofon kombiniert (Kombination aus Ohrhörer mit Mikrofon - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Apparat für die Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"

DEBTI61394/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-30

Bluetooth-Kopfhörer (Abbildung siehe Anlage) - aus zwei Miniaturlautsprechern im Gehäuse mit Ohrpolstern, über einen gemeinsamen Kopfbügel verbunden, mit Bluetooth-Funkmodul, Akkumulator, Mikrofon, Audio-Anschluss, USB-Ladeanschluss, LED- Statusanzeige und Bedienelementen (u. a. für Rufannahme und -beendigung, nicht aber für die Wiederwahl der letzten Nummer), - zum Umwandeln elektrischer Tonfrequenzsignale in Schallwellen und zum Umwandeln von Schallwellen in elektrische Tonfrequenzsignale - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zum Senden und Empfangen von Signalen im Bluetooth-Standard, - zusammen mit Beipack (Kabel, Handbuch, Tragetasche) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Kopfhörer mit Mikrofon bestimmt den Charakter des Ganzen. "Kopfhörer mit Mikrofon kombiniert (Kombination aus Kopfhörer mit Mikrofon - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Apparat für die Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8518

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören gesondert gestellte drahtlose Mikrofone, Kopfhörer, Ohrhörer und Lautsprecher, auch kombiniert. In diese Position gehören nicht: 1. gesondert gestellte schnurlose Hörer für Fernsprechapparate für die drahtgebundene Fernsprechtechnik (siehe die Erläuterungen zu Unterposition 8517 62 des HS); 2. gesondert gestellte schnurlose Headsets (Kombination von Kopfhörer und Mikrophon) mit Wählfunktion (siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition 8517 62 00). (entfallen) bis

Pos. 8518

Zu Unterposition 8518 30: 1. Drahtlose Bluetooth®-Ohrhörer mit eingebautem Mikrofon, die für die Kopplung mit einem Host-Gerät entwickelt wurden, in einer für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellung mit Ladebehälter, Ladekabel und Bedienungsanleitung. Die Ohrhörer verfügen über Funktionen zur Steuerung der Wiedergabe von Audiodateien und zur Anweisung des Host-Geräts, Anrufe anzunehmen, abzulehnen oder aufzulegen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI), 3 b) und 6. (entfallen)

Pos. 8518

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 1995 (RV L 1165/95), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 5. Miniaturisierter elektro-akustischer Empfänger (Hörer) in einem Gehäuse mit den äußeren Abmessungen von höchstens 7 x 7 x 5 mm. Der Empfänger besteht aus einem Magneten, einer Spule und einer Membrane zum Empfang elektrischer Signale, die die Membrane in Schwingungen versetzen und so hörbare Töne erzeugen kann. Der Empfänger kann zusammen mit einem Verstärker als Hörgerät verwendet werden. …

Pos. 8518

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Ein Set von Zubehör für Videospielkonsolen der Position 9504 aufgemacht in einer Einzelverkaufsverpackung bestehend aus: - einer Schutzhülle aus Kunststoff zur Aufnahme einer Videospielkonsole (siehe Bild 1; Anmerkung BMF: Etui ähnliche Ware), - Stifte (Touchpens) aus Kunststoff, die nach den Informationen auf der Verpackung dazu bestimmt sind mit der Videospielkonsole mit einem Touchscreen verwendet zu werden (siehe Bild 2), - Kopfhörer (siehe Bild 3), - einem Stromrichter zur Verwendung in einem Auto (Autoadapter) mit einem speziellen Anschluss für die Videospielkonsole (siehe Bild 4), - einer Tasche aus Spinnstoffen (siehe Bild 5 …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8518.30.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 8518.30.00.90.0 umfasst Kopf- und Ohrhörer, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8518.30.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 8518.30.00.90.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8518.30.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 851830. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8518.30.00.90.0?

8518.30.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8518.30.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

8518.30.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8518 Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen > 851830 Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend > 85183000 Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend > 8518300090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8518.30.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8518.30.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI18894/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8518.30.00.90.0?

Warennummer 8518.30.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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