Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8518.50.00.90: Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8518.50.00.90 steht für Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8518.50.00.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8518.50.00.90
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8518Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen
  3. 8518.50elektrische Tonverstärkereinrichtungen
  4. 8518.50.00elektrische Tonverstärkereinrichtungen
  5. 8518.50.00.90Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8518.50.00.90

HS-Code8518.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8518.50.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8518.50.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50899/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-25

Elektrische Tonverstärkereinrichtung (Abbildung siehe Anlage) - aus Lautsprecher, Schalltrichter, Tonfrequenzverstärker (Leistung: 25 W) und Mikrofon in einem Kunststoffgehäuse (Abmessungen: Durchmesser 211 mm, Länge 375 mm) mit Pistolengriff mit Trageriemen, Batteriefach, Sprechtaste und Lautstärkeregler, - zum elektrischen Verstärken der durch das Mikrofon eingehenden Signale und zum Umwandeln der verstärkten Signale in Schallwellen. "Elektrische Tonverstärkereinrichtung (Megaphon)"

DEBTI26132/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-15

Schultermegaphon mit Sirenensignal (Abbildung siehe Anlage) - aus Lautsprecher, Schalltrichter, Tonfrequenzverstärker (Leistung: 25 W) und Hörsignal- gerät (Sirene) in einem Kunststoffgehäuse (Abmessungen: Durchmesser 211 mm, Länge 375 mm) mit Batteriefach, Sprechtaste, Lautstärkeregler und fest angebrachtem Spiralkabel mit Mikrofon und Trageriemen, - zum elektrischen Verstärken der durch das Mikrofon eingehenden Signale und zum Umwandeln der verstärkten Signale in Schallwellen - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zum Abgeben akustischer Signale. "Elektrische Tonverstärkereinrichtung (Kombination aus Megaphon - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Hörsignalgerät)"

DEBTI26129/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-08

Schultermegaphon (Abbildung siehe Anlage), - aus Lautsprecher, Schalltrichter und Tonfrequenzverstärker (Leistung: 25 W) in einem Kunststoffgehäuse (Abmessungen: Durchmesser 211 mm, Länge 375 mm) mit Batteriefach, Sprech-Feststelltaste, Lautstärkeregler sowie fest angebrachtem Spiralkabel mit Mikrofon und Trageriemen, - zum elektrischen Verstärken der durch das Mikrofon eingehenden Signale und zum Umwandeln der verstärkten Signale in Schallwellen. "Elektrische Tonverstärkereinrichtung (Megaphon)"

DEBTI19493/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-11

Elektrische Tonverstärkereinrichtung/Megaphon (Abbildung s. Anlage) - aus Lautsprecher, Schalltrichter, Tonfrequenzverstärker (Leistung: max. 25 W), Mikrofon und Hörsignalgerät (Sirene) in einem Kunststoffgehäuse (Durchmesser: 208 mm, Länge 320 mm) mit Pistolengriff mit Trageriemen, Batteriefach, Sprechtaste und Lautstärkeregler, - zum elektrischen Verstärken der durch das Mikrofon eingehenden Signale und zum Umwandeln der verstärkten Signale in Schallwellen - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zum Abgeben akustischer Signale. "Elektrische Tonverstärkereinrichtung (Kombination aus Megafon - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Hörsignalgerät)"

DEBTI19497/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-04

Elektrische Tonverstärkereinrichtung/Megaphon (Abbildung s. Anlage) - aus Lautsprecher, Schalltrichter, Tonfrequenzverstärker (Leistung max. 25 W) und Mikrofon in einem Kunststoffgehäuse (Durchmesser 208 mm, Länge 320 mm) mit Pistolengriff mit Trageriemen, Batteriefach, Sprechtaste und Lautstärkeregler, - zum elektrischen Verstärken der durch das Mikrofon eingehenden Signale und zum Umwandeln der verstärkten Signale in Schallwellen. "Elektrische Tonverstärkereinrichtungen"

DEBTI54586/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-25

Elektrische Tonverstärkereinrichtung, Megaphon, - aus Lautsprecher, Schalltrichter, Tonfrequenzverstärker (Leistung: 40 W) und Sirene in einem Gehäuse aus Kunststoff und Aluminium (Abmessungen: Durchmesser: 313 mm, Länge: 435 mm) mit Batteriefach, Sprech-Feststelltaste, Lautstärkeregler sowie fest angebrachtem Spiralkabel mit Mikrofon und Trageriemen, - zum elektrischen Verstärken der durch das Mikrofon eingehenden Signale und zum Umwandeln der verstärkten Signale in Schallwellen - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zum Auslösen eines akustischen Signals, - zusammen mit einem Kfz-12 V-Adapter in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Das Megaphon bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrische Tonverstärkereinrichtung, Kombination aus Megaphon - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Hörsignalgerät, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI25958/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-06

