Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8519: Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8519 steht für Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

8519 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 85. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8519
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8519Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8519

Zu Unterposition 8519 81 15 (1): Bei der Anwendung der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 85 sind zur Festlegung der Maße eines solchen Gerätes nur die Abmessungen des Gehäuses zu berücksichtigen. Über die Fläche hinausragende Einstellköpfe, Verschlussvorrichtungen und Befestigungsklammern bleiben unberücksichtigt. Zu Unterposition 8519 81 35 (1): Nicht hierher gehören Tonwiedergabegeräte, so genannte MP3-Player, die optische Aufzeichnungsträger verwenden und die Vorrichtungen enthalten, die anschließend zum Empfang von Rundfunksignalen mittels Software aktiviert werden können (Position 8527). Zu Unterposition 8519 81 45 (1): Die Erläuterungen zu Unterposition 8519 81 35 (1) gelten sinngemäß. (entfallen) bis Zu Unterposition 8519 81 95 (1): Die Erläuterungen zu Unterposition 8519 81 35 (1) gelten sinngemäß. (1) Anmerkung: ab 01.01.2020 zutreffender KN-Code 8519 81 00

Pos. 8519

Zu Unterposition 8519 81: Zu dieser Unterposition gehören Geräte, die einen oder mehrere der folgenden Aufzeichnungsträger verwenden: magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger.

Pos. 8519

Zu Unterposition 8519 81: 1. Gerät, bestehend aus einem CD-Laufwerk mit einem MP3-Decoder zum Lesen von Dateien im MP3-Format. Das Gerät wird zusammen mit einer Fernbedienung und Anschlusskabeln gestellt, um in ein Kraftfahrzeug eingebaut zu werden. Es wird an das Autoradio angeschlossen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Tragbares, batteriebetriebenes Gerät, das aus einem Gehäuse besteht, welches einen Flash-Speicher, einen Mikroprozessor in Form einer integrierten Schaltung („chip“), ein elektro­nisches System mit Tonfrequenzverstärker, einen LCD-Schirm und Steuerknöpfe umfasst. Der Mikroprozessor ist so programmiert, dass er das MP3-Dateiformat verwendet. …

Pos. 8519

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1488/1999 der Kommission vom 7. Juli 19991 (1)) (RV L 1488/99), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Tragbares, batteriebetriebenes Kassettenabspielgerät, ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung, mit analogem Abnehmersystem, in Zylinderform wie eine Getränkedose, und einem über Kabel anschließbaren Stereo - Leichtkopfhörer. Das Gerät hat eine Länge von ca. 100 mm und einen Durchmesser von ca. 70 mm. Es verfügt über verschiedene Bedientasten, einen Lautstärkeregler, eine Trageschlaufe und einen Gürtelclip. Unterposition 8519 81 25 (3) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zum Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN - Codes 8519, 8519 81 und 8519 81 25 (3). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8519?

Die Zolltarifnummer 8519 umfasst Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8519?

Für 8519 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 8519?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 8519. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8519?

8519 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8519 im Zolltarif eingeordnet?

8519 steht in dieser Hierarchie: 85 ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8519?

Zu 8519 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8519?

Position 8519 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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