Megafon (Abbildung siehe Anlage) - aus Lautsprecher, Schalltrichter, Tonfrequenzverstärker, Mikrofon und Hörsignalgerät (Sirene) in einem Kunststoffgehäuse (Abmessungen: Durchmesser: 211 mm, Länge: 375 mm) mit Pistolengriff mit Trageriemen, Batteriefach, Sprechtaste und Lautstärkeregler, - zum elektrischen Verstärken der durch das Mikrofon eingehenden Signale und zum Umwandeln der verstärkten Signale in Schallwellen - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zum Abgeben akustischer Signale. "Elektrische Tonverstärkereinrichtung (Kombination aus Megafon - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Hörsignalgerät)"

DEBTI27428/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-10-30

Megaphon - aus Lautsprecher, Schalltrichter, Tonfrequenzverstärker und Mikrofon in einem Kunststoffgehäuse (Abmessungen: Durchmesser 190 mm, Länge 315 mm) mit Pistolengriff, Trageriemen, Batteriefach, Sprechtaste und Lautstärkeregler, - zum elektrischen Verstärken der durch das Mikrofon eingehenden Signale und zum Umwandeln der verstärkten Signale in Schallwellen. "Elektrische Tonverstärkereinrichtung (Megaphon)"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8518

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören gesondert gestellte drahtlose Mikrofone, Kopfhörer, Ohrhörer und Lautsprecher, auch kombiniert. In diese Position gehören nicht: 1. gesondert gestellte schnurlose Hörer für Fernsprechapparate für die drahtgebundene Fernsprechtechnik (siehe die Erläuterungen zu Unterposition 8517 62 des HS); 2. gesondert gestellte schnurlose Headsets (Kombination von Kopfhörer und Mikrophon) mit Wählfunktion (siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition 8517 62 00). (entfallen) bis

Pos. 8518

Zu Unterposition 8518 50: 1. Sprechübungsgeräte für Taube, im Wesentlichen bestehend aus zwei Mikrofonen (das eine für den Ausbilder, das andere für dem Übenden bestimmt), ferner aus einem Tonfrequenzverstärker und aus einem Kopfhörer mit zwei je für sich regulierbaren Hörern, damit die unterschiedliche Hörfähigkeit zwischen dem rechten und linken Ohr des Übenden ausgeglichen werden kann.

Pos. 8518

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 1995 (RV L 1165/95), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 5. Miniaturisierter elektro-akustischer Empfänger (Hörer) in einem Gehäuse mit den äußeren Abmessungen von höchstens 7 x 7 x 5 mm. Der Empfänger besteht aus einem Magneten, einer Spule und einer Membrane zum Empfang elektrischer Signale, die die Membrane in Schwingungen versetzen und so hörbare Töne erzeugen kann. Der Empfänger kann zusammen mit einem Verstärker als Hörgerät verwendet werden. …

Pos. 8518

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Ein Set von Zubehör für Videospielkonsolen der Position 9504 aufgemacht in einer Einzelverkaufsverpackung bestehend aus: - einer Schutzhülle aus Kunststoff zur Aufnahme einer Videospielkonsole (siehe Bild 1; Anmerkung BMF: Etui ähnliche Ware), - Stifte (Touchpens) aus Kunststoff, die nach den Informationen auf der Verpackung dazu bestimmt sind mit der Videospielkonsole mit einem Touchscreen verwendet zu werden (siehe Bild 2), - Kopfhörer (siehe Bild 3), - einem Stromrichter zur Verwendung in einem Auto (Autoadapter) mit einem speziellen Anschluss für die Videospielkonsole (siehe Bild 4), - einer Tasche aus Spinnstoffen (siehe Bild 5 …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8518.50.00.90?

Die Zolltarifnummer 8518.50.00.90 umfasst Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8518.50.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 8518.50.00.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8518.50.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 851850. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8518.50.00.90?

8518.50.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8518.50.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

8518.50.00.90 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE > 8518 Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen > 851850 elektrische Tonverstärkereinrichtungen > 85185000 elektrische Tonverstärkereinrichtungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8518.50.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8518.50.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI50899/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8518.50.00.90?

TARIC-Code 8518.50.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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